Ersthelferinnen und Ersthelfer

Bei Hilfeleistung versichert

Sie haben einem Menschen in einer Notsituation geholfen. Für Ihren couragierten Einsatz sprechen wir Ihnen unsere Anerkennung und unseren Dank aus.
Wenn Sie Ihre Hilfeleistung in Sachsen erbracht haben, ist die Unfallkasse Sachsen die richtige Ansprechpartnerin für Sie.  

Soweit Sie sich durch Ihre Hilfeleistung körperlich verletzt haben, Ihr Eigentum beschädigt wurde oder Sie bei der Verarbeitung des Erlebten Unterstützung benötigen, standen Sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung: Die Unfallkasse Sachsen ist für Sie da! Sie schützt Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen.

Ersthelferinnen und Ersthelfer sind Personen, die bei Unglücksfällen, allgemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder eine andere Person aus einer akuten Gefahr für die Gesundheit retten bzw. zu retten versuchen. Beispielsweise Erste-Hilfe-Leistung bei Straßenverkehrsunfällen oder im Einsatz bei Naturkatastrophen. 

Wann besteht Versicherungsschutz?
Ersthelfende und Rettende sind z. B. versichert:

  • bei einem Verkehrsunfall auf der Autobahn 
  • bei einer Brandkatastrophe
  • bei einer Überschwemmung

Personen, die sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer strafrechtlich verdächtigen Person oder zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen persönlich einsetzen sind versichert z. B.:

  • beim Versuch, einen Einbrecher festzuhalten,
  • wenn sie von einer öffentlich-rechtlichen Institution zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden, z. B. von einem Polizeibeamten.
  • Dies gilt auch bei Hilfeleistungen im Ausland, wenn die Helfer ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für verletzte Ersthelferinnen und Ersthelfer umfassen unter anderem

  • Heil- und Krankenbehandlung einschließlich der Fahrt- und Transportkosten,
  • Hilfen zur Wiedereingliederung in das berufliche und soziale Leben, zum Beispiel durch Fortbildung und Umschulung,
  • Verletztengeld bei Verdienstausfall,
  • Renten an die Ersthelferin/den Ersthelfer selbst oder ihre/seine Hinterbliebenen,
  • Zusatzleistungen zu Renten und Verletztengeld,
  • Ersatz von Sachschäden, zum Beispiel für die zerrissene Jacke nach einem Sturz.

Weitere Information zu "Leistungen allgemein" finden Sie auf der Seite Leistungen für Versicherte.

Karte für Ersthelfende

Haben Sie von der Polizei, der Feuerwehr, der Notfall­seelsorge oder dem Krisen­interventionsdienst eine Karte für Ersthelfende über­reicht bekommen? Bitte bewahren Sie diese auf, denn sie enthält hilfreiche Angaben.

Wir sind für Sie da

Wenn Sie nach einer Hilfeleistung Unterstützung von der Unfallkasse Sachsen erhalten möchten, melden Sie sich bitte bei uns.

Sie können uns per Post, telefonisch oder über ein Online-Formular kontaktieren. Nennen Sie bitte das Stichwort “Hilfeleistung“ und teilen Sie uns bitte Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und möglichst auch Ihr Geburtsdatum mit. Wir melden uns bei Ihnen.

Erste Hilfe zu leisten kann die eigene Psyche in der ersten Zeit nach dem Ereignis durchaus verändern. Es kann sein, dass Sie sich auch Tage oder Wochen danach psychisch belastet fühlen. Dies ist nach einer solch außergewöhnlichen Situation völlig in Ordnung. Es gibt nach solchen Erlebnissen kein Falsch oder Richtig. Sie reagieren normal, denn das, was sie erlebt haben, ist nicht normal. Überlegen Sie sich vor allem in der ersten Zeit, ob und ggf. welche Unterstützung Sie brauchen und was Ihnen vielleicht nach früheren belastenden Erlebnissen gutgetan hat. Geben Sie sich Zeit. Die Verarbeitung solcher Erfahrungen braucht Zeit.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie das Erlebte nicht alleine verarbeiten können, setzen Sie sich bitte direkt mit der Unfallkasse Sachsen in Verbindung. Nennen Sie bitte als Stichwort "Hilfeleistung". Wir werden Sie dann direkt mit Ihrer zuständigen Ansprechperson verbinden.

Sind Sie im Rahmen Ihrer Hilfeleistung körperlich zu Schaden gekommen, übernimmt die Unfallkasse Sachsen u. a. die Kosten einer möglicherweise notwendigen Behandlung. Die ärztliche Abklärung erfolgt in diesem Fall über die sogenannten Durchgangsärzte und Durchgangsärztinnen. Diese sind besondere Partner der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Kontaktdaten können Sie bei der Unfallkasse erfragen oder ganz einfach selbst im Internet recherchieren: Durchgangsarzt/-ärztin suchen 

Sollten Sie nach einiger Zeit merken, dass es Ihnen psychisch weiterhin nicht gut geht und Sie das Ereignis nicht mehr loslässt, wenden Sie sich bitte direkt an die Unfallkasse Sachsen. Auch psychische Gesundheitsschäden, die in Folge Ihrer Hilfeleistung entstanden sind, sind in einem solchen Fall versichert und können frühzeitig behandelt werden. Bei Bedarf hilft Ihnen die Unfallkasse Sachsen, die entsprechende psychotherapeutische Hilfe zu finden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie merken, dass Sie das Ereignis nicht alleine verarbeiten können.

Nähere Informationen sowie eine Suchmöglichkeit nach zugelassenen Therapeutinnen und Therapeuten in der gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie über die Internetseite der DGUV: Psychotherapeut/-in suchen  

Sollten Ihnen Sachschäden aufgrund Ihrer Hilfeleistung entstanden sein, z. B. zerrissene Kleidung, können diese auf Antrag von der Unfallkasse Sachsen erstattet werden. Bitte nutzen Sie unser Formular "Unterstützung nach einer Hilfeleistung", um Kontakt mit uns aufzunehmen.  

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Der besondere Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für Personen, die als Ersthelfende Schaden erlitten haben. Die Opfer von Gewalttaten können einen Anspruch auf Entschädigung haben nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Zuständig hierfür ist in Sachsen der Kommunale Sozialverband Sachsen. Parallel dazu können Sie auch die Unfallkasse Sachsen informieren bzw. eine Unfallanzeige stellen.  

Kommunaler Sozialverband Sachsen
Außenstelle Chemnitz
Fachbereich 4 – Soziales Entschädigungsrecht
Reichsstraße 3
09112 Chemnitz

Tel.:  0371 577 – 5 60
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www.ksv-sachsen.de

Opferbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung

Bei terroristischen oder extremistischen Straftaten ist die Opferbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung Ansprechpartnerin für Betroffene, Angehörige und Hinterbliebene. Sie vermittelt für die jeweilige Situation passende Hilfsangebote und an zuständige staatliche und nichtstaatliche Stellen.

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Albertstraße 10
01097 Dresden

Tel.: 0351 564-55099
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www.sms.sachsen.de

Sie möchten als Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst oder Kommune dafür sorgen, dass auch Hilfeleistende die Unterstützung bekommen, die sie brauchen? Dann fordern Sie die kostenfreie Infokarte an und verteilen Sie diese an Hilfeleistende. Bestellung per E-Mail an stopspam_dc023b8a4637ea6b407707c6278b66d6 möglich.

Ansprechpersonen:

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Nennen Sie beim Anruf das Stichwort „Hilfeleistung“ oder „Ersthelfende“.
Wir werden Sie dann direkt mit Ihrer zuständigen Ansprechperson verbinden.

03521 724-0
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