Antrag auf Kostenübernahme der Ersten Hilfe in Betrieben

Die Unfallkasse Sachsen übernimmt die Aus- und Fortbildungskosten in der Ersten Hilfe:

  • Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten eine Ersthelferin/ein Ersthelfer,
  • bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %
    • in sonstigen Betrieben 10 %
  • Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr - 10% für die Fortbildung (keine Ausbildung!!!) - Auswahl Betriebsart "Sonstige"

 

Abweichend von der 10 % Regelung übernimmt die Unfallkasse Sachsen:

  • Bauhöfe – 5 % Verwaltungspersonal – 50 % Bauhofmitarbeiter
  • Straßenunterhaltungsdienst – 5 % Verwaltungspersonal – 50 % Straßenunterhaltung
  • Entsorgung/Abwasser – 5 % Verwaltungspersonal – 50 % Technisches Personal
  • Kataster/Vermessung – 5 % Verwaltungspersonal – 50 % Technisches Personal
  • Forst – 5 % Verwaltungspersonal – 100 % Forstwirte und Auszubildende
  • Alten- und Pflegeheime: 5% Verwaltungspersonal – 10% Technisches Personal
  • Personen, bei denen Erste Hilfe ein Bestandteil der Berufsausbildung ist (Beschäftigte in medizinischen Heilberufen, Aufsichtspersonen in Schwimmbädern, Angehörige der Feuerwehren und Hilfeleistungsunternehmen) sowie für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten.
  • ehrenamtlich tätige Personen
  • Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ)
  • Personen im Bundesfreiwilligendienst (BFD)
  • geringfügig Beschäftigte, Saison- und Touristik-Kräfte sowie sonstige, diesen gleichzusetzenden Personen.
  • Personen die für Besucherinnen und Besucher in öffentlichen Einrichtungen Erste Hilfe leisten.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag über das entsprechende Online-Formular spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie Ihre Kostenzusage spätestens 1 Woche vor Lehrgangsbeginn. Die ausbildenden Organisationen rechnen die Kosten unmittelbar, unter Vorlage der Kostenzusage, direkt mit der Unfallkasse Sachsen ab.

Die Aus- und Fortbildung kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe ermächtigt wurden.

Eine Liste der ermächtigten Stellen ist unter nachfolgendem Link einzusehen:

https://www.bg-qseh.de/ExtraEH/erstview.nsf/ShowErst?openform

Angaben zur antragstellenden Einrichtung

Ansprechperson:

Kostenübernahme-Antrag für Personengruppe 1

Gesamtanzahl des

letzte Erste Hilfe

Aktueller Antrag

Kostenübernahme-Antrag für Personengruppe 2

Gesamtanzahl des

letzte Erste Hilfe

Aktueller Antrag

Planung (Jahr der Durchführung)
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