Datenschutz
Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Wir sind uns bewusst, dass Ihnen der sorgfältige Umgang mit Ihren persönlichen Daten wichtig ist. Wir schätzen deshalb Ihr Vertrauen, das sie uns entgegenbringen.Seit dem 25.Mai 2018 gilt unmittelbar die europäische Datenschutzgrundverordnung.
In diesem Zusammenhang sind besondere Informationspflichten zu berücksichtigen. Wir informieren Sie hiermit über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Damit erfüllen wir die Pflichten nach Art. 13, 14 DSGVO i.V.m. §§ 82, 82a SGB X der Unfallversicherungsträger gegenüber Versicherten bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, im Regressverfahren und gegenüber Unternehmen (Beitragsverfahren, Prävention).
Verantwortliche Stelle ist:
Unfallkasse Sachsen
Rosa-Luxemburg-Straße 17a,
01662 Meißen
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Die Unfallkasse Sachsen ist im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung verpflichtet, die erforderlichen Daten zu erheben und zu verarbeiten. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland gehört zu unseren Aufgaben, den Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu verhindern. Nach einem Arbeitsunfall oder dem Auftreten einer Berufskrankheit tragen wir die Kosten, entschädigen die Versicherten und sorgen für eine umfassende Rehabilitation zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.
Eine Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt durch uns nur, soweit dies zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich ist. Eine Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten, die für einen konkreten Zweck erhoben wurden, ist nur zulässig, wenn sie für eine andere Aufgabe zwingend erforderlich sind, die uns gesetzlich zugewiesen wurde.
Eine vollständige Übersicht unserer Aufgaben ist in § 199 SGB VII geregelt:
- die Feststellung der Zuständigkeit und des Versicherungsstatus
- die Erbringung der Leistungen nach dem Dritten Kapitel (SGB VII) einschließlich Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen und Abrechnung der Leistungen,
- die Berechnung, Festsetzung und Erhebung von Beitragsberechnungsgrundlagen und Beiträgen nach dem Sechsten Kapitel (SGB VII),
- die Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen,
- die Verhütung von Versicherungsfällen, die Abwendung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die Vorsorge für eine wirksame Erste Hilfe nach dem Zweiten Kapitel,
- die Erforschung von Risiken und Gesundheitsgefahren für die Versicherten.
1) per Gesetz (Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO i.V.m. den jeweiligen Vorschriften des Sozialgesetzbuches)
Ihre personenbezogenen Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Das bedeutet, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nur im Umfang der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) verarbeiten. Unsere Beschäftigten erhalten nur dann Kenntnis von Ihren personenbezogenen Daten, wenn sie diese zur Aufgabenerfüllung benötigen.
Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben sind wir gesetzlich befugt und verpflichtet, alle für die Beurteilung Ihres Versicherungsfalles erforderlichen personenbezogenen Daten zu erheben und zu verarbeiten. Gesetzliche Grundlage hierfür sind insbesondere die Datenschutzgrundverordnung und das Siebte und Zehnte Buch des Sozialgesetzbuches.
Da wir unsere Aufgabe nur mit vollständigen Daten erfüllen können, haben Sie in diesem Umfang auch eine Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I. Wenn Sie dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann es sein, dass wir nicht ermitteln können, ob Ihr Anspruch zutreffend ist. Damit gingen Nachteile für Sie einher.
Als Unternehmer haben Sie eine Mitteilungs- und Auskunftspflicht nach § 192 SGB VII.
Soweit möglich werden wir versuchen die erforderlichen personenbezogenen Daten direkt bei Ihnen zu erheben. Da das nicht immer möglich ist, gibt es gesetzliche Ausnahmen von diesem Direkterhebungsgrundsatz. Die Daten dürfen dann bei anderen Stellen angefordert werden, wie z.B. von Ihren behandelnden Ärzte, Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Krankenkasse. In diesen haben Sie das Recht über die übermittelten Daten informiert zu werden.
2) per Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO)
Soweit eine Datenverarbeitung mit Ihrer Einwilligung als sinnvoll erachtet wird, werden wir Ihnen bei der Einholung Ihrer Einwilligung, die Vor- und Nachteile Ihrer freien Entscheidung erläutern.
Relevante personenbezogene Daten bei einem Versicherungsfall sind
- Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum etc.)
- Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, Emailadresse etc.)
- Abwicklungsdaten (Unfallaktenzeichen, Kontoverbindung etc.)
- Angaben zum Versicherungsfall (Unfallhergang, Diagnosen, Arztberichte, Gutachten, Vorerkrankungen, Jahresarbeitsverdienst etc.)
- Regressdaten (Zeugenaussagen, Sachverständige, Angaben von Ermittlungsbehörden, Haftpflichtversicherer, Schädiger etc.)
Relevante personenbezogene Daten/Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmers als Beitragsschuldner sind
- Angaben zum Unternehmen
- Kontaktdaten (Ansprechpartner, Telefonnummer etc.)
- Abwicklungsdaten (Mitgliedsnummer, Kontoverbindung etc.)
- Relevante Beitragsdaten (Lohnsumme, Gefahrtarife etc.)
- Präventionsunterlagen (Prüfberichte etc.)
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten an Stellen außerhalb der Unfallkasse Sachsen nur dann, wenn uns das Gesetz diese Übermittlung erlaubt oder Sie uns eine Einwilligung erteilt haben.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten außerhalb der Unfallkasse Sachsen können insbesondere sein:
- Leistungserbringende Stellen (z.B. Ärzte und Ärztinnen, Gutachter, Krankenhäuser, Reha-Zentren, Hilfsmitteldienstleistende, Apotheken)
- Unfallbetrieb oder zuständige Einrichtung (z.B. Arbeitgeber, Hochschule, Schule, Kindergarten, Hilfeleistungsunternehmen)
- Andere Leistungsträger (z.B. die Krankenversicherung zur Abwicklung der Auszahlung von Entgeltersatzleistungen, Postrentendienst zur Auszahlung von Renten)
- Andere Unfallversicherungsträger (z.B. für gemeinsame Vorsorgedateien)
- Beteiligte im Regressverfahren (z.B. Unfallbeteiligte, Zeugen, Haftpflichtversicherung, Polizei)
- Organe der Rechtspflege und Dienstleister (z.B. Rechtsanwälte, Gerichte, Insolvenzverwalter, Geldinstitute)
- Der Spitzenverband der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. für Statistiken)
- Staatliche Arbeitsschutzbehörden
Eine Übermittlung an ein Land außerhalb der Europäischen Union bzw. an ein Land ohne angemessenen Datenschutzniveau oder an eine internationale Organisation findet regelmäßig nicht statt. In Ausnahmefällen kann eine Übermittlung in Ihrem Interesse zur Leistungserbringung erforderlich sein (z.B. Behandlung im Ausland).
Die Daten werden solange gespeichert, wie wir Sie zur Erfüllung unserer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben einschließlich Aufbewahrungspflichten benötigen. Die Speicherdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beispiele:
- Soweit es sich um Rechnungsdaten oder rechnungsbegründende Unterlagen handelt, ist eine Aufbewahrungspflicht von sechs bzw. zehn Jahren vorgeschrieben.
- Soweit es sich um Unfalldaten oder Angaben im Zusammenhang mit Berufskrankheiten handelt, hängt die Speicherdauer davon ab, wie lange die Daten auch nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens erforderlich sein können (z.B. bei Folgebeschwerden).
- Soweit es sich um Akten zur Veranlagung der Unternehmen zum Gefahrtarif handelt (Fragebogen, Veranlagungsbescheide usw.) ist die Aufbewahrung bis zum Ablauf der folgenden Tarifperiode erforderlich.
Sie haben jederzeit ein Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die Sie betreffen und die wir verarbeiten. Daneben haben Sie ein Recht auf Einsicht in alle Sie betreffenden Akten, die die Unfallkasse Sachsen über Sie führt. Einschränkungen sind unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich vorgesehen, insbesondere, wenn in Ihrem eigenen Interesse einzelne Angaben unmittelbar von einem Arzt erläutert werden sollten oder wenn Rechte Dritter betroffen sind.
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Dafür müssen allerdings die Voraussetzungen dieser Vorschriften erfüllt sein.
Wie oben beschrieben, beruht die Datenverarbeitung in der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich auf einer gesetzlichen Grundlage. In diesen Fällen steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu.
Soweit die Datenverarbeitung jedoch mit Ihrer Einwilligung vorgenommen wurde, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Allerdings gilt der Widerruf Ihrer Einwilligung nur für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit. Die bis zu dem Zeitpunkt Ihres Widerrufs vorgenommene Datenverarbeitung bleibt damit rechtmäßig.
Den Widerruf müssen Sie gegenüber der Unfallkasse Sachsen erklären.
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Sollten Sie der Ansicht sein bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in Ihren Rechten verletzt worden zu sein, können Sie sich auch an die für die Unfallkasse Sachsen zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Sächsische Datenschutzbeauftragte
Devrientstraße 5
01067 Dresden
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