Neue Förderrichtlinie Gewaltprävention ab 1. Januar 2025

Unsere Förderrichtlinie zur Gewaltprävention wurde aktualisiert und ist ab 1. Januar 2025 in der neuen Fassung gültig.

Projektanträge für 2025 können bereits jetzt eingereicht werden. 

Das ist neu für die Projekte "Kommunikations- und Konflikttraining (KuK) sowie "Maßnahmen für ein gesundes Miteinander“ (MgM):

  • Eine Antragstellung ist alle 2 Jahre möglich. Damit wollen wir sicherstellen, dass möglichst viele Schulen von unserer Förderung profitieren können.
  • Die Auszahlung des Fördergeldes erfolgt erst nach Zusendung des Verwendungsnachweises (formloser Sachbericht und Rechnungskopie).
  • Im Rahmen der neuen Förderrichtlinie zur Gewaltprävention ist bei unseren Kurzprojekten „MgM“ sowie „KuK“ ein Eigenkapital der Schule erforderlich, mindestens 50,00 €.
  • Bitte reichen Sie Ihren Anträgen unbedingt die Angebote der Leistungserbringer bei, sonst können wir den Antrag nicht bearbeiten.

zum Projektangebot Gewaltprävention an Schule und Kita