Unterweisungen sind ein zentraler Bestandteil zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und informieren Beschäftigte über Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und das sichere Verhalten am Arbeitsplatz. Sie sind nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtend und dienen der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Unterweisungshilfen der Unfallversicherungsträger
Eine neue Anwendung ermöglicht die gezielte Suche nach öffentlich verfügbaren Unterweisungshilfen. Die branchenspezifischen Materialien für die rechtssichere Durchführung von Unterweisungen werden von Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern bereitgestellt.