Neue DGUV Branchenregel für Hochschulen und neuer VBG Leitfaden für Forschungsinstitute

Zwei zentrale Handlungshilfen für Sicherheit und Gesundheit in Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Die Freiheit von Forschung und Lehre ermöglicht ein vielseitiges und dynamisches Hochschulleben. Die Hochschulleitung ist verantwortlich dafür, einen Rahmen in Form einer geeigneten Aufbau- und Ablauforganisation vorzugeben, um Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten und Studierenden zu gewährleisten. Ob Professorinnen und Professoren, Labor- und Werkstattleitende oder Führungskräfte an Lehrstühlen und in der Verwaltung – sie können im Rahmen der Vorgaben den Hochschulalltag in ihrem Einflussbereich weitgehend selbst gestalten. Die Sicherheit und die Gesundheit aller Beteiligten müssen dabei aber stets mitgedacht und gewährleistet werden. Die neueDGUV Regel 102-603 Branche Hochschule unterstützt alle Verantwortlichen dabei, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Denn erstmals sind rechtliche Vorgaben, Normen, potenzielle Gefährdungen sowie praktikable Präventionsmaßnahmen speziell für den Hochschulbereich in einer Publikation gebündelt.

zur DGUV Regel 102-603 Branche Hochschulen in der Publikationsdatenbank der DGUV 

Ebenfalls neu und umfassend aktualisiert wurde der VBG-Leitfaden Sicherheit in der Forschung. Dieser enthält nützliche Informationen und Praxishilfen für eine erfolgreiche und sicherheitsgerechte Organisation von Forschungsinstituten und die Durchführung Ihrer Forschungsvorhaben. Er richtet sich an alle an der Entwicklung und Durchführung von Forschungsvorhaben beteiligen Personen – insbesondere jedoch an Institutsleitungen, Forschungsgruppenleitungen, Laborleitungen und Projektleitungen.

zum VBG-Leitfaden Sicherheit in der Forschung auf vbg.de