Gefährdungsbeurteilung

Das wichtigste Instrument für Sicherheit und Gesundheit

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die DGUV Vorschrift 1 verpflichten die Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird ermittelt und festgelegt, welche Maßnahmen erforderlich sind, damit Arbeitnehmer sicher und gesund arbeiten können.

Das müssen Sie bei der Umsetzung beachten

Es gibt keinen allgemein gültigen Weg für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. Methodik, Prozess und Umfang sind immer an die konkrete Situation im Betrieb gebunden und können somit auch nicht von vorn herein festgelegt werden. Vom Gesetzgeber wird deswegen die nachvollziehbare Dokumentation des Prozesses, der Ergebnisse und der Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen gefordert.

  • Es müssen alle arbeitsbedingten Faktoren berücksichtigt werden, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefährden.

Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch

  • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
  • physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
  • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
  • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
  • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
  • psychische Belastungen bei der Arbeit.
  • Mit den sieben Schritten der Gefährdungsbeurteilung halten Sie auch die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes ein.

Bei der Gefährdungsbeurteilung geht es darum, für jede festgestellte Gefährdung das von dieser ausgehende Gesundheitsrisiko abzuschätzen und eine Bewertung vorzunehmen, ob und wie dringlich Handlungbedarf besteht. Die Gefährdungsbeurteilung setzt deswegen eine gute Planung und Vorbereitung voraus - nur so können alle relevanten Gefährdungen für alle Arbeitssysteme und der darin anfallenden Tätigkeiten systematisch erhoben und bewertet werden.

In einer Übersicht haben wir die wichtigsten Schritte der Gefährdungsbeurteilung zusammengefasst.

  • Bei der Auswahl vom Maßnahmen haben Arbeitgeber nach den Vorgaben im Arbeitsschutzgesetz immer die wirksamsten Maßnahmen zu treffen.

Gefahren muss man an der Quelle beseitigen oder abmindern. Ergänzende organisatorische und personenbezogene Maßnahmen folgen erst dann und in dieser Reihenfolge, wenn technische Maßnahmen nicht zur Beseitigung der Gefahr führen. Dafür steht das T-O-P Prinzip im Arbeitsschutz. Es bringt auch die Wirksamkeit von Maßnahmenklassen in eine Rangreihenfolge. Am wirksamsten sind die technischen Maßnahmen (T), sie sind den organisatorischen (O) und personenbezogenen (P) Maßnahmen vorzuziehen.

Ob eine Maßnahme wirksam ist, können die betrieblichen Experten für Sicherheit und Gesundheit einschätzen: Die Fachkräfte für Arbeitsicherheit und die Betriebsärzte. Sie beraten die Arbeitgeber weisungsfrei, zum Beispiel bei der Auswahl der geeigneten Maßnahmen. Verantwortlich für die Auswahl und Umsetzung der Maßnahmen bleiben die Arbeitgeber.

Handlungshilfen

Nutzen Sie die Software: GefBU

Die Unfallkasse Sachsen unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe durch die Bereitstellung der kostenlosen Software „GefBU“, mit deren Hilfe Gefährdungsbeurteilungen systematisch elektronisch erstellt, verwaltet und verteilt werden können. Sie können die Software über das Kompendium Arbeitsschutz abrufen

Besuchen Sie unsere Seminare

Wir thematisieren die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, je nach Branche, in fast allen unserer Seminare. Informieren Sie sich im Seminarplan oder auf den Themenseiten der jeweiligen Branche.
Zur Seminardatenbank

Portal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Eine umfangreiche Sammlung von Informationen zu Gefährdungsfaktoren, Durchführungsmethoden und andere Handlungshilfen stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf www.gefaehrdungsbeurteilung.de.
 

Handlungsleitfaden zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Arbeitsbelastungen in der öffentlichen Verwaltung -HaGepA-

Handlungsleitfaden zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Arbeitsbelastungen in der öffentlichen Verwaltung -HaGepA-

2. Auflage neu erschienen

Der Handlungsleitfaden zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Arbeitsbelastungen in der öffentlichen Verwaltung -kurz: HaGepA - ist das Resultat einer Kooperation zwischen der Landesdirektion Sachsen, der Unfallkasse Sachsen und dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Zusammenarbeit mit dem Praxispartner Landeshauptstadt Dresden. Eine erste Auflage gibt es bereits seit 2008. Die überarbeitete zweite Auflage (2020) beinhaltet neben den relevanten psychischen Arbeitsbelastungen die aktuellen Rechtsgrundlagen für Arbeitsschutzmaßnahmen.

Was sind psychische Arbeitsbelastungen?

Nach der DIN EN ISO 10075 zählen zu den psychischen Arbeitsbelastungen die Arbeitsumgebungsbedingungen wie zum Beispiel Lärm und Beleuchtung, die Arbeitsorganisation, der Arbeitsinhalt und die sozialen Beziehungen einschließlich Führungsstil.
Auch das Thema Gewaltprävention wird im HaGepA besonders berücksichtigt.

Praktisch erprobt

HaGepA basiert auf dem Gesetzes- und Regelwerk des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, auf gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen des Aufsichtspersonals und der Arbeitsschutzakteure im Betrieb. Der Handlungsleitfaden wurde in ausgewählten Bereichen der öffentlichen Verwaltung auf Handhabbarkeit und Eignung für die Gefährdungsbeurteilung erprobt.

Modularer Aufbau, einsetzbar bei Arbeitsplatzbegehungen oder Workshops

Im Handlungsleitfaden werden zunächst Anliegen und Aufbau des Instruments beschrieben. Die Anwendung der insgesamt sieben Module in Form von Checklisten für die Gefährdungsbeurteilung wird erklärt. Die Checklisten enthalten einen vorgegebenen Bewertungsmaßstab dafür, ob die analysierten Arbeitsbedingungen Gefährdungen darstellen. Der Handlungsleitfaden kann bei Bedarf inhaltlich fortgeschrieben und um betriebsspezifische Gefährdungsfaktoren ergänzt werden. Eingesetzt werden kann der HaGepA im Beobachtungsinterview bei Arbeitsplatzbegehungen und /oder im Workshop bei einer Gruppendiskussion.

Praktisch für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Über Analyse und Bewertung hinaus bieten die Checklisten auch die Möglichkeit, Maßnahmen mit Termin und Verantwortlichkeit festzuschreiben. Für die Mehrzahl der Fragestellungen sind jeweils die offiziellen Quellen für die Gestaltungsziele angegeben. Die erfolgreiche Umsetzung realisierter Maßnahmen wird durch die Wirksamkeitskontrolle dokumentiert.

Auch als digitale Version verfügbar und in der Software GefBu nutzbar

Den Handlungsleitfaden stellen wir Ihnen auch als Download zur Verfügung (xls-Format). So können Sie die Gefährdungsbeurteilung auch mit zeitlicher Unterbrechung fortschreiben und Veränderungen ganz einfach digital festhalten. Die Checklisten des Handlungsleitfadens können Sie auch in die Software „Gefbu“ als mitgeltende Unterlage zu Ihrer Gefährdungsbeurteilung übernehmen und zuordnen. Mit „GefBu“ können Gefährdungsbeurteilungen systematisch elektronisch erstellt, verwaltet und verteilt werden. Sie können HaGepA und GefBu über das Kompendium Arbeitsschutz abrufen oder über folgenden Link downloaden.

HaGepA (XLS)

Ansprechpersonen:

Bei Fragen zur Gefährdungsbeurteilung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Aufsichtsperson.

Unfallkasse Sachsen
Rosa-Luxemburg-Str. 17a
01662 Meißen
Tel.: 03521 724-0