Zahnrettung

Abgebrochene oder ausgeschlagene Zähne nach einem Unfall retten
Die Unfallkasse Sachsen beliefert alle Horte, Grundschulen, Oberschulen, Förderschulen und Gymnasien in Sachsen mit Zahnrettungsboxen. Privatpersonen können Zahnrettungsboxen in der Apotheke erwerben. Wir erklären, wie sie verwendet werden und was man im Fall der Fälle beachten sollte.
Wenn ein Kind in der Schule oder im Kindergarten aufs Gesicht stürzt, sind oft auch die Zähne betroffen. Abgebrochene oder ausgeschlagene Zähne können mit besten Aussichten auf Einheilung zurückgepflanzt werden, wenn richtig und schnell gehandelt wird. Auch Milchzähne sollten gerettet werden, um spätere unangenehme Folgen für das bleibende Gebiss zu verhindern.
Wie funktioniert die Zahnrettungsbox?
Ausgeschlagene Zähne lassen sich nur dann retten, wenn sie so gelagert und transportiert werden, dass das Gewebe nicht verletzt wird und sie möglichst schnell nach dem Unfall wieder eingesetzt werden. Optimal lagern können Sie Zähne oder Zahnbruchstücke in der Zahnrettungsbox. Die Zahnrettungsbox enthält eine spezielle Nährlösung, in der ausgeschlagene Zähne bis zu 48 Stunden lang lebensfähig bleiben.
Zahn oder Zahnbruchstück nicht reinigen oder desinfizieren!
Der Zahn oder das Zahnbruchstück muss so schnell wie möglich in die Box gelegt werden, bevor die Wurzelhaut an der Luft austrocknet und die Zellen zerstört werden. Aber Achtung: Reinigen oder desinfizieren Sie den Zahn nicht! Das zerstört die Gewebereste und die Chance auf Rettung des Zahns sinkt erheblich.
Wenn keine Zahnrettungsbox vorhanden ist
Wenn Sie keine Zahnrettungsbox zur Verfügung haben, transportieren Sie den Zahn in kalter H-Milch oder isotonischer Kochsalzlösung, falls vorhanden – zumindest aber in einer Frischhaltefolie oder einem möglichst luftdichten Plastikbeutel. Transportieren Sie den Zahn auf keinen Fall in Wasser oder dem Mund des Kindes. Die Zellen sterben so ab, außerdem ist die Gefahr für Verschlucken zu groß.
Was Sie tun sollten, wenn der Zahn beschädigt wurde oder ganz ausgefallen ist
- Leisten Sie zunächst dem Kind Erste Hilfe.
- Blutet das Kind stark, drücken Sie einen Verbandmull oder eine saugfähige Kompresse, zum Beispiel Gaze auf die Wunde. Haben Sie keinen Verbandskasten in der Nähe, können Sie auch ein sauberes, fusselfreies Stofftaschentuch oder Ähnliches verwenden.
- Kühlen Sie die Wunde vorsichtig von außen.
- Informieren Sie bei Kindern oder Jugendlichen rasch die Eltern.
- Versorgen Sie den abgebrochenen oder ausgefallenen Zahn.
- Finden Sie den Zahn bzw. das Zahnstück möglichst schnell!
- Fassen Sie den ausgeschlagenen Zahn nur an der Zahnkrone und nicht an der Zahnwurzel an.
- Säubern oder desinfizieren Sie den Zahn nicht, um das Gewebe nicht zu zerstören.
- Legen Sie den Zahn sofort in die Zahnrettungsbox. Wenn Sie keine Zahnrettungsbox zur Verfügung haben, transportieren Sie den Zahn in kalter H-Milch oder isotonischer Kochsalzlösung, falls vorhanden – zumindest aber in einer Frischhaltefolie oder einem möglichst luftdichten Plastikbeutel.
- Transportieren Sie den Zahn auf keinen Fall in Wasser oder dem Mund des Kindes. Die Zellen sterben so ab, außerdem ist die Gefahr für Verschlucken zu groß.
- Suchen Sie schnellstmöglich einen Zahnarzt oder eine Zahnklinik auf. Das Gewebe auf der Zahnwurzel darf nicht austrocknen, um die Chancen zur Zahnrettung zu erhalten. Wird der Zahn in der Nährlösung einer Zahnrettungsbox transportiert, können die Zellen bis zu 48 Stunden überleben.
- Lassen Sie die Zahnsituation so, wie sie ist und manipulieren Sie nicht am Zahn herum. Versuchen Sie nicht, den Zahn selbst wieder zu richten.
- Suchen Sie schnellstmöglich einen Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen/ Oralchirurgen/Zahnarzt oder eine Zahnklinik auf. Über die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen finden Sie Experten und Expertinnen in Ihrer Nähe.
- Der Zahn hat sich in den Kiefer verschoben.
- Gehen Sie mit dem Kind in eine Zahnklinik oder zu einem Zahnarzt.
- Entweder ist der Kiefer ausgerenkt oder der Unter- oder Oberkiefer ist gebrochen.
- Suchen Sie eine Zahnklinik oder eine kieferchirurgische Praxis auf.
- Gehen Sie trotzdem zum Zahnarzt.
- Auch wenn auf den ersten Blick keine Beschädigung zu sehen ist, kann die Wurzel einen Schaden genommen und z. B. gebrochen sein. So kann es später noch zu Folgeschäden kommen.
- Bitten Sie die Eltern oder die das Kind begleitende Person, die Ärztin oder den Arzt darüber zu informieren, dass es sich um einen Schulunfall bzw. um einen Unfall im Feuerwehrdienst handelt und dass die Unfallkasse Sachsen die Kosten übernehmen wird. Wurden Zähne bei einem Unfall in der Schule, beim Schwimmunterricht oder bei der Freiwilligen Feuerwehr beschädigt, ist die Unfallkasse Sachsen für die Kosten der Behandlung zuständig.
- Die Schule bzw. Freiwillige Feuerwehr muss eine Unfallanzeige erstatten. Sofern es auf den ersten Blick zu keiner Beschädigung des Zahns gekommen ist, sollte der Unfall zumindest im Verbandbuch dokumentiert sein, um bei Spätfolgen gewappnet zu sein.
- Sobald die Zahnrettungsbox benutzt wurde, muss Ersatz beschafft werden, denn sie ist jeweils nur einmal einsetzbar.
Weiterführende Informationen:
Bundesweite Zahnunfall-Notrufnummer
01805 012800 (kostenpflichtig)
Ansprechpersonen:
Für Versand Zahnrettungsboxen
Frau Möhler, S.
03521 724-317