Klimawandel und Klimaanpassung

Vorbeugen und anpassen - Ein Thema für die gesetzliche Unfallversicherung

Der fortschreitende Klimawandel wirkt sich zunehmend stärker auf die Gesellschaft, auf Unternehmen und Einrichtungen aus. Somit auch auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen.

Arbeiten unter Sonne und Hitze

Wer im Freien arbeitet, ist besonders häufig direkter Sonneneinstrahlung und hohen Temperaturen ausgesetzt. Das betrifft zum Beispiel Beschäftigte in Bauhöfen, Grünpflege, Straßenunterhaltung, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Sportanlagen oder bei Veranstaltungen im Freien.

UV-Strahlung kann Sonnenbrand verursachen, die Augen schädigen und langfristig das Risiko für Hautkrebs erhöhen. Hohe Temperaturen belasten zusätzlich den Körper und den Kreislauf. Deshalb sollten Sonnen- und Hitzeschutz fester Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein – insbesondere dann, wenn Beschäftigte regelmäßig im Freien tätig sind.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen prüfen, wann und wo Beschäftigte durch Sonne, UV-Strahlung und Hitze gefährdet sein können. Daraus ergeben sich geeignete Schutzmaßnahmen. Bewährt hat sich dabei das TOP-Prinzip: technische Maßnahmen vor organisatorischen Maßnahmen vor persönlichen Schutzmaßnahmen.

Technisch schützen: Schatten schaffen

Wo immer möglich, sollte direkte Sonneneinstrahlung vermieden oder reduziert werden. Geeignete Maßnahmen sind zum Beispiel:

Sonnensegel, Schirme, Überdachungen, mobile Schattenplätze oder geschützte Aufenthaltsbereiche. Auch die Planung von Arbeitsplätzen, Pausenbereichen und Wegen sollte den Sonnenschutz berücksichtigen.

Organisatorisch planen: Belastung verringern

Arbeitsabläufe können so organisiert werden, dass Beschäftigte weniger stark durch Hitze und Sonne belastet werden. Dazu gehören Pausen im Schatten, das Verlegen körperlich anstrengender Tätigkeiten in kühlere Tageszeiten, angepasste Arbeitszeiten oder eine Rotation von Tätigkeiten.

Wichtig ist außerdem, Beschäftigte über Risiken, Warnzeichen und Schutzmaßnahmen zu informieren – insbesondere bei Hitzeperioden.

Persönlich schützen: Haut, Kopf und Augen schützen

Ergänzend zu technischen und organisatorischen Maßnahmen sollten Beschäftigte geeignete persönliche Schutzmaßnahmen nutzen. Dazu zählen lange und leichte Kleidung, eine Kopfbedeckung mit Nackenschutz, eine geeignete Sonnenbrille sowie UV-Schutzmittel für unbedeckte Hautstellen.

Ansprechpersonen:

Die für Ihren Bereich zuständige Aufsichtsperson finden Sie auf den jeweiligen Branchenseiten unter Sicherheit & Gesundheit.