Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)

 

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine auf Dauer angelegte im Arbeitsschutzgesetz und im SGB VII verankerte Plattform von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Ursprünglich aus europäischen und internationalen Verpflichtungen hervorgegangen, ist die GDA inzwischen im deutschen Arbeitsschutzsystem fest etabliert.

Ziel dieses Bündnisses ist es, das Arbeitsschutzsystem in Deutschland entlang des Wandels der Arbeitswelt kontinuierlich zu modernisieren und Anreize für Betriebe zu schaffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten weiter zu stärken.

Aufgaben der GDA

Im Mittelpunkt der GDA steht die Verpflichtung ihrer Träger (Bund, Länder und Unfallversicherungsträger) zur Gemeinsamkeit im Präventionshandeln. Es geht darum - abgestimmt mit den Sozialpartnern - praktische Verbesserungen für die Beschäftigten im Arbeitsschutz zu erreichen. Dafür vereinbaren die GDA-Träger gemeinsame Arbeitsschutzziele, verbesserte Beratungskonzepte und Überwachungspraxis sowie verständliche Regeln und Vorschriften.

Umgesetzt werden die gemeinsam entwickelten Arbeitsschutzziele in bundesweiten Arbeitsprogrammen. Die GDA-Arbeitsprogramme wenden sich insbesondere an die Betriebe – sie unterstützen also Unternehmer, Führungskräfte, Beschäftigte und betriebliche Arbeitsschutzexperten bei der konkreten Ausgestaltung des Arbeitsschutzes.

Die GDA sorgt für ein abgestimmtes Vorgehen der Aufsichtsdienste, basierend auf einheitlichen Grundsätzen (GDA-Leitlinien). Damit werden die personellen Ressourcen von staatlichen Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträgern arbeitsteilig eingesetzt und die praktische Zusammenarbeit bei der Beratung und Überwachung der Betriebe verbessert.

Das komplexe Vorschriften- und Regelwerk von Staat und Unfallversicherungsträgern im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wird vereinfacht und besser aufeinander abgestimmt. Damit schafft die GDA Rechtssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte. Das GDA-Leitlinienpapier zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks stellt zum Beispiel klar: Vorrang hat das staatliche Recht, neue Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger gibt es nur noch in Ausnahmefällen nach strenger Bedarfsprüfung; Doppelregelungen werden dadurch vermieden. Aufgabe der Unfallversicherungsträger in diesem Bereich ist es zukünftig, mit "Branchenregeln" die staatlichen Gesetze und Vorschriften branchenspezifisch und praxisnah zu konkretisieren.

Bewerben Sie sich für den deutschen Arbeitsschutzpreis

Der Deutsche Arbeitsschutzpreis zeichnet alle zwei Jahre Unternehmen aus, die sich in besonderem Maße für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten engagieren.

Als gemeinsame Ausrichter stehen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hinter diesem Arbeitsschutzpreis, der Teil der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie ist.

Ansprechperson:

Frau Kleinert, L. 
Tel.: 03521 724-313
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