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Aktuelle Pressemeldungen

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Pressemeldungen.
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75. Grundschule Dresden siegt beim ersten Landesfinale des neuen Vielseitigkeitswettbewerbs

9.03.2023

Die Mädchen und Jungen der 75. Grundschule Dresden sind die ersten Landessieger des neuen sportlichen Vielseitigkeitswettbewerbes der Grundschulen. Insgesamt haben 120 Mädchen und Jungen am Landesfinale in der Sporthalle auf der Magdeburger Straße in Dresden teilgenommen.

»Wir wollen Kinder möglichst früh für Sport und Bewegung begeistern. Das prägt sich für das weitere Leben ein und ist damit eine gute Vorsorge für die mentale und körperliche Gesundheit. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir über den normalen Sportunterricht hinaus verschiedenen Angebote. Gerade der Vielseitigkeitswettbewerb spricht die unterschiedlichen Interessen an und sorgt für jede Menge Spaß im Team«, so Kultusminister Christian Piwarz. Der Minister dankte der Unfallkasse Sachsen und der AOK PLUS, die gemeinsam mit dem Kultusministerium diesen Wettbewerb ins Leben gerufen haben.

Beim Vielseitigkeitswettbewerb müssen die Schülerinnen und Schüler ihre Talente im Bereich Schnelligkeit, Ausdauer, Kraft Geschicklichkeit, Beweglichkeit, Zielfähigkeit, Orientierungsfähigkeit und Differenzierungsfähigkeit im Team unter Beweis stellen. Zusätzlich punkten konnten die Mädchen und Jungen auch mit ihrem Wissen über die Sportart Leichtathletik und besondere aktuelle internationale Sportveranstaltungen.

Der neu aufgestellte Schulsportwettbewerb bietet den sächsischen Grundschülern die Möglichkeit, sich auf Landesebene im sportlich-fairen Wettstreit zu messen. Schülerinnen und Schüler aus den Klassen zwei bis vier bilden ein Schulteam. Über Kreis- und Regionalausscheide qualifizieren sich die besten Teams für das Landesfinale. Im Vielseitigkeitswettbewerb geht das beliebte Risiko-Raus-Format der Unfallkasse Sachsen auf, welches sich mehr als 10 Jahre an Sächsischen Grundschulen erfolgreich etabliert hatte.

Die Platzierungen:

1. 75. Grundschule Dresden
2. Grundschule Lampertswalde
3. August Moritz Böttcher Grundschule Görlitz
4. Grundschule Moritzburg
5. Grundschule „Hans Marchwitza“ Schneeberg
6. BIP Kreativitätsschule Dresden
7. Dittesschule-Grundschule Zwickau
8. Astrid-Lindgren-Grundschule Plauen
9. Grundschule Neuwürschnitz Oelsnitz/ Erzgebirge

Gemeinsam in eine neue Normalität - Statement von Dr. Stefan Hussy zum Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung

30.01.2023

Am 2. Februar 2023 tritt die Corona-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Hierzu erklärt Dr. Stefan Hussy, der Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):

"Drei Jahre hat die Corona-Pandemie unser Leben in weiten Teilen bestimmt – gerade auch bei der Arbeit und in der Schule. Die gesetzliche Unfallversicherung hat in der Krise eine wichtige Aufgabe übernommen: Wir haben für alle Branchen Handlungshilfen erarbeitet, die Unternehmen dabei unterstützten, die Arbeitsschutzverordnung gut umzusetzen. Darüber hinaus gab es Hotlines und viele Informationsangebote. Ich freue mich, dass dieses Engagement Anerkennung gefunden hat.

Die vergangenen drei Jahre haben uns vor Augen geführt: Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz. Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit sind wesentliche Faktoren für Erfolg und Resilienz – in Arbeit und Bildung. Diese Erkenntnis sollte uns auch nach dem Ende der pandemischen Phase nicht verloren gehen.

Gemeinsam treten wir nun in eine neue Normalität ein – eine Normalität, in der wir lernen mit Corona zu leben. Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle bei den Unternehmen; Bildungseinrichtungen und Beschäftigten, die mit Umsicht und Engagement dazu beigetragen haben, dass wir gut durch die Krise gekommen sind.

Ich bin überzeugt, dass Unternehmen und Einrichtungen jetzt den für sie passenden Weg im Umgang mit Corona finden werden. Sie können dabei auf Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Berater für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zählen."

Versicherungsschutz für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe

07.03.2022

Wer ehrenamtlich geflüchteten Menschen helfen will, sollte sich dafür am besten bei seiner Kommune oder einer lokalen Organisation melden. Denn nur bei Einsätzen im Auftrag der Kommune oder einer Organisation ist der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gegeben. Im Fall eines Unfalls erhalten ehrenamtliche Helferinnen und Helfer dann Leistungen nach dem SGB VII. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.

Die Kommune kann die Aufgaben aber auch an private Organisationen (zum Beispiel Vereine) übertragen, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Deren Mitglieder sind dann ebenfalls bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Die Beauftragung muss nicht notwendigerweise schriftlich erfolgen. Das Anlegen einer Liste der ehrenamtlich Tätigen macht im Falle eines Unfalls allerdings die Bearbeitung durch den zuständigen Unfallversicherungsträger (Unfallkasse) leichter.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ehrenamtliche Tätigkeit selbst, aber auch den Weg dorthin und von dort zurück nach Hause. Bei einem Unfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation und zahlt gegebenenfalls auch eine Rente. Zu melden sind Unfälle der Kommune, die diese Meldung dann an die Unfallkasse weiterleitet.

Unversichert bleiben Aktivitäten, die Privatleute ohne Auftrag der Kommune in Eigenregie mit den Flüchtlingen durchführen, das können zum Beispiel private Ausflüge, sportliche Aktivitäten oder Einladungen sein. Für Unfälle in der Privatsphäre ergibt sich die Zuständigkeit der jeweiligen privaten oder gesetzlichen Krankenkasse.

Wer für Hilfeleistungs- oder Wohlfahrtsorganisationen ehrenamtlich tätig ist, zählt zu den Versicherten der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Ehrenamtliche Hilfe als Kirchenmitglied in Kirchengemeinden ist bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert.

Es können durchaus weitere Fallkonstellationen auftreten, die Fragen aufwerfen. Bitte wenden Sie sich für detaillierte Informationen an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse 

Für die Unfallkasse Sachsen:
Telefon: 03521 724-0 oder  Mail: stopspam_6e3060e6273fdb4e0f535480db80b2ae

Weiterführende Informationen einzelner Unfallversicherungsträger: www.dguv.de/de/ihr_partner/ehrenamt

Weiterführende Informationen zum Thema Geflüchtete: www.dguv.de/fluechtlinge

Nach Unfällen treten die Unfallkassen der Länder für die Folgen ein

Bürgerinnen und Bürger, die die Kommunen ehrenamtlich bei der Ausrichtung einer Wahl unterstützen, sind dabei gesetzlich unfallversichert. Kommt es bei der ehrenamtlichen Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin zu einem Unfall, übernimmt die Unfallkasse Sachsen die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und wenn nötig auch für eine Rente.

Versichert sind zum Beispiel folgende Tätigkeiten der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer:

  • die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, bei denen Informationen zur Erfüllung der ehrenamtlichen Tätigkeit vermittelt werden
  • die Tätigkeiten am jeweiligen Wahltag wie zum Beispiel Öffnung und Schließung des Wahllokals, Ausgabe der Stimmzettel, Überprüfung der Wahlberechtigung, Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels, Auszählung der Stimmzettel
  • die Vor- und Nachbereitungen des Wahltages, das können zum Beispiel eine Vorbesprechung vor Wahllokalöffnung oder danach das Aufräumen im Wahllokal sein
  • die mit den Wahlhilfe-Tätigkeiten verbundenen unmittelbaren Hin- und Rückwege.

 

Der Unfallversicherungsschutz ist für die ehrenamtlichen Wahlhelfer und Wahlhelferinnen kostenlos. Die Beiträge werden von den Kommunen oder Ländern getragen.

Wenn ein Unfall passiert, sollten die Betroffenen diesen bei der Kommunalverwaltung, für die sie tätig geworden sind, oder direkt bei Unfallkasse Sachsen melden.

Schutz für die, die Menschen in Not helfen

Wer andere Menschen in einer Gefahrensituation vor Schäden bewahren will und dabei selber zu Schaden kommt, ist gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für die vielen Helferinnen und Helfer in der aktuellen Flutkatastrophe. Hierzu zählen insbesondere Ersthelferinnen und Ersthelfer aber auch die Rettungskräfte der Hilfeleistungsunternehmen, die bei der Katastrophen- oder auch in der Nachbarschaftshilfe aktiv sind und dabei verletzt oder traumatisiert werden.

Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur die direkte Nothilfe für verletzte Personen. Auch die Beseitigung der Trümmer, um damit einen Beitrag zu leisten, die eingetretene Notlage durch den Ausfall der Wasser- und Energieversorgung zu beseitigen oder fehlende Zufahrtswege wiederherzustellen, gelten als versicherte Tätigkeiten.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen Heilbehandlung sowie psychologische Betreuung. Darüber hinaus sind auch Hilfen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung möglich. Bei bleibenden Gesundheitsschäden erhalten Betroffene eine finanzielle Entschädigung. Im Rahmen der Nothilfe ist ausnahmsweise auch der Ersatz von beim Einsatz aufgetretenen Sachschäden möglich.

Ansprechpartner für Ersthelfende in der Flutkatastrophe sind die Unfallkassen der betroffenen Bundesländer. Betroffene können sich unter den folgenden Nummern an uns wenden.

Unfallkasse Sachsen
Telefon: 03521 724-264 oder  Mail: stopspam_6e3060e6273fdb4e0f535480db80b2ae

Mehr Unterstützungsleistungen bei Dienstunfällen ehrenamtlicher Angehöriger der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes

Am 3. Juni 2021 haben Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller und Hans-Jörg Barthel, Vorstandsvorsitzender der Unfallkasse Sachsen, einen Vertrag zur Durchführung der Verwaltungsvorschrift Zusatz- und Unterstützungsleistungen unterzeichnet.

Die Neufassung der VwV Zusatz- und Unterstützungsleistungen ist mittlerweile in Kraft getreten und beinhaltet unter anderem:

  • Erhöhung der Beträge der Zusatzleistungen um gut 32 Prozent
  • Einführung von Unterstützungsleistungen für nicht durch den gesetzlichen Unfallschutz erfasste Vorschadensfälle,
  • ausdrückliche Aufnahme auch der ehrenamtlichen Katastrophenhelferinnen und -helfer in den Kreis der Leistungsberechtigten und
  • Aufnahme nichtehelicher Lebenspartner und -partnerinnen in den Kreis der Antragsberechtigten bei einem tödlichen Dienstunfall.

Unfallkasse Sachsen spendet über 4.000 Einheiten Mundschutz an ELBLANDKLINIKEN

Meißen. Heute übergab die Unfallkasse Sachsen – die Gesetzliche Unfallversicherung für den öffentlichen Dienst – nochmals 2.000 Exemplare Mundschutz an die ELBLANDKLINIKEN in Meißen. Bereits gestern wurde eine Lieferung von 2.300 Stück übergeben. Die ELBLANDKLINIKEN sind Corona Zentrum für den Landkreis. Der Mund-Nasen-Schutz stammt aus Lagerbeständen der Unfallkasse in Meißen, die wegen einer Schimmelbelastung in den Kellerräumen auf der Rosa-Luxemburg-Straße für die Beschäftigten in Meißen angeschafft worden waren.  
 
Derzeit wird er jedoch bei den ELBLANDKLINIKEN dringender benötigt. „Ärztliches und pflegerisches Personal leisten in diesen Tagen Außergewöhnliches und haben unsere Anerkennung und den bestmöglichen Schutz ihrer Gesundheit verdient“, so Dr. Martin Winter bei der Übergabe der Lieferung an den Vorstand der ELBLANDKLINIKEN Frank Ohi. Der Vorstand der ELBLANDKLINIKEN bedankt sich im Namen aller Mitarbeiter für die Spende.

Vielfalt voraus! UK Sachsen mit Zertifikat zum audit berufundfamilie ausgezeichnet

Die UK Sachsen ist am 25. Juni 2019 in Berlin für ihre strategisch angelegte familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik mit dem Zertifikat zum audit berufundfamilie ausgezeichnet worden. Das Zertifikat nahm Geschäftsführer Dr. Martin Winter von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Oliver Schmitz, Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH entgegen. Insgesamt erhielten 325 Arbeitgeber – 171 Unternehmen, 131 Institutionen und 23 Hochschulen – die Auszeichnung.

Voraussetzung für das drei Jahre gültige Zertifikat ist die erfolgreiche Durchführung des audit berufundfamilie, das von der berufundfamilie Service GmbH angeboten wird. Das Managementinstrument sorgt dafür, dass eine familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik nachhaltig gesteuert und umgesetzt werden.

Das audit in der UK Sachsen

Die UK Sachsen gehört zu 55 Arbeitgebern, die das Verfahren zum audit berufundfamilie zum ersten Mal erfolgreich durchlaufen haben.

152 Beschäftigte können bei der UK Sachsen von den familienbewussten Maßnahmen profitieren. Das Angebot umfasst zum Beispiel die Erweiterung des Arbeitszeit- und Gleitzeitrahmens, die Einführung des Jobtickets und die Möglichkeit des mobilen Arbeitens. Bis zur weiteren Re-Auditierung in drei Jahren plant die UK Sachsen die Einführung weiterer Maßnahmen, wie beispielsweise regelmäßige Mitarbeitende-Gespräche.

Das audit berufundfamilie und das audit familienbewusste hochschule

Seit der Einführung des audit im Jahr 1998 wurden rund 1.800 Arbeitgeber mit dem Zertifikat ausgezeichnet. Aktuell sind insgesamt 991 Arbeitgeber nach dem audit berufundfamilie bzw. audit familiengerechte hochschule zertifiziert, darunter 482 Unternehmen, 403 Institu-tionen und 106 Hochschulen. Davon können rund 2 Millionen Beschäftigte und etwa 1,4 Millionen Studierende profitieren.

Gewappnet für den Ernstfall - Vertrag mit dem Kultusministerium zur Krisenbewältigung von Großschadensereignissen unterzeichnet


Kultusminister Christian Piwarz und der Vorstandsvorsitzende der Unfallkasse Sachsen, Bürgermeister Ralf Rother, haben eine Vereinbarung zur Bewältigung von Krisenfällen an Schulen unterschrieben. „Wir müssen für den Ernstfall gewappnet sein, damit Schule schnelle und professionelle Hilfe bekommt“, sind sich Kultusminister Piwarz und Vorstandsvorsitzender Ralf Rother einig. Ziel des Vertrages ist es, dass bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Naturkatastrophen, größeren Unfällen und Bedrohungssituationen die Schulen bei der Bewältigung von Großschadensereignissen unterstützt werden. Sachsen ist das erste Bundesland, das einen solchen Vertrag unterzeichnet. „Neben der Bildungs- und Erziehungsarbeit sind unsere Schulen darauf vorbereitet, Notfälle und kleinere Krisenfälle sicher zu bewältigen. Dafür haben wir in den letzten zehn Jahren kontinuierlich ein Präventions- und Krisenbewältigungssystem aufgebaut. Aber für Großschadensereignisse, wo mehrere Schüler und Lehrer betroffen sind, ist zusätzlich professionelle Hilfe von außen notwendig“, erklärte der Minister.

„Für die Unfallkasse ist besonders wichtig, dass wir aus deutschlandweiten Vorfällen gelernt haben und reagieren, bevor etwas passiert“, betont Rother und unterstreicht nochmals, dass Sachsen hier eine Vorreiterrolle einnimmt.

Tritt der Ernstfall ein, werden die Unfallkasse Sachsen und das Landesamt für Schule und Bildung ein renommiertes Expertenteam für Trauma und Konfliktmanagement mit der Krisenintervention beauftragen. Dieses sichert in der Akutsituation ein professionelles Krisenma-nagement einschließlich psychologischer Erstbetreuung vor Ort. Es unterstützt zielgerichtet den Aufbau eines schulischen Krisenteams für ein eigenständig weiterzuführendes Notfallmanagement. Die Arbeit endet erst dann, wenn das schulische Krisenteam in Kooperation mit regionalen Hilfsstrukturen selber in der Lage ist, den weiteren besonderen Erfordernissen des Schulalltages zu

Ansprechperson:

Herr Karsten Janz
Tel.: 03521 724-266
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