Notfallmanagement

Gut vorbereitet für den Ernstfall

Tätliche Übergriffe, Gewaltandrohungen oder Massenunfälle sind Ereignisse, mit denen wir auch im Arbeitsleben konfrontiert werden können. Ein gut vorbereitetes Notfallmanagement trägt wesentlich dazu bei, solche berufsbedingte Krisensituationen mit psychischer Extrembelastung zu bewältigen.

Es geht darum, mit entsprechenden Maßnahmen

  • betriebliche Krisensituationen möglichst präventiv zu verhindern
  • bei Eintritt einer Notfallsituation diese effizient zu bewältigen und
  • nach einer Krise deren Negativauswirkungen möglichst gering zu halten.

Unsere Broschüre und Seminare informieren umfassend zum Aufbau eines Notfallmanagements

Die Unfallkasse Sachsen beantwortet in der Broschüre "Notfallmanagement für berufsbedingte Krisensituationen mit psychischer Extrembelastung die wichtigsten Fragen". Eine in der Broschüre enthaltene Checkliste zum Aufbau des Notfallmanagements und ein vor Ort zu ergänzender Notfallplan geben den Verantwortlichen weitere wertvolle Unterstützung.

Besuchen Sie auch unser Seminar 2.11: Notfallpsychologie für arbeitsbedingte psychische Krisensituation

Sind Menschen von traumatischen Ereignissen betroffen, kann Hilfeleistung durch andere Personen erforderlich werden. Bei psychologischer Hilfeleistung wird unterschieden zwischen psychologischer Erstbetreuung und professioneller ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Behandlung.

Betriebliche psychologische Erstbetreuung liegt in der Verantwortung der Einrichtungen

Betriebliche psychologische Erstbetreuung heißt in erster Linie, schnellstmöglich nach einem traumatischen Ereignis dem oder der Betroffenen die Botschaft zu vermitteln: „Ich bin für Dich da, wir lassen Dich nicht allein. Du bist in Sicherheit.“ So soll zeitnah ein Beruhigungs- und Stabilisierungsprozess eingeleitet werden. Betriebliche psychologische Erstbetreuer sind speziell dafür geschulte Personen in Kita, Schule oder Betrieb. Für die Organisation und Ausbildung psychologischer Erstbetreuer ist der Unternehmer verantwortlich.

Professionelle psychotherapeutische Behandlung organisiert die Unfallkasse Sachsen, dafür nötig ist mindestens eine telefonische Unfallanzeige durch den Unternehmer

Ein arbeitsbedingtes traumatisches Ereignis kann auch zu einer schweren psychischen Beeinträchtigung führen. Neben der psychologischen Erstbetreuung kann dann eine professionelle psychotherapeutische Behandlung erforderlich werden, eventuell auch einhergehend mit einer Krankschreibung. Bei Vorliegen eines Versicherungsfalls organisieren wir die psychotherapeutische Behandlung. In solchen Fällen ist vorab eine telefonische Unfallmeldung an die UK Sachsen durch den Unternehmer sinnvoll, die schriftliche Unfallanzeige muss schnellstmöglich nachgereicht werden:

  • für Beschäftigte grundsätzlich bei einer Arbeitsunfähigkeit ab 3 Tagen und/oder bei Bedarf der betroffenen Person an psychotherapeutischer Behandlung
  • für Kita-Kinder, Schüler und Studenten dann, wenn ein Arztbesuch erfolgte und/oder bei Bedarf der betroffenen Person an psychotherapeutischer Behandlung.

Dokumentation im Verbandbuch

Traumatische Ereignisse sollten im Verbandbuch dokumentiert werden. Wenn Belastungsreaktionen erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten, kann auf Grundlage dieser Eintragung die Übersendung der Unfallanzeige nachgeholt werden. Hinweise zur datenschutzkonformen Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen finden Sie auf unserer Themenseite Erste Hilfe.