Fahrsicherheitstrainings

Wir unterstützen bei der Durchführung von Fahrsicherheits-trainings

Auf dem Weg zu Arbeit passieren Unfälle. Die Statistik zeigt: einige Berufs- und Altersgruppen sind eher betroffen als andere. Die besonders gefährdeten Gruppen möchten wir bei der Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings unterstützen.

Wir fördern Fahrsicherheitstrainings für berufliche Vielfahrer und junge Menschen unter 21 Jahren

Die Verkehrswelt wandelt sich immer mehr und immer schneller. Beispielsweise erwerben Verkehrsteilnehmende heute früher die Fahrerlaubnis oder neue Fahrzeuge wie Elektrofahrräder finden immer breitere Verbreitung.

Eine interne Auswertung der Verkehrsstatistiken hat zwei wesentliche Punkte ergeben: Das Risiko steigt mit jedem gefahrenen Kilometer. Menschen, die beruflich viel fahren, haben ein höheres Unfallrisiko. Ebenso haben Jugendliche unter 21 Jahren ein höheres Risiko an einem Unfall beteiligt zu sein. Diese Gruppe stellt nur rund 4% aller Fahrerlaubnisinhaber, sind aber an einem Fünftel aller Unfälle beteiligt. Diese beiden Personengruppen möchten wir daher besonders unterstützen.

Die Unfallkasse Sachsen unterstützt je nach Unternehmensgröße eine unterschiedliche Anzahl von Teilnehmenden. Extra gefördert werden immer Personen unter 21 Jahren.

Übernommen werden pro Teilnehmenden Kosten von 75 €, maximal jedoch 50% der entstandenen Kosten pro Person. Eine erneute Förderung kann nach dem Ablauf von zwei Kalenderjahren erfolgen, beginnend ab dem Folgejahr der Antragsstellung. Erfolgt die Antragsstellung beispielsweise am 13.07.2023, ist eine erneute Förderung erst im Jahr 2026 möglich.

 Maximal förderfähige Teilnehmerzahl pro Unternehmen:

Beschäftigtenanzahl im Unternehmenförderfähige Teilnehmeranzahl
bis 249

5 Versicherte + 5 Versicherte unter 21

250 - 999

10 Versicherte + 10 Versicherte unter 21

über 1.000

15 Versicherte + 10 Versicherte unter 21

Die Fördermittel sind begrenzt und werden erst im Anschluss an die Maßnahme ausgezahlt. Uns ist wichtig, die Fördermittel gleichmäßig zu verteilen und daher achten wir auf eine regionale Verteilung. Der Antrag soll im Zeitfenster von mindestens 6 bis maximal 10 Wochen vor Beginn der Maßnahme mittels der bereitgestellten Antragsformulare gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt unter Vorlage der Rechnung und des Verwendungsnachweises nach Abschluss der Maßnahme. Geht der Auszahlungsantrag nicht innerhalb von vier Kalenderwochen ein, geben wir die Mittel wieder frei.

RegionFördermittel verfügbar
NordLandkreis Nordsachsen, Stadt Leipzigja
WestLandkreis Leipzig, Stadt Chemnitz, Landkreis Mittelsachsenja
MitteStadt Dresden, Landkreis Meißenja
OstLandkreis Bautzen, Landkreis Görlitz, Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirgeja
SüdLandkreis Erzgebirgskreis, Landkreis Vogtlandkreis, Landkreis Zwickauja

 

  • Antrag geht zu früh / zu spät ein
  • Es handelt sich bei der Maßnahme um ein Wirtschaftlichkeits- oder Ökotraining
  • Keine Zugehörigkeit zu PG 1 & 2 ersichtlich
  • Anbieter ist nicht über DVR qualitätsgesichert
  • Frist für Wiederholungsantrag ist noch nicht abgelaufen