Geflüchtete in Sachsen

Hilfe für Hilfeleistende

Menschen aus Krisengebieten suchen auch in Sachsen Schutz. Viele Bürgerinnen und Bürger helfen ehrenamtlich, andere tun es im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit. Daraus ergeben sich immer wieder Fragen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Auf dieser Seite stellen wir die wichtigsten Informationen zur Verfügung.

 

Versicherungsschutz

Wer ehrenamtlich geflüchteten Menschen helfen will, sollte sich dafür am besten bei seiner Kommune oder einer lokalen Organisation melden. Denn nur bei Einsätzen im Auftrag der Kommune oder einer Organisation ist der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gegeben. Im Fall eines Unfalls erhalten ehrenamtliche Helferinnen und Helfer dann Leistungen nach dem SGB VII. Zur aktuellen Pressemeldung

Versicherungsschutz bei der Flüchtlingshilfe, DGUV (PDF)

Freiwillige Feuerwehrangehörige, die auf Veranlassung der zuständigen Brandschutzbehörde (Gemeinde, Stadt, aber auch Landkreis) zu einem Einsatz in das Ausland entsandt werden, sind dort nach den Vorschriften des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) gegen Unfälle und ggf. Berufskrankheiten abgesichert. Ist das Handeln vom Willen der Kommune gedeckt, strahlt der hier über die Unfallkasse Sachsen bestehende Versicherungsschutz auch in das Ausland aus. Das bedeutet, dass Feuerwehrangehörige den Versicherungsschutz für die Dauer der Entsendung in das Ausland mitnehmen.

Die Feuerwehrangehörigen genießen bei Eintritt eines Versicherungsfalls (Arbeitsunfall, Berufskrankheit) im Ausland den gleichen Umfang an Leistungen, wie im Inland (gesetzliche Geldleistungen, satzungsmäßige Mehrleistungen). Gleiches gilt im Todesfall für Hinterbliebene.

Während der Zeit des Aufenthaltes der Betroffenen im Ausland können die in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund gesetzlicher Vorschriften, von Verträgen und Absprachen bewährten Verfahren zur Betreuung von verletzten und erkrankten Personen jedoch nicht gleichermaßen angeboten und durchgeführt werden. Wie und in welchem Umfang Sachleistungen (z. B. ambulante und stationäre Heilbehandlung, Therapie- und Rehabilitationsmaßnahmen) zu erbringen sind, richtet sich in dieser Zeit nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates. 

UK Sachsen Merkblatt Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei grenzüberschreitenden Einsätzen der FFW in Sachsen (PDF)

Sicherheit und Gesundheit

Das Schulportal Lernen und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallvesicherung bietet eine Übersicht über Materialien und Hilfen, die Lehrkräfte dabei unterstützt, den Ukrainekrieg im Unterricht aufzugreifen, mit Kindern und Jugendlichen darüber zu sprechen und ihre Befürchtungen ernst zu nehmen. Die Liste wurde ergänzt um Links zu Online-Ressourcen, wie Lehrkräfte und andere Helfende den geflüchteten Menschen aus der Ukraine (nicht nur) im Kontext Bildung beistehen können. 

zur Linksammlung auf www.dguv-lug.de

Hilfe für freiwillige Helferinnen und Helfer

Gesund im Ehrenamt: Psychische Anforderungen in der ehrenamtlichen Hilfe für Geflüchtete erfolgreich meistern -  Beitrag aus der Publikationsdatenbank der DGUV 

Hilfe für traumatisierte Geflüchtete

Die Unfallkasse Berlin hat zwei Broschüren zum Thema „Trauma – was tun?“ auf Ukrainisch, Russisch und Deutsch veröffentlicht.

Sie richten sich zum einen an betroffene Erwachsene und zum anderen an Eltern traumatisierter Kinder und Jugendlicher. Die Broschüren sind als Hilfe zur Bewältigung des Alltags nach einem traumatischen Ereignis gedacht, um sich in der neuen, plötzlich eingetretenen Ausnahmesituation besser zurecht zu finden.

Der Ratgeber ist auch für freiwillige Helferinnen und Helfer eine wertvolle Unterstützung.

Die Broschüren können auf der Webseite der Unfallkasse Berlin kostenfrei gelesen und heruntergeladen werden.

www.unfallkasse-berlin.de/trauma-was-tun