Qualitäts- und Auswahlkriterien für die Anbieter und Anbieterinnen von Gewaltpräventionsprojekten

  • Die antragstellende Einrichtung versichert, dass mittels der bereitgestellten Fördergelder nur Anbieterinnen und Anbieter beauftragt werden, die mit ihren Programmen und Trainings sowie Fort- und Weiterbildungen untenstehende Kriterien erfüllen.
  • Als Nachweis werden das theoretische Konzept, der inhaltliche Verlaufsplan sowie die Qualifikationsnachweise der Anbieterin/ des Anbieters eingefordert.

Theoriegeleitet

  • Es liegt ein Konzept vor, dass die angebotene Maßnahme mit wissenschaftlich anerkannten Modellen und Theorien klar begründet - zum Beispiel aus den Bereichen Sozialpsychologie Lernpsychologie oder pädagogischer Psychologie.                                         
  • Das Konzept liefert Informationen über die angenommene Wirksamkeit unter Bezug auf wissenschaftlich anerkannte theoretische Modelle. Wenn möglich bzw. vorhanden, werden konkrete empirisch gestützte Forschungs- und Anwendungsergebnisse mitgeteilt.

Programbeschreibung

  • Die Ziele der Maßnahme sind explizit formuliert.
  • Ein logischer Zusammenhang zwischen Problemanalyse – beeinflussbaren Faktoren – Zielen und Methoden ist erkennbar.
  • Die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Durchführung des Projektes sind klar beschrieben und bekannt (Gruppengröße, zeitlicher Umfang des Projektes, Voraussetzung der örtlichen und räumlichen Bedingungen).
  • Die Anbieter und Anbieterinnen stellen Hinweise und Informationen sowie Materialien zur Vor- und Nachbereitung des Projektes der Unfallkasse Sachsen zur Verfügung.
  • Die Anbieter und Anbieterinnen geben Auskunft über die Aus- und Fortbildung sowie Supervision ihrer gegebenenfalls eingesetzten Trainerinnen und Trainer im angebotenen Programm

Zielgruppenspezifisch

  • Die Zielgruppe(n) sind präzise beschrieben und bestimmt.
  • Der Inhalt des Programms ist dem jeweiligen Entwicklungsstand der Altersgruppe angemessen (das heißt zielgruppenspezifische Bedürfnisse werden berücksichtigt) 

Methodenvielfalt

  • Die eingesetzten Methoden sind didaktisch gut aufbereitet und nachvollziehbar beschrieben.
  • Es werden mehrere Lehrmethoden und an die Zielgruppe angepasste Lern- oder Interventionsmethoden verwendet.
  • Es werden interaktive Bestandteile, Übungen und praktische Anwendungen verwendet, die über die reine Informations- und Wissensvermittlung hinausgehen.
  • Es werden Methoden eingesetzt, die bestehende Risiken der Gewaltphänomene senken oder den Schutz erhöhen können.

Qualifiziertes Personal

  • Die Anbieter und Anbieterinnen können einen Studienabschluss in diesen Fächern nachweisen: Psychologie, Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaften, Soziale Arbeit oder vergleichbar.  
    Oder sie verfügen über eine pädagogische Berufsausbildung, z. B. als Erzieher/in (wünschenswert mit Zusatzqualifikation, wie z. B. Mediation, Supervision und Konfliktschlichtung, als Konflikt- und Kommunikationstrainer/in für Schülerinnen und Schüler zur Steigerung der Sozialkompetenzen, Schülerstreitschlichtung).
  • Die Anbieter und Anbieterinnen verfügen über mehrjährige Berufserfahrung im Kita-, Schul- oder Hortkontext

Projektfortschreibung und erwarteter Nutzen

  • Im Konzept ist erkennbar, inwiefern dieses Projekt zur schulischen Gewaltprävention nach dem Projektende fortgesetzt werden kann, um z. B. das Schulklima zu verbessern.
  • Durch projektbezogene Materialien und Hilfestellungen, die der Einrichtung durch den Anbieter zur Verfügung gestellt werden wird Nachhaltigkeit angestrebt.
  • Nachhaltige Effekte der Gewaltprävention sind grundlegend erwartbar durch Einbeziehung der Lehrkräfte.