Gewaltprävention an Schule und Kita

Wo geredet wird, da fliegen keine Fäuste.
Gewaltprävention stärkt soziale Kompetenzen, fördert ein wertschätzendes Miteinander und hilft Kindern und Jugendlichen, Konflikte konstruktiv und gewaltfrei zu lösen. Besonders nachhaltig sind Angebote, die altersgerecht ansetzen, die pädagogischen Fachkräfte einbeziehen und konkrete Handlungsmöglichkeiten für den Alltag vermitteln.
Angebote wirken intensiv, wenn sie emotionale Erfahrungen mit gemeinsamer Reflexion verbinden und konkrete Handlungsmöglichkeiten für den Schul- und Kitaalltag aufzeigen.
Wir unterstützen Kindertageseinrichtungen, Horte und Schulen mit langfristigen Präventionsprojekten, kurzfristigen Angeboten für konkrete Konfliktsituationen sowie Materialien für die pädagogische Weiterarbeit.
Unsere Angebote im Überblick
- Tour gegen Gewalt für Oberschulen, Gymnasien oder Berufsschulen
- Gewaltpräventionsprojekte
- Projekt “Kinder lösen Konflikte selbst" (KLKS) für Kitas ab Vorschulalter, Horte sowie Grundschulen und Förderschulen der unteren Klassen
- Projekt “Kommunikations- und Konfliktlösetraining" (KuK) für allgemein- und berufsbildende Schulen
- Seminare zur Gewaltprävention
Tour gegen Gewalt
„Berichte über Gewalt“ ist ein Projekt für Schüler ab Klasse 9, in dem fünf Personen über ihre Erfahrungen mit Gewalt erzählen – freiwillig oder als Bewährungsmaßnahme dazu verpflichtet. Es bietet 70 Minuten provokante, emotionale und authentische Konfrontation mit dem Thema Gewalt. Die Unfallkasse Sachsen schickt dieses besondere Anti-Gewaltprojekt einmal jährlich durch die Schulen des Freistaates.
Oberschulen, Gymnasien oder Berufsschulen können sich über unser Seminarangebot bewerben. Die Kosten für Veranstaltung und Begleitmaterialien trägt die Unfallkasse Sachsen.
Wir geben diese jährlich Anfang Oktober mit Veröffentlichung unsers Seminarprogramms bekannt.
Auch 2027 gibt es wieder Termine.
Für die Durchführung benötigen Sie einen Raum mit Platz für etwa 100 Schülerinnen und Schüler. Eine erhöhte Spielfläche ist wünschenswert.
Pro Veranstaltungstag sollten zwei Durchgänge möglich sein. Kooperationen mit benachbarten Schulen sind möglich.
Wir wünschen uns eine aktive Unterstützung bei der Organisation vor Ort sowie die Bereitschaft, die Inhalte der Veranstaltung gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern nachzubereiten. Schulen, die das Projekt in Projekttage, Präventionswochen oder vergleichbare Formate einbinden, werden bei der Auswahl bevorzugt berücksichtigt.
Bei Interesse und mit Genehmigung der Schulleitung registriert sich 1 Person der Schule in unserem Seminarportal und meldet mit der eigenen Anmeldung die Schule für das Projekt an. Die Bewerbung muss durch den Schulleiter oder die Schulleiterin autorisiert sein, es wird eine Selbstverpflichtung zur Nachbereitung gefordert.
Nach einem Auswahlverfahren erhalten die Schulen dann eine verbindliche Information zum Projekt und zum genauen Termin.
Die Teilnahme der Schulleitung an einem Planungstreffen ist Bestandteil des Auswahlverfahrens und eine verbindliche Voraussetzung für die Durchführung des Projekts an der Schule. Die Planungstreffen dienen der inhaltlichen Vorbereitung, der Abstimmung organisatorischer Abläufe sowie der Sicherstellung einer nachhaltigen Nachbereitung des Projekts.
Für die Vor- und Nachbereitung der Tour gegen Gewalt stehen Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Sie unterstützen Lehrkräfte dabei, die Inhalte der Veranstaltung im Unterricht aufzugreifen, zu vertiefen und nachhaltig zu verankern.
Die Materialien können flexibel eingesetzt und an die jeweilige Klassenstufe angepasst werden.
Jetzt das Nachbereitungsmaterial für die Berichte über Gewalt downloaden
Gewaltpräventionsprojekte
Seit über zwanzig Jahren unterstützt die Unfallkasse Sachsen verschiedene Projekte gegen Gewalt. Kitas, Schulen (alle Schularten) und Horte werden bei der Umsetzung finanziell unterstützt. Unsere Förderrichtlinie zu Gewaltpräventionsprojekten bildet dafür die Grundlage und wurde im Mai 2025 aktualisiert. Wir wollen damit sicherstellen, dass die vorhandenen Ressourcen fair und sachgerecht verteilt werden. Förderrichtlinie Gewaltprävention in der aktuellen Fassung
Aktuelle Hinweise zu Fristen und Qualitätskriterien für Anbieter
- Im Jahr 2026 ist für alle Projekte keine Antragstellung mehr möglich. Für 2027 können Sie ab 01.10.2026 Anträge stellen.
- Anträge für das Projekt “Maßnahmen für ein gesundes Miteinander” (MgM) konnten nur bis 31.01.2026 gestellt werden.
- Für das Projekt Kommunikations- und Konfliktlösetraining (KuK) für allgemein- und berufsbildende Schulen beachten Sie bitte grundsätzlich die “Qualitäts- und Auswahlkriterien für die Anbieter und Anbieterinnen”. Qualitäts- und Auswahlkriterien für Anbieter in der aktuellen Fassung
Projekt “Kinder lösen Konflikte selbst" (KLKS) für Kitas ab Vorschulalter, Horte sowie Grundschulen und Förderschulen der unteren Klassen
Konflikte konstruktiv und gewaltfrei lösen – das gelingt durch Mediation und diesen Ansatz kann man nicht früh genug erlernen! Das Bensberger Mediationsmodell ist ein erfolgreich erprobtes Konzept, nachdem Mediatoren mit 5- bis 10jährigen Kindern arbeiten. Dazu gibt es speziell für den Primarbereich geeignete Bausteine.
- Das Projekt dauert 3 Jahre und ist in Zusammenarbeit Grundschule - Hort bzw. in der Kita zu realisieren.
- Die Unfallkasse Sachsen übernimmt für Kita maximal 2360 € und für Schulen (in Zusammenarbeit mit dem Hort) maximal 2960 €.
- Die restlichen Projektkosten müssen von der Einrichtung bzw. mittels weiterer Fremdfinanzierung getragen werden.
- Alle weiteren Informationen lesen Sie bitte in unserer Förderrichtlinie und in den Projektanlagen.
- Gewinnen Sie Ihre Kollegen für das Projekt
- Kontaktieren Sie einen Trainer aus unserem Trainerpool, klären Sie die Rahmenbedingungen und den Ablauf des Projekts
- Füllen Sie unseren Förderantrag online aus
- Setzen Sie das Projekt in Ihrer Einrichtung in Zusammenarbeit mit ihrem KLKS-Trainer um
Projekt “Kommunikations- und Konfliktlösetraining" (KuK) für allgemein- und berufsbildende Schulen
- Allgemein- und berufsbildende Schulen können die Förderung eines Kurz-Projektes zur Ausbildung und Stärkung von Sozialkompetenz beantragen.
- Damit werden Schulen unterstützt, bei denen soziale Konflikte bereits zu eskalieren drohen. Das konkrete Thema und die inhaltliche Zielsetzung des Projektes ist vorher durch die Schule mit dem Auftragnehmer, d.h. mit dem Ausbilder, eigenständig abzusprechen. Anbieter für derartige Projekte an der Schule sind Ausbilder, die sich als kompetent für das Projektziel ausweisen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit der Unfallkasse Sachsen, Frau Lehmann, auf: Tel. 03521 724-304
- Die Projekte sind als eine „Einmal-Maßnahme“ nur für einige Projekttage ausgelegt und werden in der Regel im Klassenverbund durchgeführt. Die Antragstellung für die Honorarkosten erfolgt über die Unfallkasse Sachsen. Sie fördert das Projekt in der Regel mit einem Kostenanteil von bis zu 600. Euro. Der Restbetrag muss vom Schulträger und / oder der Schule aufgebracht werden.
- Eine Antragstellung ist alle 2 Jahre möglich.
- Die Auszahlung des Fördergeldes erfolgt erst nach Zusendung des Verwendungsnachweises (formloser Sachbericht und Rechnungskopie).
- Im Rahmen der neuen Förderrichtlinie zur Gewaltprävention ist bei unseren Kurzprojekten „MgM“ sowie „KuK“ ein Eigenkapital der Schule erforderlich, mindestens 50,00 €
Bitte reichen Sie die Anträge unbedingt vollständig zusammen mit dem Angebot des Anbieters ein.
Sonst können wir Ihre Anträge nicht bearbeiten!
Weiterführende Informationen:
Herausforderung Gewalt: Eine Handreichung für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte
Für Schulleitungen, Lehrkräfte und alle im schulischen Bereich Beschäftigten beantwortet die Broschüre der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes einige der häufigsten Fragen rund um das Thema „Gewalt“ und gibt Hilfestellung für den schulischen Alltag:
Zur Broschüre “Herausforderung Gewalt” auf polizei-beratung.de
DGUV-Fachbereich Aktuell: Selbstverteidigungsangebote in Schulen
Ansprechpersonen:
fachlich Gewaltprävention
Frau Tresp
Tel.: 03521 724-325
gegengewalt@uksachsen.de
für Antragstellung Fördergelder
Frau Lehmann, A.
Tel.: 03521 724-304
gegengewalt@uksachsen.de
