Notfallmanagement: Projektangebot für die erfolgreiche Umsetzung in Ihrer Einrichtung

Gut vorbereitet für den Notfall:

Tätliche Übergriffe, Gewaltandrohungen oder Massenunfälle sind Ereignisse, die sich auch im Arbeitsleben, in Schule oder Kita ereignen können. Sie geschehen selten, sind für Betroffene aber zumeist hoch belastend und folgenschwer.

Ein gut vorbereitetes Notfallmanagement hilft bei der Bewältigung von traumatischen Ereignissen. Wir unterstützen Sie bei der Einführung.

Was sind traumatische Ereignisse

Bei berufsbedingten traumatischen Ereignissen handelt es sich um plötzlich auftretende Extremsituationen mit höchster Belastung für Betroffene. Traumatische Ereignisse können:

  • ein Individualereignis darstellen, also nur eine oder wenige Personen betreffen, zum Beispiel: Unfälle mit schweren oder tödlichen Verletzungsfolgen, körperliche und/oder verbale Gewalt, Gewalt-/Morddrohungen, Geiselnahmen, Erpressungen
  • größere Menschengruppen betreffen und damit als Großschadensereignis gelten, zum Beispiel: Amoklauf, Bombendrohungen, Terroristische Anschläge, Großbrände und Explosionen mit Verletzten, Massenunfälle

Hinweis: Schutzmaßnahmen gegen psychische Fehlbelastungen, zum Beispiel durch hohe Arbeitsintensität, häufige Unterbrechungen, emotionale Inanspruchnahme, müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erarbeitet werden und sind nicht Teil der Projektarbeit. 

Durch Seminare, Workshops und finanzielle Unterstützung der Unfallkasse Sachsen soll in Ihrer Einrichtung ein praktikables und ganzheitliches Notfallmanagement aufgebaut werden, das heißt:

  • Entscheidungsträger und verantwortliche Personen erarbeiten im Rahmen des Projekts einen Notfallplan für den Ernstfall und legen innerbetriebliche Zuständigkeiten und Ansprechpersonen fest.
  • Bei der Unfallkasse Sachsen kann eine finanzielle Unterstützung für die Ausbildung interner Ansprechpersonen für Deeskalationstechniken beantragt werden. Sie werden zukünftig in den Einrichtungen als Multiplikatoren tätig. Die Einrichtung organisiert diesen Kurs eigenständig. Die Unfallkasse Sachsen unterstützt die Ausbildung mit bis zu 1.500 EUR.
  • In einem Seminar der Unfallkasse Sachsen werden Ansprechpersonen im Betrieb für die emotionale Erste Hilfe ausgebildet. Sie können handlungssicher Halt und Unterstützung geben, sollte ein traumatisches Ereignis eingetreten sein.

Unser Projektangebot richtet sich an Entscheidungsträger in Einrichtungen, die ein zunehmendes Geschehen an traumatischen Ereignissen verzeichnen und bisher nur vereinzelte Schutzmaßnahmen dagegen ergreifen konnten.

  • Das Projekt gilt branchenübergreifend für fast alle Betriebe und Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse Sachsen, dazu zählen zum Beispiel: Schulen, Ämter, Sparkassen, Gerichte sowie Bauhöfe, Entsorgung und Einrichtungen des Gesundheitsdienstes. Für Angehörige der Feuerwehren gilt ein separates Projektangebot, wir fördern die Arbeit von Einsatznachsorgeteams in Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V..
  • Der Zeitrahmen des Projektes beträgt 12 Monate. In dieser Zeitspanne erfolgen idealerweise alle Projektschritte.
  • Eine Teilnahme an den Seminaren der Unfallkasse Sachsen kann für Mitgliedsunternehmen auch unabhängig von der Projektarbeit erfolgen.

Ablauf der Projektarbeit

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsschutz ist Voraussetzung für das Gelingen des Projekts. So wird zunächst der aktuelle Stand zum betrieblichen Arbeitsschutz gemeinsam mit Ihrer zuständigen Aufsichtsperson besprochen. Besonderes Augenmerk legen wir auf die bereits getroffenen Schutzmaßnahmen gegen Gewaltereignisse.

Besuchen Sie das Seminar Notfallmanagement für arbeitsbedingte psychische Krisensituationen. Die Anmeldung erfolgt über unser online Seminarangebot.

  • Seminar für Führungskräfte und Entscheidungsträger
  • Ganzheitliche Gewaltprävention (Davor- Darin- Danach)
  • Grundlagen des Notfallmanagements/ psychologische Erstbetreuung
  • Rechtliche Aspekte
  • Unterstützungsangebote der UK Sachsen

Die Unfallkasse Sachsen unterstützt die Ausbildung von Multiplikatoren für Deeskalationstechniken in Ihrer Einrichtung bis zu einem Betrag von 1.500 EUR, dazu füllen Sie bitte den Projektantrag aus. Folgende Vorrausetzungen müssen erfüllt sein:

Trainer und Trainerinnen für die Ausbildung von Multiplikatoren wählen Sie selbst aus und sprechen die Förderung mit der UK Sachsen ab. Für die Auswahl der Ausbildungsstätte empfehlen wir die Berücksichtigung folgender Inhalte, Ihre zuständige Aufsichtsperson berät Sie gern:

  • Prävention durch geeignete Arbeitsbedingungen (baulich/technisch-organisatorisch-personenbezogen).
  • Eigenreflexion/ eigenes Auftreten
  • Erkennen von Aggression (Mimik/Gestik)
  • Verbale Deeskalation / Kommunikation
  • Körperliche Deeskalation

Bewährte Eigenschaften für die Auswahl zukünftiger Multiplikatoren sind unter anderem Freiwilligkeit, psychische Stabilität und die Bereitschaft die eigenen Kollegen und Kolleginnen regelmäßig zu schulen. Es sollten mindestens zwei Multiplikatoren ausgebildet werden. Die Ausbildung der Multiplikatoren sollte mindestens 5 Tage dauern. An erster Stelle steht nicht das Training körperlicher Abwehrtechniken.

Besuchen Sie das Seminar der Unfallkasse Sachsen: Notfallpsychologie für arbeitsbedingte psychische Krisensituationen. Die Anmeldung erfolgt über unser online Seminarangebot.

  • Seminar für zukünftige betriebliche psychologische Erstbetreuerinnen und -betreuer
  • Ziel: Orientierung für Unternehmen, wie eine erste emotionale Hilfe gestaltet werden kann
  • Inhalte auf Grundlage DGUV Information 206-023 Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpE) bei traumatischen Ereignissen
    • Stress- und Belastungsreaktionen
    • Vorgehen und Systematik im Umgang mit Betroffenen
    • Kommunikation und Gesprächsführung
    • Selbstschutz/Abgrenzung
    • praktische Rollenspiele
  • Angeleitet unter anderem durch Fachdozentin für Traumapsychologie
  • 1-Tagesseminar

Bewährte Eigenschaften für die Auswahl, um als emotionale Ersthelferin bzw. -ersthelfer tätig zu werden sind insbesondere: Freiwilligkeit, psychische Stabilität, Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit, Kommunikations- und Kontaktfähigkeit.

Die Anzahl der emotionalen Ersthelferinnen und -ersthelfer soll sich u. a. nach der Anzahl der Beschäftigten sowie nach der potenziellen Anzahl der traumatischen Ereignisse der Einrichtung richten. Deshalb ist eine genaue Anzahl nicht allgemein bestimmbar, sondern sollte in Abhängigkeit an das jeweilige Unternehmen angepasst werden.