Gewaltprävention an Schule und Kita

Wo geredet wird, da fliegen keine Fäuste.

Unter diesem Motto bieten wir fünf unterschiedliche Maßnahmen zur Gewaltprävention an Schulen und Kindertageseinrichtungen an, die Konfliktbewältigungs- und Sozialkompetenz fördern sollen:

  • Kinder lösen Konflikte selbst (KLKS)
  • Kommunikations- und Konfliktlösetraining (KuK)
  • Maßnahmen für gesundes Miteinander (MgM)
  • Tour gegen Gewalt
  • Seminare zur Gewaltprävention

Herausforderung Gewalt

Für Schulleitungen, Lehrkräfte und alle im schulischen Bereich Beschäftigten beantwortet die Broschüre der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes einige der häufigsten Fragen rund um das Thema „Gewalt“ und gibt Hilfestellung für den schulischen Alltag: "Zur Broschüre Herausforderung Gewalt auf polizei-beratung.de"

Tour gegen Gewalt der Unfallkasse Sachsen wieder am Start

"Berichte über Gewalt" ist ein Anti-Gewaltprojekt der Unfallkasse Sachsen, in dem fünf Personen über ihre Erfahrungen mit Gewalt erzählen - freiwillig oder als Bewährungsmaßnahme dazu verpflichtet. Es bietet 70 Minuten provokante, emotionale und authentische Konfrontation mit dem Thema Gewalt.

Die Unfallkasse Sachsen schickt auch 2024 wieder ihr Anti-Gewaltprojekt durch die Schulen des Freistaates. Ab sofort können sich Oberschulen, Gymnasien oder Berufsschulen bewerben. Die Kosten für Veranstaltung und Begleitmaterialien trägt die Unfallkasse Sachsen.

„Berichte über Gewalt“ ist ein Projekt für Schüler ab Klasse 8, in dem fünf Personen über ihre Erfahrungen mit Gewalt erzählen – freiwillig oder als Bewährungsmaß-nahme dazu verpflichtet. Es bietet 70 Minuten provokante, emotionale und authen-tische Konfrontation mit dem Thema Gewalt. 

Schulen sollten über einen bespielbaren Raum für etwa 100 Schüler verfügen; ei-ne erhöhte Spielebene wäre günstig. Der Antragsteller sollte die Auslastung für zwei Veranstaltungen pro Tag gewährleisten, wobei Kooperationen mit benachbar-ten Schulen möglich sind. Wir erwarten von den Schulen engagierte Unterstützung bei der Organisation sowie Aufgeschlossenheit und Bereitschaft zur zeitnahen Nachbereitung des Themas. Schulen, die dieses Angebot in Projekttage oder Ähnliches integrieren, werden bevorzugt. 

  • Montag, 26. August 2024
  • Dienstag, 27. August 2024
  • Mittwoch, 28. August 2024
  • Donnerstag, 29. August 2024
  • Freitag, 30. August 2024

Die Bewerbung muss durch den Schulleiter oder die Schulleiterin autorisiert sein, es wird eine Selbstverpflichtung zur Nachbereitung gefordert. Anmeldeschluss ist der 01. April 2023.

Bewerbungen und Fragen: 
Herr Janz
Tel.: 03521 724-266 oder
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Frau Tresp
Tel.: 03521 724-325
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Wir fördern die Ausbildung von Konfliktbewältigungskompetenz und Maßnahmen für gesundes Miteinander in Kitas und Schulen

Seit  über zwanzig Jahren unterstützt die Unfallkasse Sachsen verschiedene Projekte gegen Gewalt. Kitas, Schulen (alle Schularten) und Horte werden bei der Umsetzung finanziell unterstützt. Unsere Förderrichtlinie bildet  dafür die Grundlage.  

Förderrichtlinie Gewaltprävention 

Unsere Förderrichtlinie zur Gewaltprävention wurde überarbeitet und ist ab 01. September 2022 in der neuen Fassung gültig. 

Im Moment ist es noch möglich, für das Projekt MgM für das aktuelle Jahr einen Antrag zu stellen. Für KLKS und KUK sind die Fördergelder für 2023 bereits ausgeschöpft.


Projektanträge für 2024 können ab 01.10.2023 eingereicht werden.

Konflikte konstruktiv und gewaltfrei lösen – das gelingt durch Mediation und diesen Ansatz kann man nicht früh genug erlernen! Das Bensberger Mediationsmodell ist ein erfolgreich erprobtes Konzept, nachdem Mediatoren mit 5- bis 10jährigen Kindern arbeiten. Dazu gibt es speziell für den Primarbereich geeignete Bausteine.

Das müssen Sie für die Projektarbeit leisten: Rahmenbedingungen

  • Das Projekt dauert 3 Jahre und ist in Zusammenarbeit Grundschule - Hort bzw. in der Kita zu realisieren.
  • Die Unfallkasse Sachsen übernimmt für Kita maximal 2360 €  und für Schulen (in Zusammenarbeit mit dem Hort) maximal 2960 €.
  • Die restlichen Projektkosten müssen von der Einrichtung bzw. mittels weiterer Fremdfinanzierung getragen werden.
  • Alle weiteren Informationen lesen Sie bitte in unserer Förderrichtlinie und in den Projektanlagen.

Interesse geweckt? So setzen Sie das Projekt bei sich um:

  • Gewinnen Sie Ihre Kollegen für das Projekt
  • Kontaktieren Sie einen Trainer aus unserem Trainerpool, klären Sie die Rahmenbedingungen und den Ablauf des Projekts  
  • Füllen Sie unseren Förderantrag online aus
  • Setzen Sie das Projekt in Ihrer Einrichtung in Zusammenarbeit mit ihrem KLKS-Trainer um

Allgemein-  und berufsbildende Schulen können die Förderung eines Kurz-Projektes zur Ausbildung und Stärkung  von Sozialkompetenz beantragen.

Damit werden Schulen unterstützt, bei denen soziale Konflikte bereits zu eskalieren drohen. Das konkrete Thema und die inhaltliche Zielsetzung des Projektes ist vorher durch die Schule mit dem Auftragnehmer, d.h. mit dem Ausbilder, eigenständig abzusprechen.

Anbieter für derartige Projekte an der Schule sind Ausbilder, die sich als kompetent für das Projektziel ausweisen (diesbezüglich bitte Kontaktaufnahme mit der Unfallkasse Sachsen, Frau Lehmann, Tel. 03521/724-304)

Die Projekte sind als eine „Einmal-Maßnahme“ nur für einige Projekttage ausgelegt und werden in der Regel im Klassenverbund durchgeführt. Die Antragstellung für die Honorarkosten erfolgt über die Unfallkasse Sachsen. Sie fördert das Projekt in der Regel mit einem Kostenanteil von bis zu 600. Euro. Der Restbetrag muss vom Schulträger  und / oder der Schule aufgebracht werden.

Dem Antrag ist das Angebot des Anbieters beizulegen. Anträge ohne Angebot werden ab 2023 nicht mehr bearbeitet!

 

Die UK Sachsen fördert Maßnahmen im Rahmen der folgenden drei Schwerpunkte, um die Grundlage für ein gesundes und gewaltfreies Miteinander in Kita bzw. Schule zu schaffen: 


Teambuilding

Diese 1-2 tägige Maßnahme hat das Ziel, ein gemeinsames Gruppengefühl und Gruppenzugehörigkeit zu schaffen. Die Maßnahme wird in der Regel in der Gruppe bzw. im Klassenverbund durchgeführt und unterstützt Einrichtungen, bei denen negative gruppendynamische Prozesse bestehen und ein „Wir-Gefühl“ sowie Kooperation im Team gefördert werden müssen. 

Strategien in der Arbeit mit Dauerstörern

Hierbei handelt es sich um eine proaktive Maßnahme (1-2 Tage) zur Präventionskompetenz von Beschäftigten in der Erziehungs- und Bildungsarbeit für die berufliche Praxis. In Kita und Schule können steigende arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren festgestellt werden. Die Maßnahme soll die Handlungskompetenz der Beschäftigten stärken, indem ein sicherer Umgang mit dauerstörenden Kindern erreicht wird. 

Gewaltübergriff - Umgang mit aggressiven Kindern

Ziel dieser Maßnahme ist die Vermittlung geeigneter praktischer Methoden und Ansätze der Gewaltprävention mit Schwerpunktbetrachtung aggressiver Verhaltensweisen von Kindern. Es sollen Handlungsempfehlungen aufgezeigt werden, um Gesundheitsgefahren zu minimieren und dadurch Fehlbelastungen der Beschäftigten vorzubeugen.

Die konkrete inhaltliche Zielstellung stimmt die Einrichtung mit den von der UK Sachsen bestätigten Ausbildenden eigenständig ab.
Die Antragstellung für die Finanzierung erfolgt mit dem Projektantrag MgM. Der maximale Förderbetrag durch die UK Sachsen beträgt 600 €. Darüber hinaus gehende Kosten müssen durch die Kita bzw. Schule mittels weiterer Fremdfinanzierung getragen werden. 
 

Dem Antrag ist das Angebot des Anbieters beizulegen. Anträge ohne Angebot werden ab 2023 nicht mehr bearbeitet!!!

 

Ansprechpersonen:

für Antragstellung Fördergelder

Frau Lehmann
Tel.: 03521 724-304
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für Berichte über Gewalt

Frau Tresp
Tel.: 03521 724-325
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