Aktuelle Beitragssätze
Beitragssätze für das Jahr 2025
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Sachsen hat im Umlaufverfahren zur 3. Sitzung am 12. Juni 2024 gemäß § 14 Nr. 16 der Satzung vom 11. Dezember 2020 in der derzeit gültigen Fassung die Beitragssätze und Fälligkeiten 2025 für die nachfolgend aufgeführten Beitragsgruppen auf Empfehlung von Vorstand und Finanzausschuss in folgenden Höhen festgelegt:
Achtung: Als Grundlage der Beitragssatzkalkulation für das Jahr 2025 sind die Daten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Zensusdaten vom 9. Mai 2011 verwendet worden.
Beitragssatz 2025: 9,90 EUR je Einwohner (aufgerundet auf volle 100 tausend einer durch 12 teilbaren Zahl).
Beitragssatz 2025: 13,39 EUR je Einwohner
Beitragssatz 2025: 8,94 EUR je Einwohner
Beitragssatz 2025: 4,45 EUR je Einwohner
Beitragssatz 2025 1,5 % des monatlichen Entgelts
Fälligkeit: Jahresbeitrag einmalig fällig am 15. Oktober 2025
Beitragssatz 2025: 6,10 EUR je 1000 EUR Lohnsumme
Fälligkeit: Jahresbeitrag einmalig fällig am 16. Juni 2025
Fälligkeit der Beiträge für Landkreise und Kommunen
Für Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden gelten folgende Fälligkeiten:
Fälligkeit als Selbstzahler
I. Betrag: Mittwoch, 15. Januar 2025
II. Betrag: Dienstag, 15. April 2025
III. Betrag: Dienstag, 15. Juli 2025
IV. Betrag: Mittwoch, 15. Oktober 2025
Fälligkeit für Abbuchung
Beitragszahlungen in 12 gleichen Teilbeträgen:
Am fünfzehnten bzw. dem darauffolgenden Werktag eines jeden Monats.
Ansprechperson:
Frau Brendel
Tel.: 03521 724-205