Hinweise für Bauherren und Planer

Wichtige Informationen für Sie zusammengefasst

Sie wünschen eine Beratung zu einem geplanten Neubau oder einer Sanierung? Dann können Sie sich hier über Art, Umfang sowie Zeitpunkt unserer Bauberatungen informieren und unsere Informationsschriften nutzen. Wir sind gern für Sie da.

Allgemeine Hinweise

Die Unfallkasse Sachsen berät die bei ihr versicherten Unternehmen wie Städte und Gemeinden und zugehörige Unternehmen zu allen Fragen der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes. Dazu zählen auch Beratungen bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Bildungseinrichtungen, Verwaltungen, Feuerwehren und Rettungswachen, Einrichtungen im Gesundheitsdienst, der Polizei und Justiz, von Kulturbetrieben, Sparkassen und weiteren kommunalen Einrichtungen.

Sind für Einrichtungen mehrere Unfallversicherungsträger zuständig (z. B. Kita in freier Trägerschaft), ist auch immer die zuständige Berufsgenossenschaft einzubeziehen.

Die Unfallkasse Sachsen bietet bei Bauvorhaben in der Regel  e i n e  umfassende Beratung an. Beraten wird immer das Mitgliedsunternehmen. Architekten und beauftragte Planer können gern an dieser Beratung teilnehmen.

Bei Neubauten kann die Beratung in Form einer schriftlichen Stellungnahme oder in einer gemeinsamen Besprechung erfolgen. Bei Sanierungen oder Erweiterungen hat sich eine Beratung vor Ort bewährt. Schriftliche Stellungnahmen werden nur an den Bauherren (Mitgliedsunternehmen) versandt.

Wir beraten Sie  zu den Schutzzielen, die im DGUV-Regelwerk verankert sind. Einzelheiten der Ausführungsplanung gehören nicht zu diesem Beratungsumfang. Zur Klärung dieser Detailfragen sollte der Bauherr die Fachkraft für Arbeitssicherheit einbeziehen. Diese hat gemäß § 6 ASiG zu allen Fragen der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes zu beraten und kann vor Ort kontinuierlich unterstützen.

Die Beratung soll möglichst nicht später als in der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) stattfinden, damit alle sicherheitsrelevanten Anforderungen bei der Ausführungsplanung berücksichtigt werden können. Für die Anfertigung einer Stellungnahme bzw. für eine Terminvergabe bitten wir um Berücksichtigung eines angemessenen Zeitraums.

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