Private Haushalte
In privaten sächsischen Haushalten beschäftigte Haushaltshilfen (Babysitter, Reinigungskräfte, Gartenhilfen oder Pflegepersonen) sind nach dem SGB VII gesetzlich unfallversichert.
Wenn die Haushaltshilfe auch für ein gewerbliches Unternehmen des Haushaltsführenden oder in einem landwirtschaftlichen Haushalt tätig ist, kann die Zuständigkeit für die Unfallversicherung der Haushaltshilfe bei einer Berufsgenossenschaft in Betracht kommen.
Für Minijobs in Privathaushalten gilt auch die 538-Euro-Regel. Dafür übernimmt die Minijob-Zentrale im Rahmen des so genannten Haushaltsscheck-Verfahrens die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte melden Sie bitte über das Formular auf unserer Extranet-Seite an:
Hinweis:
Privathaushalte sind von der Abgabe des digitalen Lohnnachweises befreit. Die Nachweiserhebung erfolgt hier wie bisher.
Für die Entgeltabrechnung muss einmalig ein Abgleich beim Stammdatendienst durchgeführt werden.
Hierfür brauchen Sie Ihre Zugangsdaten:
- Betriebsnummer der Unfallkasse Sachsen (BBNRUV): 01064065
- Ihre Unternehmensnummer (neu ab 10/22, ersetzt die Mitgliedsnummer)
- PIN
Diese erhalten Sie nach Bestätigung der Anmeldung.
Ansprechperson:
Frau Wittig
Tel.: 03521 724-217