Unser Seminarangebot
Herzlich willkommen
Unser Seminarplan für 2024 wurde am 16.10.2023 veröffentlicht.
Weitere Informationen zu: Anmeldung, Kosten, Stornierung, Datenschutz
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01 - Bereichsübergreifende Seminare
01 - Bereichsübergreifende Seminare
- BEM-Beauftragte
- Führungskraft
- Personalverantwortliche
- Gesetzliche Grundlage § 167 Abs. 2 SGB IX
- Den BEM-Prozess gestalten
- Betriebliche Regelungen zum BEM bekannt machen
- BEM-Gespräche führen
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) hilft, Beschäftigte, die längere Zeit krank sind, wieder in den Arbeitsprozess einzubinden. Arbeitgeber sind verpflichtet, jedem Mitarbeiter, der sechs Wochen oder länger krankheitsbedingt ausgefallen ist, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Die Arbeitsunfähigkeit soll überwunden werden und erneuter Arbeitsunfähigkeit soll vorgebeugt werden. In diesem Seminar erwerben die Teilnehmenden Handlungswissen, um den BEM-Prozess in ihrer Einrichtung wirksam zu gestalten.