Stellenangebote

Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Widerspruch

Für den Bereich Widerspruch in der Abteilung Rehabilitation und Entschädigung der Unfallkasse Sachsen suchen wir Sie für eine Tätigkeit als Mitarbeiter (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt – idealerweise zum 01.03.2025 – in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nach TVöD. 

Familienfreundlicher Arbeitgeber

Seit 2018 trägt die Unfallkasse Sachsen für ihre strategisch angelegte familienbewusste Personalpolitik das Zertifikat berufundfamilie. Hierfür wurde der Status quo bereits bestehender Maßnahmen erfasst und es wurden Ziele und Maßnahmen vereinbart. Über 150 Beschäftigte können bei der UK Sachsen von den Maßnahmen profitieren, zum Beispiel flexible Arbeitszeiten, Jobticket, Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung oder die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten.

Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber

Zur Einhaltung des Datenschutzes und basierend auf der Datenschutzgrundverordnung haben wir Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber (PDF) in einem Dokument zusammengefasst. Bitte fügen Sie dieses Dokument unterschrieben Ihren Bewerbungsunterlagen bei.

Nach § 14 SGB VII haben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung den gesetzlichen Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Die praktische Umsetzung dieses Präventionsauftrages, insbesondere die Überwachung und Beratung der Unternehmen und Bildungseinrichtungen, erfolgt durch Aufsichtspersonen, die als Bindeglied zwischen dem Unfallversicherungsträger und den Unternehmen eine zentrale Stellung einnehmen. Ihre Aufgaben sind in einem Berufsrollenverständnis beschrieben.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung der Aufsichtsperson ist ihre qualitativ hochwertige Ausbildung in der Kombination von Theorie und Praxis sowie von branchenübergreifendem und branchenspezifischem Wissen und Handeln. Eine kontinuierliche Weiterbildung ist eine der wesentlichen Anforderungen aus dem Berufsrollenverständnis an Aufsichtspersonen. Von grundlegender Bedeutung für die qualifizierte Überwachung und Beratung der Unternehmen und Bildungseinrichtungen ist die Ausrichtung an den Bedürfnissen der Arbeitswelt. Ausbildungsziel ist, dass die Aufsichtsperson am Ende ihrer Ausbildung über die nötige Handlungskompetenz verfügt, um ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen zu können.

Die Ausbildung besteht aus einem trägerspezifischen Teil beim Unfallversicherungsträger und einem trägerübergreifenden Ausbildungsteil, der am Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) durchgeführt wird. Die zentralen Grundlagen der Ausbildung, insbesondere das angestrebte Anforderungsprofil sowie ein Modell zur Kompetenzentwicklung und eine Beschreibung zum Kompetenzentwicklungsprozess sind in einem Ausbildungskonzept festgelegt. Am Ende der Ausbildung steht steht eine Prüfung, mit der die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten als Aufsichtsperson nachgewiesen werden sollen. Unsere Prüfungsordnung (PDF) können Sie hier einsehen.