Am 2. Februar 2023 tritt die Corona-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft

In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege gelten weiterhin spezifische Regelungen des Infektions­schutz­gesetzes.

In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigen­verantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektions­schutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.

Die vergangenen drei Jahre haben uns vor Augen geführt: Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz. Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit sind wesentliche Faktoren für Erfolg und Resilienz – in Arbeit und Bildung. Diese Erkenntnis sollte uns auch nach einem möglichen Ende der pandemischen Phase nicht verloren gehen.

Gemeinsam treten wir nun in eine neue Normalität ein – eine Normalität, in der wir lernen mit Corona zu leben. Wir bedanken uns bei den Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Beschäftigten, die mit Umsicht und Engagement dazu beigetragen haben, dass wir gut durch die Krise gekommen sind.

Zur Pressemitteilung der DGUV