Antrag auf Kostenübernahme der Ersten Hilfe in Kitas
Die Unfallkasse Sachsen trägt die Kosten der Erste-Hilfe Schulung alle 2 Jahre für eine Ersthelferin bzw. einen Ersthelfer je Kindergruppe (Vorgabe nach § 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1) zuzüglich einer Ersthelferin bzw. einen Ersthelfer pro Einrichtung.
Für Einrichtungen in freier Trägerschaft findet eine Kostenteilung zwischen der Unfallkasse und der zuständigen Berufsgenossenschaft statt. Die Beantragung für Einrichtungen der BGW erfolgt ausschließlich über die Unfallkasse Sachsen. Einrichtungen der VBG beantragen bitte die Schulung für bis zu 10 % der Beschäftigte bei der VBG sowie die von der UK Sachsen übernommenen Schulungen mit dem untenstehenden Formular.
► Die Pflicht, eine wirksame Erste Hilfe zu organisieren liegt beim Unternehmer bzw. der Unternehmerin, also hier bei der Kita-Leitung und dem Kita-Träger.
► Als Unfallkasse Sachsen unterstützen wie die Verantwortlichen, indem wir die Schulungskosten für Ersthelferinnen und Ersthelfer nach § 26 DGUV Vorschrift 1 tragen sowie darüber hinaus die Qualifizierung einer zusätzlichen pädagogischen Fachkraft pro Einrichtung übernehmen. Sollten Kita einen höheren Schulungsbedarf haben, so sind diese Kosten über das eigene Fortbildungsbudget zu tragen.
Für Tagespflegepersonen werden die Kosten der Ersten-Hilfe-Schulung alle 2 Jahre übernommen. Vorrausetzung ist die Vorlage einer gültigen Pflegeerlaubnis.
- Sie können "Gruppenanzahl plus 1" pädagogische Fachkräfte anmelden.
- Arbeiten Kita nach offenem Konzept, können Sie eine pädagogische Fachkraft auf 15 Kinder sowie eine zusätzliche Person pro Einrichtung anmelden.
Für Kindertageseinrichtungen ist der Lehrgang „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ vorgesehen (9 Unterrichtseinheiten). Der Lehrgang beinhaltet Erste- Hilfe- Maßnahmen für Erwachsene und Kinder. In diesem Kurs wird nicht zwischen Aus- und Fortbildung unterschieden. Für andere Lehrgänge können die Kosten nicht von der Unfallkasse Sachsen übernommen werden.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag über das entsprechende Online-Formular spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie Ihre Kostenzusage spätestens 1 Woche vor Lehrgangsbeginn. Die ausbildenden Organisationen rechnen die Kosten unmittelbar, unter Vorlage der Kostenzusage, direkt mit der Unfallkasse Sachsen ab.
Die Aus- und Fortbildung kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe ermächtigt wurden.
Eine Liste der ermächtigten Stellen ist unter nachfolgendem Link einzusehen:
https://www.bg-qseh.de/ExtraEH/erstview.nsf/ShowErst?openform