Aktuelle Beitragssätze

Beitragssätze für das Jahr 2026

Der Beitragssatz 2026 zur gesetzlichen Unfallversicherung wird entsprechend dem Beitragsjahr 2025 für die unten aufgeführten Beitragsgruppen konstant bleiben. Dieser ist Grundlage für den Haushaltsplan 2026 (§ 30 Abs. 1 i.V.m. §§ 26 Abs. 2, 28 Abs. 1 der Satzung der Unfallkasse Sachsen vom 10. Dezember 2024 in der derzeit gültigen Fassung).

Achtung: Als Grundlage der Beitragssatzkalkulation für das Jahr 2026 sind die Daten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Zensusdaten vom 15.05.2022 verwendet worden. Die dem Beitragsbescheid 2026 herangezogenen Einwohnerzahlen entnehmen Sie folgender Liste des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen: PDF Einwohnerzahlen 31.12.2023 .

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Einwohnerzahlen 2024 nach Gemeinden als Excel-Arbeitsmappe (Stand: 13.06.2025). https://www.statistik.sachsen.de/html/bevoelkerungsstand-einwohner.html, [26.06.2025].

Beitragssatz 2026: 9,90 EUR je Einwohner (aufgerundet auf volle 100 tausend einer durch 12 teilbaren Zahl).

Beitragssatz 2026: 13,39 EUR je Einwohner

Beitragssatz 2026: 8,94 EUR je Einwohner

Beitragssatz 2026: 4,45 EUR je Einwohner

Beitragssatz 2026 1,5 % des monatlichen Entgelts

Fälligkeit: Jahresbeitrag einmalig fällig am 15. Oktober 2025

Beitragssatz 2026: 6,10 EUR je 1000 EUR Lohnsumme

Fälligkeit: Jahresbeitrag einmalig fällig am 16. Juni 2025

Fälligkeit der Beiträge für Landkreise und Kommunen

Für Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden gelten folgende Fälligkeiten:

Fälligkeit als Selbstzahler

I. Betrag: Mittwoch, 15. Januar 2025
II. Betrag: Dienstag, 15. April 2025
III. Betrag: Dienstag, 15. Juli 2025
IV. Betrag: Mittwoch, 15. Oktober 2025

Fälligkeit für Abbuchung

Beitragszahlungen in 12 gleichen Teilbeträgen:
Am fünfzehnten bzw. dem darauffolgenden Werktag eines jeden Monats.

Ansprechperson:

Frau Bös
Tel.: 03521 724-205
beitrag@uksachsen.de