Gewaltprävention

Beleidigungen, Bedrohungen, Übergriffe – vor Gewalt am Arbeitsplatz gibt es keine absolute Sicherheit. Sie kann alle treffen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit direkten Kontakt zu anderen Menschen haben.

Einige Beschäftigtengruppen sind jedoch aufgrund ihrer Tätigkeit oder der Umstände einem höheren Risiko ausgesetzt. Für diese, aber auch alle anderen Arbeitsplätze gilt: Es gibt viele Möglichkeiten, das Risiko von Gewalt am Arbeitsplatz zu reduzieren. Unterschiedlichen Formen der Gewalt am Arbeitsplatz muss mit geeigneten und verhältnismäßigen Mitteln begegnet werden.

Wir stehen unseren versicherten Einrichtungen, Betrieben und Organisationen dabei mit unserer Beratungskompetenz und Informationsangeboten unterstützend zur Seite.

Das Aachener Modell greift die unterschiedlichen Facetten von Gewalt auf und strukturiert mit vier verschiedenen Gefährdungsstufen dieses komplexe Thema. Die Informationsschrift "Gewaltprävention - ein Thema in öffentlichen Verwaltungen?" der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gibt dazu umfangreiche Information.

Handlungsleitfaden zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Arbeitsbelastungen in der öffentlichen Verwaltung -HaGepA-

Handlungsleitfaden zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Arbeitsbelastungen in der öffentlichen Verwaltung -HaGepA-

2. Auflage neu erschienen

Der Handlungsleitfaden zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Arbeitsbelastungen in der öffentlichen Verwaltung -kurz: HaGepA - ist das Resultat einer Kooperation zwischen der Landesdirektion Sachsen, der Unfallkasse Sachsen und dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Zusammenarbeit mit dem Praxispartner Landeshauptstadt Dresden. Eine erste Auflage gibt es bereits seit 2008. Die überarbeitete zweite Auflage (2020) beinhaltet neben den relevanten psychischen Arbeitsbelastungen die aktuellen Rechtsgrundlagen für Arbeitsschutzmaßnahmen.

Was sind psychische Arbeitsbelastungen?

Nach der DIN EN ISO 10075 zählen zu den psychischen Arbeitsbelastungen die Arbeitsumgebungsbedingungen wie zum Beispiel Lärm und Beleuchtung, die Arbeitsorganisation, der Arbeitsinhalt und die sozialen Beziehungen einschließlich Führungsstil.
Auch das Thema Gewaltprävention wird im HaGepA besonders berücksichtigt.

Praktisch erprobt

HaGepA basiert auf dem Gesetzes- und Regelwerk des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, auf gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen des Aufsichtspersonals und der Arbeitsschutzakteure im Betrieb. Der Handlungsleitfaden wurde in ausgewählten Bereichen der öffentlichen Verwaltung auf Handhabbarkeit und Eignung für die Gefährdungsbeurteilung erprobt.

Modularer Aufbau, einsetzbar bei Arbeitsplatzbegehungen oder Workshops

Im Handlungsleitfaden werden zunächst Anliegen und Aufbau des Instruments beschrieben. Die Anwendung der insgesamt sieben Module in Form von Checklisten für die Gefährdungsbeurteilung wird erklärt. Die Checklisten enthalten einen vorgegebenen Bewertungsmaßstab dafür, ob die analysierten Arbeitsbedingungen Gefährdungen darstellen. Der Handlungsleitfaden kann bei Bedarf inhaltlich fortgeschrieben und um betriebsspezifische Gefährdungsfaktoren ergänzt werden. Eingesetzt werden kann der HaGepA im Beobachtungsinterview bei Arbeitsplatzbegehungen und /oder im Workshop bei einer Gruppendiskussion.

Praktisch für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Über Analyse und Bewertung hinaus bieten die Checklisten auch die Möglichkeit, Maßnahmen mit Termin und Verantwortlichkeit festzuschreiben. Für die Mehrzahl der Fragestellungen sind jeweils die offiziellen Quellen für die Gestaltungsziele angegeben. Die erfolgreiche Umsetzung realisierter Maßnahmen wird durch die Wirksamkeitskontrolle dokumentiert.

Auch als digitale Version verfügbar und in der Software GefBu nutzbar

Den Handlungsleitfaden stellen wir Ihnen auch als Download zur Verfügung (xls-Format). So können Sie die Gefährdungsbeurteilung auch mit zeitlicher Unterbrechung fortschreiben und Veränderungen ganz einfach digital festhalten. Die Checklisten des Handlungsleitfadens können Sie auch in die Software „Gefbu“ als mitgeltende Unterlage zu Ihrer Gefährdungsbeurteilung übernehmen und zuordnen. Mit „GefBu“ können Gefährdungsbeurteilungen systematisch elektronisch erstellt, verwaltet und verteilt werden. Sie können HaGepA und GefBu über das Kompendium Arbeitsschutz abrufen oder über folgenden Link downloaden.

HaGepA (XLS)