Änderungen bei der Kostenübernahme für die Ersthelfer-Schulung in Kitas

Seit 01. August 2019 gelten neue Regelungen zur Übernahme der Schulungskosten für Ersthelfer in Kitas.

  • Die UK Sachsen trägt die Kosten für einen Pädagogen pro Kindergruppe.
  • Arbeiten Einrichtungen nach offenem Konzept, so gilt ein Ausbildungsschlüssel von 1 Ersthelfer auf 15 Kinder.
  • Pro Kita kann zusätzlich ein weiterer Pädagoge auf Kosten der Unfallkasse geschult werden.
  • Eine Übernahme der Kosten für die Schulung aller pädagogischen Kräfte in Kita ist nicht mehr möglich.
  • Die Anträge für die Schulung von Ersthelfern sind immer bei der UK Sachsen zu stellen. Die BGW beteiligt sich für die bei ihr versicherten Einrichtungen an den Kosten.

Kitaleitung bzw. Kita-Träger müssen sicherstellen, dass in Kindertageseinrichtungen mindestens ein Ersthelfer je Kindergruppe zur Verfügung steht (§ 26 Abs. 1 Nr. 2.c DGUV Vorschrift 1). Bei Bedarf können natürlich weitere Ersthelfer auf Kosten der Kita ausgebildet werden.

Der Versicherungsschutz für Kinder und Beschäftigte in Kita besteht unabhängig von der Anzahl der Ersthelfer.

Übergangsregelung

Vor dem 31. Juli 2019 gestellte Anträge können im Ausnahmefall zu den bisher geltenden Regelungen rückwirkend genehmigt werden, wenn eine besondere Begründung vorliegt. Anträge ab 01. August 2019 werden nach den neuen Konditionen geprüft.