Erste Hilfe

Wir tragen die Kosten für Aus- und Fortbildung

Bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten, ist Bürgerpflicht. Die Sicherstellung der dazu nötigen Bedingungen im betrieblichen Kontext ist Aufgabe der Unternehmensleitung, egal ob Ersthelfer-Ausbildung oder Erste-Hilfe-Material. Nach einem Arbeitsunfall muss

  • unverzüglich Erste Hilfe geleistet,
  • die ärztliche Versorgung veranlasst und
  • die verletzte Person sachkundig transportiert werden.

    Verfahren zur Kostenabwicklung

    Das Verfahren zur Kostenabwicklung ist denkbar einfach:

    1. Sie vereinbaren mit einer ermächtigten Stellen einen Termin.

    2. Sie wählen sich den entsprechenden Online-Antrag zur Kostenübernahme aus und senden diesem vollständig ausgefüllt an uns ab.                                                                     ACHTUNG: Nach dem Absenden des Antrages erhalten Sie eine E-Mail mit der Belegnummer und den eingetragenen Daten. Erhalten Sie diese Mail nicht, dann war der Antrag fehlerhaft und muss wiederholt werden!

    3. Wir bestätigen Ihnen schriftlich die Kostenübernahme und Sie übergeben den von uns genehmigten Antrag dem Erste-Hilfe-Trainer zum vereinbarten Termin. Fertig.

    Von der UK Sachsen ermächtigte Stellen

    Dazu wurden Organisationen oder Firmen ausgewählt, die in unserem Auftrag die Aus- und Fortbildung zu übernehmen. Mit diesen sogenannten ermächtigten Stellen haben wir Rahmenvereinbarungen abgeschlossen, die eine pauschale Vergütung regeln. Für Personen, die bereits aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten haben, die unmittelbar zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlich sind, werden keine Kosten übernommen. Dazu gehören medizinische Heilberufe, Aufsichtspersonen in Schwimmbädern oder Kameraden der Feuerwehr. Ebenso werden Kosten von Auszubildenden und Praktikanten nicht übernommen.


    Papierloses Verfahren zur Kostenabwicklung

    Seit 10.11.2021 erfolgt das Antragsverfahren zur Kostenübernahme aller Lehrgänge in Erster Hilfe digital. Schulen, Kindertageseinrichtungen und Betriebe können ihre Anträge über ein Online-Formular an uns übermitteln. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Anträge für das Jahr 2023, die in Papierform eingehen, nicht mehr bearbeiten. 


    Häufig gestellte Fragen zur Ersten Hilfe

    zur Ausbildung von Ersthelfern in Schule, Kita und Betrieb

    Bitte stellen Sie Ihren Antrag über das entsprechende Online-Formular spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie Ihre Kostenzusage spätestens 1 Woche vor Lehrgangsbeginn. Die ausbildenden Organisationen rechnen die Kosten unmittelbar, unter Vorlage der Kostenzusage, direkt mit der Unfallkasse Sachsen ab.

    Die Aus- und Fortbildung kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe ermächtigt wurden.

    Eine Liste der ermächtigten Stellen ist unter nachfolgendem Link einzusehen:

    https://www.bg-qseh.de/ExtraEH/erstview.nsf/ShowErst?openform

    Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall einen neuen Termin mit der ausbildenden Stelle und stellen Sie dann einen neuen Antrag auf Kostenübernahme bei uns.

    Sie können dazu auch eine Kopie des vorhandenen Antrags verwenden. Bitte achten Sie
    darauf, dass die Registriernummer gut erkennbar ist!

    Bei Terminverschiebung können Sie den von uns bewilligten Antrag trotzdem verwenden, bitte teilen Sie uns den neu vereinbarten Termin mit.

    Seit 01. August 2019 gelten neue Regelungen zur Übernahme der Schulungskosten für Ersthelfer in Kitas:

    • Die UK Sachsen trägt die Kosten für einen Pädagogen pro Kindergruppe.
    • Arbeiten Einrichtungen nach offenem Konzept, so gilt ein Ausbildungsschlüssel von 1 Ersthelfer auf 15 Kinder.
    • Pro Kita kann zusätzlich ein weiterer Pädagoge auf Kosten der Unfallkasse geschult werden.
    • Eine Übernahme der Kosten für die Schulung aller pädagogischen Kräfte in Kita ist nicht mehr möglich.
    • Die Anträge für die Schulung von Ersthelfern sind immer bei der UK Sachsen zu stellen. Die BGW beteiligt sich für die bei ihr versicherten Einrichtungen an den Kosten.

    Kitaleitung bzw. Kita-Träger müssen sicherstellen, dass in Kindertageseinrichtungen mindestens ein Ersthelfer je Kindergruppe zur Verfügung steht (§ 26 Abs. 1 Nr. 2.c DGUV Vorschrift 1). Bei Bedarf können natürlich weitere Ersthelfer auf Kosten der Kita ausgebildet werden.

    Der Versicherungsschutz für Kinder und Beschäftigte in Kita besteht unabhängig von der Anzahl der Ersthelfer.

    ÜBERGANGSREGELUNG

    Vor dem 31. Juli 2019 gestellte Anträge können im Ausnahmefall zu den bisher geltenden Regelungen rückwirkend genehmigt werden, wenn eine besondere Begründung vorliegt. Anträge ab 01. August 2019 werden nach den neuen Konditionen geprüft.

    Aus- und Fortbildungen von Ersthelfern werden weiterhin angeboten. Bereits erteilte Zusagen für Aus- oder Fortbildungen behalten bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres ihre Gültigkeit.

    Aufgrund der Vielzahl von Antragseingängen bitten wir von telefonischen Anfragen abzusehen.

    Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona-Virus-Pandemie: Handlungshilfen (DGUV)

    [Stand 03.02.2021]

    zur Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung in Schule, Kita und Betrieb

    Dokumentiert werden muss:

    • Name der verletzten oder erkrankten Person
    • Name des Ersthelfers
    • Name(n) des/der Zeuge(n)
    • Details zum Unfallhergang
    • Details zur Erste-Hilfe-Leistung

    Für die rechtskonforme Dokumentation nach DSGVO empfehlen wir, in den Verbandkästen lose Blätter oder einen Meldeblock zu deponieren, bei dem jede Seite abgetrennt werden kann. Nach dem Ausfüllen können diese dann an einem nicht öffentlich zugänglichen Ort aufbewahrt werden.

    Hintergrund: Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellen Dokumentationen zur Ersten-Hilfe-Leistung personenbezogene Daten, in diesem Fall Sozialdaten, dar, die vor unberechtigtem Zugriff, zum Beispiel Kenntnisnahme durch andere Personen, geschützt werden müssen. Zu Details kontaktieren Sie bitte Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

    Wir stellen Ihnen einen solchen Meldeblock kostenfrei zur Verfügung.

    Bitte kontaktieren Sie dazu

    Herr Wolff
    Mail: stopspam_9c86ae14eb4509948b19261af9edd2aa
    Tel: 03521 724 314

    Ja, wenn es vor der Einsichtnahme anderer Personen geschützt ist und an einem dokumentensicheren Ort aufbewahrt wird.

    Jede Erste-Hilfe-Leistung in Schule, Kita und Betrieb muss dokumentiert werden, denn so kann bei möglichen Spätfolgen belegt werden, dass sich der Unfall in Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit ereignet hat.

    Weiterführende Links:

    DGUV Fachbereich Erste Hilfe

     

    Ansprechperson:

    Frau Möhler.I
    Tel.: 03521 724-301
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