Aktuelle Beitragssätze
Beitragssätze für das Jahr 2027
Der Beitragssatz 2027 zur gesetzlichen Unfallversicherung wird für die unten aufgeführten Beitragsgruppen entsprechend angepasst. Dieser ist Grundlage für den Haushaltsplan 2027 (§ 30 Abs. 1 i.V.m. §§ 26 Abs. 2, 28 Abs. 1 der Satzung der Unfallkasse Sachsen vom 10. Dezember 2024 in der derzeit gültigen Fassung).
Achtung: Als Grundlage der Beitragssatzkalkulation für das Jahr 2027 sind die Daten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Zensusdaten vom 15.05.2022 verwendet worden. Die dem Beitragsbescheid 2027 herangezogenen Einwohnerzahlen entnehmen Sie folgender Liste des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen: PDF Einwohnerzahlen 31.12.2024 .
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Einwohnerzahlen 2025 nach Gemeinden als Excel-Arbeitsmappe (Stand: 04.06.2026). https://www.statistik.sachsen.de/html/bevoelkerungsstand-einwohner.html, [07.07.2026].
Beitragssatz 2027: 10,16 EUR je Einwohner (aufgerundet auf volle 100 tausend einer durch 12 teilbaren Zahl).
Beitragssatz 2027: 13,69 EUR je Einwohner
Beitragssatz 2027: 9,13 EUR je Einwohner
Beitragssatz 2027: 4,56 EUR je Einwohner
Beitragssatz 2026 1,5 % des monatlichen Entgelts
Fälligkeit: Jahresbeitrag einmalig fällig am 15. Oktober 2026
Beitragssatz 2027: 6,10 EUR je 1000 EUR Lohnsumme
Fälligkeit: Jahresbeitrag einmalig fällig am 15. Juni 2027
Fälligkeit der Beiträge für Landkreise und Kommunen
Für Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden gelten folgende Fälligkeiten:
Fälligkeit als Selbstzahler
I. Betrag: Donnerstag, 15. Januar 2026
II. Betrag: Mittwoch, 15. April 2026
III. Betrag: Mittwoch, 15. Juli 2026
IV. Betrag: Donnerstag, 15. Oktober 2026
Fälligkeit für Abbuchung
Beitragszahlungen in 12 gleichen Teilbeträgen:
Am fünfzehnten bzw. dem darauffolgenden Werktag eines jeden Monats.
Ansprechperson:
Frau Bös
Tel.: 03521 724-205
beitrag@uksachsen.de
