Mögliche Bildung von explosiven Peroxiden in überlagertem Isopropanol (Propan-2-ol)

Aufgrund kürzlich stattgefundener Unfälle mit überlagertem Isopropanol (Propan-2-ol) bzw. beim Abdestillieren weisen wir auf die Gefährdung durch Bildung von Peroxiden hin.

In benutztem bzw. lange gelagertem Isopropanol (Propan-2-ol) kann sich im Laufe der Jahre mit Luftsauerstoff explosionsfähiges Triacetontriperoxid (TATP) bilden. Von Peroxid-Konzentrationen bis 4,2 % wurde berichtet. Besondere Gefahr besteht beim Abdestillieren von Isopropanol bis zur gänzlichen Austrocknung und / oder bei der Bildung von Kristallen.

Isopropanol ist ein vielfältig eingesetztes Lösungs- und Reinigungsmittel. Es wird auch für verschiedene Versuche im Chemieunterricht benötigt und ist daher auch in Beständen von Chemiekabinetten zu finden. Im Rahmen von Corona-Maßnahmen sind viele Isopropanol-haltige Händedesinfektionsmittel an Schulen, Kindertageseinrichtungen und Unternehmen verteilt worden.

Wir empfehlen Ihnen folgendes Vorgehen:

1. Lagerbestand überprüfen

Über das Gefahrstoffverzeichnis kann der Lagerort und die Menge an vorhandenem Isopropanol ermittelt werden. Bei Desinfektionsmitteln muss zusätzlich durch Nutzung des Sicherheitsdatenblatts überprüft werden, ob das Produkt Isopropanol enthält. Im Allgemeinen sollte sich Isopropanol im Lagerschrank für entzündbare Flüssigkeiten befinden.

 

2. Kristallbildung ersichtlich?

Wenn im mit Isopropanol befülltem Gebinde Kristalle sichtbar sind, ist äußerste Vorsicht geboten. Dieses Gefäß wird vorsichtig wieder in den Lagerschrank zurückgestellt, der Lagerschrank verschlossen und gekennzeichnet: „Nicht öffnen: Explosionsgefahr!“. Im Anschluss sollte für die Entsorgung eine entsprechende

Spezialfirma mit einer Entsorgungsberechtigung für explosive Stoffe

oder 

die USBV-Gruppe (unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen) des Landeskriminalamtes (Tel.: +49 351 855-0)

angefordert werden.

 

3. Keine Kristallbildung aber Gebinde älter als 5 Jahre

Mit einer spontanen Explosion ist nicht zu rechnen. Es können aber Peroxide in der Lösung vorhanden sein. Diese Gebinde sind über die reguläre Gefahrstoffentsorgung als organischer Abfall zu entsorgen

 

4. Keine Kristallbildung und Gebinde jünger als 5 Jahre

Auf dem Gebinde (Etikett) sollten das Anlieferungsdatum und die maximale Lagerdauer (5 Jahre) vermerkt werden. Beim Erreichen der Grenze müssen auch diese Gebinde als organischer Abfall entsorgt werden. Bei einigen Programmen zum Etikettendruck (z. B. DEGINTU) können diese Angaben als Zusatzinformationen mit eingegeben werden.

Desinfektionsmittel, die Isopropanol enthalten, sind nach dem Ablauf des vom

Hersteller angegebenen Haltbarkeitsdatums (in der Regel ein bis zwei Jahre) als organischer Abfall zu entsorgen.

 

Weitere Hinweise:

Halten sie immer nur die Mengen vorrätig, die Sie in einem Jahr verbrauchen.

Der Gehalt an Triacetontriperoxid (TATP) lässt sich nicht mit den handelsüblichen Peroxid-Teststreifen überprüfen.

Die größte Gefahr besteht, wenn TATP-Kristalle schon sichtbar sind oder wenn sich beim Destillieren / Einengen unerwartet Kristalle bilden. Isopropanol daher nicht bis zur Trockene eindampfen!

 

Ansprechpartner der UK Sachsen bei Fragen:
Herr Dipl.-Chem. Sebastian Hellmann
Tel.: 03521-724-308
E-Mail: stopspam_586608d3ce6148950db0da74c63806ca

 

Grundlage für diese Meldung ist eine Information der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.