Neue Unternehmensnummer
gilt zum 1. Januar 2023
Alle Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer für jedes zugehörige Unternehmen.
Ab dem Jahr 2023 stehen knapp 600 Verwaltungsdienstleistungen digital zur Verfügung, darunter auch die der gesetzlichen Unfallversicherung
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können dann Leistungen über ein digitales Konto abfragen oder beantragen. So sieht es das Onlinezugangsgesetz vor. Es soll die Grundlage dafür sein, dass die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung künftig schneller, effizienter und nutzerfreundlicher abläuft.
Eine einheitliche Unternehmensnummer ist wesentlich für eine digitale Verwaltung
Die Umstellung gilt auch für die gesetzliche Unfallversicherung. Mit der Vereinheitlichung des Ordnungskennzeichens werden die Grundlagen für einen einheitlichen Standard im Datenaustausch mit der Unfallversicherung geschaffen. Deshalb erhalten Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer für jedes zugehörige Unternehmen. Eine einheitliche Infrastruktur ist wesentlich für eine digitale Verwaltung – deshalb gibt es künftig die Unternehmensnummer als neues, trägerübergreifendes Ordnungskriterium.
Die Unternehmensnummer löst die bisherige Mitgliedsnummer ab
Betriebe benötigen sie also zwingend, um zum Beispiel UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital zu übermitteln. Die Umstellung erfolgt automatisch und rechtzeitig vor dem 1. Januar 2023.
Mitgliedsbetriebe erhalten vom zuständigen Unfallversicherungsträger im Herbst dieses Jahres eine schriftliche Information über den Nummernwechsel. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Unternehmensnummer anstelle der bisherigen Mitgliedsnummer zu verwenden.
Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern
Die ersten zwölf Zeichen setzen sich zusammen aus einer zufälligen Ziffernfolge und werden für die Unternehmerin bzw. den Unternehmer (natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft) vergeben. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen immer das zugehörige Unternehmen. Betreibt eine Unternehmerin oder ein Unternehmer mehrere Unternehmen, erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter).
Das müssen Sie bei der Umstellung beachten
- Mitgliedsunternehmen müssen sich nicht extra kümmern: Die Umstellung auf die neue Unternehmensnummer erfolgt automatisch und rechtzeitig vor dem 1. Januar 2023. Wer mehrere Unternehmen betreibt, erhält auch mehrere Unternehmensnummern.
- Falls sich verschiedene Unfallversicherungsträger mit Informationen zum Wechsel bei Ihnen melden, vergleichen Sie bitte die mitgeteilten Unternehmensnummern miteinander. Die letzten drei Ziffern können abweichen, da es sich um die Kennzeichnung der jeweiligen Unternehmen einer Unternehmerin oder eines Unternehmers handelt.
- Sollten hingegen die ersten zwölf Ziffern voneinander abweichen, wenden Sie sich bitte an einen der zuständigen Unfallversicherungsträger.
Ansprechpersonen
für Unternehmen
Frau Brendel
Tel.: 03521 724-205
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