Verkehrssicherheit
Wir unterstützen Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit im Betrieb
Auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule oder auf Dienstwegen: Unfälle können immer passieren. Wir wissen um die branchenspezifischen Problemfelder im öffentlichen Dienst und unterstützen Arbeitgeber bei der Umsetzung ihrer Projekte zur Steigerung der Verkehrssicherheit.
Förderrichtlinie Verkehrssicherheit definiert Rahmenbedingungen
Im Rahmen der Förderrichtlinie Verkehrssicherheit schaffen wir gleiche Voraussetzungen für alle bei uns versicherten Unternehmen und richten den Fokus auf besonders gefährdete Gruppen. Antragsberechtigt sind hierbei bei uns versicherte Unternehmen, Schulen und Kitas. Diese können sich mit ihrem Projekt bzw. ihrer Idee bewerben und erhalten, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, eine finanzielle Unterstützung.
Die Förderrichtlinie richtet sich hierbei sowohl an den Bereich der Schülerunfallversicherung mit Kindertageseinrichtungen und Schulen als auch an den Bereich der Allgemeinen Unfallversicherung, mit der ganzen Bandbreite an versicherten Unternehmen von Abfall über Gemeinden bis Zoo.
Die detaillierten Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte unserer Förderrichtlinie für Maßnahmen zur Verkehrssicherheit (PDF).
Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind:
• Busschule
• vorschulische Verkehrserziehungsmaßnahmen
• Projekte zur Verkehrserziehung im Schulbereich / Sicherer Schulweg
• Aus- und Fortbildungen zum sicheren Radfahren
• Aktionstage und Projekte an Berufsschulen oder im Unternehmen
• Fahrsicherheitstraining für ausgewählte Personengruppen (siehe Anlage 1 der Förderrichtlinie)
Wenn Sie sich unsicher sind ob Ihr Projekt förderfähig ist, sprechen Sie uns gern an:
Als konkretes Projekt bezuschussen wir die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings für bestimmte Personengruppen. Die Details entnehmen Sie der Projektseite.
Die Fördermittel sind begrenzt und werden erst im Anschluss an die Maßnahme ausgezahlt. Uns ist wichtig, die Fördermittel gleichmäßig zu verteilen und daher achten wir auf eine regionale Verteilung. Der Antrag soll im Zeitfenster von mindestens 6 bis maximal 10 Wochen vor Beginn der Maßnahme mittels der bereitgestellten Antragsformulare gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt unter Vorlage der Rechnung und des Verwendungsnachweises nach Abschluss der Maßnahme. Geht der Auszahlungsantrag nicht innerhalb von vier Kalenderwochen ein, geben wir die Mittel wieder frei.
Region | Fördermittel verfügbar | |
Nord | Landkreis Nordsachsen, Stadt Leipzig | ja |
West | Landkreis Leipzig, Stadt Chemnitz, Landkreis Mittelsachsen | ja |
Mitte | Stadt Dresden, Landkreis Meißen | ja |
Ost | Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz, Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge | ja |
Süd | Landkreis Erzgebirgskreis, Landkreis Vogtlandkreis, Landkreis Zwickau | ja |
Weiterführende Informationen und Links:
Ansprechperson:
Frau Möhler, S.
Tel.: 03521 724-317