Aktuelle Beitragssätze
Beitragssätze für das Jahr 2026
Der Beitragssatz 2026 zur gesetzlichen Unfallversicherung wird entsprechend dem Beitragsjahr 2025 für die unten aufgeführten Beitragsgruppen konstant bleiben. Dieser ist Grundlage für den Haushaltsplan 2026 (§ 30 Abs. 1 i.V.m. §§ 26 Abs. 2, 28 Abs. 1 der Satzung der Unfallkasse Sachsen vom 10. Dezember 2024 in der derzeit gültigen Fassung).
Achtung: Als Grundlage der Beitragssatzkalkulation für das Jahr 2026 sind die Daten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Zensusdaten vom 15.05.2022 verwendet worden. Die dem Beitragsbescheid 2026 herangezogenen Einwohnerzahlen entnehmen Sie folgender Liste des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen: PDF Einwohnerzahlen 31.12.2023 .
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Einwohnerzahlen 2024 nach Gemeinden als Excel-Arbeitsmappe (Stand: 13.06.2025). https://www.statistik.sachsen.de/html/bevoelkerungsstand-einwohner.html, [26.06.2025].
Beitragssatz 2026: 9,90 EUR je Einwohner (aufgerundet auf volle 100 tausend einer durch 12 teilbaren Zahl).
Beitragssatz 2026: 13,39 EUR je Einwohner
Beitragssatz 2026: 8,94 EUR je Einwohner
Beitragssatz 2026: 4,45 EUR je Einwohner
Beitragssatz 2026 1,5 % des monatlichen Entgelts
Fälligkeit: Jahresbeitrag einmalig fällig am 15. Oktober 2025
Beitragssatz 2026: 6,10 EUR je 1000 EUR Lohnsumme
Fälligkeit: Jahresbeitrag einmalig fällig am 16. Juni 2025
Fälligkeit der Beiträge für Landkreise und Kommunen
Für Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden gelten folgende Fälligkeiten:
Fälligkeit als Selbstzahler
I. Betrag: Mittwoch, 15. Januar 2025
II. Betrag: Dienstag, 15. April 2025
III. Betrag: Dienstag, 15. Juli 2025
IV. Betrag: Mittwoch, 15. Oktober 2025
Fälligkeit für Abbuchung
Beitragszahlungen in 12 gleichen Teilbeträgen:
Am fünfzehnten bzw. dem darauffolgenden Werktag eines jeden Monats.
Ansprechperson:
Frau Bös
Tel.: 03521 724-205
beitrag@uksachsen.de
