Rettungsdienst: Planungshinweise für Neu- und Umbau von Einrichtungen des Rettungsdienstes

Bauplanungshinweise

Die bauliche Gestaltung von Räumen und Gebäuden hat großen Einfluss auf die ergonomische Arbeitsweise beim Bewegen von Menschen. Durch Meldung von Engstellen, Stolperfallen etc. haben auch Beschäftigte Möglichkeiten zur Einflussnahme.
In diesem Abschnitt wird nur allgemein auf bauliche Grundlagen verwiesen, die für die ergonomische Arbeitsweise beim Bewegen von Menschen förderlich sind.
Grundsätzlich gilt: Räume müssen ihrem Zweck entsprechend immer ausreichend groß sein. So muss z. B. in einem Pflege-/ Bewohner-/ Therapie- /Behandlungszimmer immer ausreichend Platz vorhanden sein, dass Pflegebetten/ Liegen von zwei Seiten zugänglich sind und dass Verletzungsfreiheit durch ausreichend Platz für Bewegungsspielraum gewährleistet ist.
Weitergehende Informationen zu baulichen Aspekten liefern u.a. die

•    Arbeitsstättenverordnung (PDF)
•    DGUV Information 205-016 „Sicherheit im Stützpunkt einer Hilfeleistungsorganisation“
•    DIN 013049 Rettungswachen – Planungsgrundlage