Homeoffice und mobiles Arbeiten

Arbeiten von zu Hause aus

Nicht zuletzt seit der Corona-Pandemie ermöglichen Arbeitgeber zunehmend das Arbeiten von zu Hause aus. Wie kann dort die Arbeit an sich und die Arbeitsumgebung gut gestaltet werden, was gilt für den Versicherungsschutz und wie können Führungskräfte ihre Beschäftigten gut unterstützen?

Homeoffice und mobiles Arbeiten: Wo ist der Unterschied?

Wird für einen beschränkten Zeitraum Homeoffice empfohlen oder angeordnet, handelt es sich aus Arbeitsschutzsicht um mobile Arbeit. Sie ist abzugrenzen von der klassischen Form des Homeoffice, der Telearbeit.

Telearbeit heißt: Arbeitgeber richten im Privatbereich von Beschäftigten einen Arbeitsplatz mit der entsprechenden Ausstattung ein und regeln die Arbeit von zuhause arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung. Hierfür machen die Arbeitsstättenverordnung, das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz und die einschlägigen DGUV-Vorschriften entsprechende Vorgaben.

Unter mobiler Arbeit sind Tätigkeiten zu verstehen, die außerhalb der Arbeitsstätte unter Nutzung von stationären oder tragbaren Computern oder anderen Endgeräten stattfinden und nicht zwangsläufig zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten fest vereinbart sind. Solche Tätigkeiten umfassen auch das kurzfristig angesetzte Arbeiten in der eigenen Wohnung. Für mobile Arbeit gelten die allgemeinen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes, die Arbeitsstättenverordnung regelt dies nicht.

Mit dem Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes gilt ein erweiterter Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, die mobil arbeiten

[Stand 22.06.2021]

Bislang galt bereits: Beschäftigte stehen bei mobiler Arbeit - zum Beispiel im Homeoffice - unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Versichert waren neben der eigentlichen Arbeitstätigkeit auch sogenannte Betriebswege wie der Weg zum Drucker in einem anderen Raum. Anders als im Betrieb waren hingegen im eigenen Haushalt Wege, um zum Beispiel ein Getränk oder etwas zu essen zu holen oder zur Toilette zu gehen, regelmäßig nicht versichert. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu: "Diese Unterscheidung lässt sich vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung mobiler Arbeitsformen nicht aufrechterhalten." Daher bestimmt das Gesetz jetzt, dass bei mobiler Arbeit im selben Umfang Versicherungsschutz besteht, wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.

Eine weitere Änderung gibt es bei dem Versicherungsschutz auf den Wegen, die Beschäftigte zurücklegen, um ihre Kinder in eine externe Betreuung zu bringen. Für Beschäftigte, die im Betrieb arbeiten, gilt schon bisher: Wenn sie auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg machen, um ihr Kind zur Kita oder zur Schule zu bringen, sind sie dabei weiterhin versichert. Für Beschäftigte im Homeoffice waren Wege, um Kinder in Betreuung zu geben, bislang dagegen nicht versichert. Das hat sich nun geändert: Bringen Beschäftigte ihr Kind, das mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt lebt, aus dem Homeoffice zu einer externen Betreuung, stehen sie auf dem direkten Hin- und Rückweg unter Versicherungsschutz. Dies, so die Gesetzesbegründung, sei auch im Interesse der Unternehmen, um die neuen Beschäftigungsformen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzusichern.

Die Unterweisung ist ein wichtiges Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Beschäftigte erhalten dadurch sowohl allgemeine als auch auf ihre Arbeitsplätze und Tätigkeiten zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen, damit sie Gefährdungen erkennen und sich sicherheits- und gesundheitsgerecht verhalten können. Arbeiten Beschäftigte nicht im Unternehmen oder in einer Betriebsstätte des Unternehmens selbst, sondern etwa im Homeoffice, tauchen Fragen zur Organisation und Durchführung der erforderlichen Unterweisung auf. Wichtige Informationen dazu bietet der Fachbereich AKTUELL der DGUV:

Fachbereich Aktuell: FBORG-004 "Unterweisung im Homeoffice"

Hinweise und Empfehlungen für Führungskräfte und Beschäftigte

Die räumliche und zeitliche Flexibilisierung der Arbeit erfordert von Führungskräften zum Teil andere Führungsinstrumente. Weil das Arbeiten im Homeoffice durch einen hohen Anteil von Selbstorganisation geprägt ist, sollten Führungskräfte falls erforderlich für gemeinsame Zielvereinbarungen, konkrete Zuständigkeiten und regelmäßige Rückmeldung zur Zusammenarbeit und zum Arbeitsergebnis sorgen. Wo direkte Eingriffsmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind, spielt das Vertrauen eine umso größere Rolle. Führungskräfte sollten zuversichtlich sein, dass Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auch ohne ständige Kontrolle sehr genau wissen, welche Pflichten sie haben und was wann zu tun ist. Weil Beschäftigte das auch zeigen und sich nichts nachsagen lassen wollen, besteht die Gefahr, dass Erholungs- und Pausenzeiten nicht eingehalten werden und eher zu viel oder zu lang gearbeitet wird.

Interessierte Selbstgefährdung

Man spricht von „interessierter Selbstgefährdung“, wenn Menschen ihre eigene Gesundheit gefährden, indem sie ihre Arbeitsziele erreichen wollen und dafür beispielsweise auch arbeiten, wenn sie krank sind, Pausenzeiten nicht einhalten oder über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeiten. Studien zeigen, dass das bei Beschäftigten häufiger vorkommt, die von zu Hause arbeiten. Beschäftigte, die solche Verhaltensweisen zeigen, schaden auf Dauer Ihrer Gesundheit. Ein ganzheitliches betriebliches Gesundheitsmanagement kann diesen arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren entgegenwirken. Führungskräfte können bei der Erarbeitung von gesunden Bewältigungsstrategien unterstützen, indem Sie Arbeitsorganisation und Arbeitsprozesse gut gestalten. In diesem Zusammenhang spielt u. a. die indirekte Steuerung wie Führen durch Zielvereinbarungen eine wichtige Rolle.

Indirekte Steuerung

Arbeiten Beschäftigte verstärkt oder ausschließlich von zu Hause, greift bei den Führungskräften meist das Prinzip der sogenannten indirekten Steuerung. Dabei zählt weniger das Wie eines Prozesses als das Was in Form eines Ziels. Soll heißen: Die Führungskraft vereinbart mit ihren Mitarbeitenden ein konkretes Ergebnis, das zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht sein soll (Führung durch Zielvereinbarung). Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin arbeitet selbstständig darauf hin. Die Verantwortung für das Erreichen des Ziels wird auf die Beschäftigten übertragen. Dieser Ansatz trägt Merkmale gesundheitsförderlicher Arbeitsgestaltung, denn hohe Freiheitsgerade, Handlungs- und Entscheidungsspielräume sind allgemein gesundheits- und leistungsförderlich. Indirekte Steuerung kann aber auch in ein „zu viel des Guten“ münden und dazu beitragen, dass deutlich mehr als arbeitsvertraglich vereinbart gearbeitet wird.

Ein Wechsel von Homeoffice und Präsenztagen unterstützt die Arbeit im Team

Um die Gesundheitsgefahren im Homeoffice zu reduzieren, die zum Beispiel durch die zunehmende Entgrenzung zwischen Arbeit und Privatleben entstehen können, hat sich eine Kombination aus Präsenztagen in der Arbeitsstätte und Homeoffice-Tagen gut bewährt. Eine solche arbeitsorganisatorische Lösung bietet dann auch gute Möglichkeiten des direkten Austauschs und fördert somit auch das soziale Klima.

    Die Redaktion von topeins – das Führungskräftemagazin hat dazu wichtig Informationen zusammengefasst.

    1. Bleiben Sie in direktem Kontakt mit den Beschäftigten. Statt per Mail lieber per Video- und Telefonkonferenzen kommunizieren, sofern die IT- und Telekommunikationsinfrastruktur dem keine Grenzen setzt. Das vermittelt den Beschäftigten das Gefühl, weiterhin Mitglied eines Teams zu sein. Außerdem kann die Führungskraft so aktiv und flexibel auf Probleme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingehen und sie im Finden einer Strategie zur Problemlösung unterstützen.
    2. Generell und ganz besonders jetzt gilt: Erkundigen Sie sich regelmäßig, wie es Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch persönlich geht. Dadurch signalisieren Sie Interesse und geben ihnen Sicherheit in der außergewöhnlichen Situation.
    3. Bleiben Sie flexibel und reagieren Sie situativ auf das, was Einzelne brauchen. Menschen müssen unterschiedlich stark angeleitet werden, wenn sie mobil von zu Hause arbeiten. Die eine braucht weniger Infos, um gut arbeiten zu können, der andere mehr.
    4. Haben Sie Vertrauen in Ihre Mitarbeiter. In der Möglichkeit mobilen Arbeitens stecken viele Chancen wie jene, Arbeits- und Privatleben besser in Einklang zu bringen. Gerade jetzt müssen Arbeitnehmende flexibel auf ausfallende Kinderbetreuung oder kurzfristige Arzttermine reagieren können, indem sie die Arbeit auch einmal außerhalb der Kernzeiten verrichten dürfen. Es hat sich gezeigt, dass Beschäftigte diese Freiräume nicht ausnutzen, sondern das ihnen entgegengebrachte Vertrauen zu schätzen wissen.

    Für mobiles Arbeiten gilt allgemein:

    • Eine ausreichend große Arbeitsfläche bietet genug Platz für alle nötigen Arbeitsmittel, Bewegungsräume und Ablageflächen. Allgemein gilt 160cm x 80cm (Breite x Tiefe) als ausreichend groß. Die Tiefe der Arbeitsfläche ist abhängig von der Bautiefe der eingesetzten Geräte, den erforderlichen Sehabständen, der Hand-/Armauflage und den Bein- und Fußräumen. 
    • Bildschirme so aufstellen, dass möglichst keine Fenster oder Lichtquellen sich darin spiegeln oder ins Gegenlicht geschaut werden muss. Tageslicht kommt am besten von der Seite.
    • Der Abstand zum Bildschirm sollte 50-70 cm betragen.
    • Separate Tastatur, Maus und wenn vorhanden auch einen separaten Bildschirm für Arbeiten am Notebook nutzen, da sie eine ergonomischere Arbeitshaltung ermöglichen, Tastatur und Maus nah am Körper.
    • Am besten schaut man entspannt von oben auf den Bildschirm herab, so als würde man ein Buch lesen. Für optimales Sehen sollte der Monitor so weit nach hinten geneigt sein, dass der Blick senkrecht auf den Bildschirm trifft. So ist sichergestellt, dass der Kopf beim Blick auf den Monitor leicht gesenkt ist, was Verspannungen vorbeugt.
    • Öfter die Sitzhaltung ändern und Bewegungspausen machen, um Verspannungen im Rücken vorzubeugen.

    Geht das mobile Arbeiten in reguläre Telearbeit über, ist der Arbeitgeber für die Ausstattung des heimischen Arbeitsplatzes verantwortlich. Es gelten dann die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (insbesondere §3 i.V.m. Anhang Abschnitt 6) und die Konkretisierungen der DGUV Information 215-410.

    CHECK-UP Homeoffice und weiterführende Informationen

    • Das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) der DGUV stellt einen CHECK-UP Homeoffice als Lang- und Kurzversion zur Verfügung.
    • Wie der Arbeitsplatz im eigenen Zuhause gestaltet sein sollte und welche Pflichten der Arbeitgeber hat, erläutert die Fachbereich Aktuell. Zu den Informationen
    • Wie Führungskräfte ihren Beschäftigten im Homeoffice den Rücken stärken können, erklärt das Fachmagazin topeins. Zu den Tipps
    • Wie Führungskräfte mobiles Arbeiten für den Betrieb erfolgreich gestalten können, zeigt das Magazin topeins. Mehr erfahren
    • Wie das Arbeiten in den eigenen vier Wänden bestmöglich gestaltet werden kann, erklären der zweiminütige Kurzfilm von Certo, dem Magazin für Sicherheit und Gesundheit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Zum Video
    • Gerade im Homeoffice wichtig: Ein Ausgleich bei der Arbeit. Dafür stellen wir Ihnen Bewegungsvideos zur Verfügung Zu den Bewegungsvideos. Die Kampagne kommmitmensch bietet ein Plakat mit Übungen für den Rücken, die sowohl im Sitzen als auch im Stehen ausgeführt werden können. Zu den Rückenübungen

    Für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen und parallel dazu im Homeoffice arbeiten, gibt die Aktion Das sichere Haus Empfehlungen, wie sie die Doppelbelastung möglichst sicher und gesund bewältigen können:

    • Versuchen Sie einen festen Zeitraum zu definieren, an dem Sie im Homeoffice arbeiten. Besprechen Sie vorher mit Ihrem Arbeitgeber, ob Sie einige Arbeiten zum Beispiel auch am Abend erledigen können, wenn die Kinder im Bett sind.
    • Falls Sie im Homeoffice kein eigenes Büro zur Verfügung haben, richten Sie eine „Bannmeile" ein. Das signalisiert anderen: "Bitte nicht stören, hier wird gearbeitet." Als Barriere eignen sich zum Beispiel Klebeband oder Kissen auf dem Fußboden.
    • Falls Sie zu zweit im Homeoffice sind, definieren Sie klare Zeiten für die jeweilige Kinderbetreuung. 

    Stress und Hektik begünstigen Stürze – die häufigste Unfallursache im Homeoffice

    • Achten Sie darauf, dass Kabel von PC, Laptop und Drucker so verstaut sind, dass Sie nicht darüber fallen oder sich einfädeln können. Kleben Sie lose Kabel mit breitem Klebeband auf dem Fußboden fest.
    • Herumliegendes Spielzeug wird schnell zu Stolperfalle. Halten Sie Ihre Kinder dazu an, möglichst nur im eigenen Zimmer zu spielen.
    • Beenden Sie Ihre Arbeit im Homeoffice, wenn Sie kochen wollen und kleine Kinder im Haushalt leben. Heiße Speisen, die unbeaufsichtigt auf dem Herd stehen, sind eine ernst zu nehmende Gefahrenquelle.
    • Legen Sie genügend Pausen mit Dehn- und Streckübungen ein. Improvisierte Homeoffice Plätze sind oft ergonomisch nicht optimal. Das führt schnell zu Schulter- und Nackenschmerzen. Zu den Rückenübungen

    Weiterführende Informationen:

    DGUV Infoportal Homeoffice

    Ansprechpersonen:

    Ihre zuständige Aufsichtsperson finden Sie auf den Branchenseiten unter Sicherheit & Gesundheit.