Gewaltprävention an Schule und Kita

Wo geredet wird, da fliegen keine Fäuste.

Unter diesem Motto bieten wir unterschiedliche Maßnahmen zur Gewaltprävention an Schulen und Kindertageseinrichtungen an, die Konfliktbewältigungs- und Sozialkompetenz fördern sollen.

Unsere Angebote im Überblick

  • Tour gegen Gewalt für Oberschulen, Gymnasien oder Berufsschulen 
  • Kinder lösen Konflikte selbst (KLKS) für Kitas ab Vorschulalter, Horte sowie Grundschulen und Förderschulen der unteren Klassen
  • Kommunikations- und Konfliktlösetraining (KuK) für allgemein- und berufsbildende Schulen
  • Maßnahmen für gesundes Miteinander (MgM) für Kitas, Schulen aller Schularten und Horte
  • Seminare zur Gewaltprävention

Tour gegen Gewalt

Die Unfallkasse Sachsen schickt auch 2025 wieder ihr Anti-Gewaltprojekt durch die Schulen des Freistaates. Ab sofort können sich Oberschulen, Gymnasien oder Berufsschulen bewerben. Die Kosten für Veranstaltung und Begleitmaterialien trägt die Unfallkasse Sachsen.

„Berichte über Gewalt“ ist ein Projekt für Schüler ab Klasse 8, in dem fünf Personen über ihre Erfahrungen mit Gewalt erzählen – freiwillig oder als Bewährungsmaßnahme dazu verpflichtet. Es bietet 70 Minuten provokante, emotionale und authen-tische Konfrontation mit dem Thema Gewalt. 

Die Unfallkasse Sachsen schickt auch 2025 wieder ihr Anti-Gewaltprojekt durch die Schulen des Freistaates. Ab sofort können sich Oberschulen, Gymnasien oder Berufsschulen bewerben. Die Kosten für Veranstaltung und Begleitmaterialien trägt die Unfallkasse Sachsen.

  • Montag, 25. August 2025
  • Dienstag, 26. August 2025
  • Mittwoch, 27. August 2025
  • Donnerstag, 28. August 2025
  • Freitag, 29. August 2025

Schulen sollten über einen bespielbaren Raum für etwa 100 Schüler verfügen; eine erhöhte Spielebene wäre günstig. Der Antragsteller sollte die Auslastung für zwei Veranstaltungen pro Tag gewährleisten, wobei Kooperationen mit benachbarten Schulen möglich sind. Wir erwarten von den Schulen engagierte Unterstützung bei der Organisation sowie Aufgeschlossenheit und Bereitschaft zur zeitnahen Nachbereitung des Themas. Schulen, die dieses Angebot in Projekttage oder Ähnliches integrieren, werden bevorzugt. 

„Berichte über Gewalt“ ist ein Projekt für Schüler ab Klasse 8, in dem fünf Personen über ihre Erfahrungen mit Gewalt erzählen – freiwillig oder als Bewährungsmaßnahme dazu verpflichtet. Es bietet 70 Minuten provokante, emotionale und authentische Konfrontation mit dem Thema Gewalt. Es ist geeignet für Oberschulen, Gymnasien oder Berufsschulen. Der Antragsteller sollte die Auslastung für zwei Veranstaltungen pro Tag gewährleisten, wobei Kooperationen mit benachbarten Schulen möglich sind. Veranstaltungsort ist die Schule, die Schulen sollten über einen bespielbaren Raum für etwa 100 Schülerinnen und Schüler verfügen; eine erhöhte Spielebene wäre günstig.

Von den Schulen erwarten wir engagierte Unterstützung bei der Organisation sowie Aufgeschlossenheit und Bereitschaft zur zeitnahen Nachbereitung des Themas. Schulen, die dieses Angebot in Projekttage oder Ähnliches integrieren, werden bevorzugt.

Bei Interesse und mit Genehmigung der Schulleitung registriert sich 1 Person der Schule in unserem Seminarportal und meldet mit der eigenen Anmeldung die Schule für das Projekt an. Nach einem Auswahlverfahren erhalten die Schulen dann eine verbindliche Information zum Projekt und zum genauen Termin.

Die Bewerbung muss durch den Schulleiter oder die Schulleiterin autorisiert sein, es wird eine Selbstverpflichtung zur Nachbereitung gefordert. 

zur Bewerbung über unser Seminarportal


Förderrichtlinie für Gewaltpräventionsprojekte

Konfliktbewältigungskompetenz und Maßnahmen für gesundes Miteinander in Kitas und Schulen

Seit  über zwanzig Jahren unterstützt die Unfallkasse Sachsen verschiedene Projekte gegen Gewalt. Kitas, Schulen (alle Schularten) und Horte werden bei der Umsetzung finanziell unterstützt. Unsere Förderrichtlinie bildet dafür die Grundlage. 

    Arbeiten auf Grundlage des Bensberger Mediationsmodell 

    Konflikte konstruktiv und gewaltfrei lösen – das gelingt durch Mediation und diesen Ansatz kann man nicht früh genug erlernen! Das Bensberger Mediationsmodell ist ein erfolgreich erprobtes Konzept, nachdem Mediatoren mit 5- bis 10jährigen Kindern arbeiten. Dazu gibt es speziell für den Primarbereich geeignete Bausteine.

    Das müssen Sie für die Projektarbeit leisten: Rahmenbedingungen

    • Das Projekt dauert 3 Jahre und ist in Zusammenarbeit Grundschule - Hort bzw. in der Kita zu realisieren.
    • Die Unfallkasse Sachsen übernimmt für Kita maximal 2360 €  und für Schulen (in Zusammenarbeit mit dem Hort) maximal 2960 €.
    • Die restlichen Projektkosten müssen von der Einrichtung bzw. mittels weiterer Fremdfinanzierung getragen werden.
    • Alle weiteren Informationen lesen Sie bitte in unserer Förderrichtlinie und in den Projektanlagen.

    Interesse geweckt? So setzen Sie das Projekt bei sich um:

    • Gewinnen Sie Ihre Kollegen für das Projekt
    • Kontaktieren Sie einen Trainer aus unserem Trainerpool, klären Sie die Rahmenbedingungen und den Ablauf des Projekts  
    • Füllen Sie unseren Förderantrag online aus
    • Setzen Sie das Projekt in Ihrer Einrichtung in Zusammenarbeit mit ihrem KLKS-Trainer um

    Ein Angebot für kurzfristige Maßnahmen im Klassenverband

    • Allgemein-  und berufsbildende Schulen können die Förderung eines Kurz-Projektes zur Ausbildung und Stärkung  von Sozialkompetenz beantragen.
    • Damit werden Schulen unterstützt, bei denen soziale Konflikte bereits zu eskalieren drohen. Das konkrete Thema und die inhaltliche Zielsetzung des Projektes ist vorher durch die Schule mit dem Auftragnehmer, d.h. mit dem Ausbilder, eigenständig abzusprechen. Anbieter für derartige Projekte an der Schule sind Ausbilder, die sich als kompetent für das Projektziel ausweisen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit der Unfallkasse Sachsen, Frau Lehmann, auf: Tel. 03521 724-304
    • Die Projekte sind als eine „Einmal-Maßnahme“ nur für einige Projekttage ausgelegt und werden in der Regel im Klassenverbund durchgeführt. Die Antragstellung für die Honorarkosten erfolgt über die Unfallkasse Sachsen. Sie fördert das Projekt in der Regel mit einem Kostenanteil von bis zu 600. Euro. Der Restbetrag muss vom Schulträger  und / oder der Schule aufgebracht werden.

    Rahmenbedingungen

    • Eine Antragstellung ist alle 2 Jahre möglich.
    • Die Auszahlung des Fördergeldes erfolgt erst nach Zusendung des Verwendungsnachweises (formloser Sachbericht und Rechnungskopie).
    • Im Rahmen der neuen Förderrichtlinie zur Gewaltprävention ist bei unseren Kurzprojekten „MgM“ sowie „KuK“ ein Eigenkapital der Schule  erforderlich, mindestens 50,00€

    Dem Antrag ist das Angebot des Anbieters beizulegen.

    • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ohne Angebot den Antrag nicht bearbeiten können!

    Maßnahmen für ein gesundes Miteinander: drei Themenschwerpunkte sind möglich

    Die UK Sachsen fördert Maßnahmen im Rahmen der folgenden drei Schwerpunkte, um die Grundlage für ein gesundes und gewaltfreies Miteinander in Kita bzw. Schule zu schaffen: 

    Teambuilding

    Diese 1-2 tägige Maßnahme hat das Ziel, ein gemeinsames Gruppengefühl und Gruppenzugehörigkeit zu schaffen. Die Maßnahme wird in der Regel in der Gruppe bzw. im Klassenverbund durchgeführt und unterstützt Einrichtungen, bei denen negative gruppendynamische Prozesse bestehen und ein „Wir-Gefühl“ sowie Kooperation im Team gefördert werden müssen. 

    Strategien in der Arbeit mit Dauerstörern

    Hierbei handelt es sich um eine proaktive Maßnahme (1-2 Tage) zur Präventionskompetenz von Beschäftigten in der Erziehungs- und Bildungsarbeit für die berufliche Praxis. In Kita und Schule können steigende arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren festgestellt werden. Die Maßnahme soll die Handlungskompetenz der Beschäftigten stärken, indem ein sicherer Umgang mit dauerstörenden Kindern erreicht wird. 

    Gewaltübergriff - Umgang mit aggressiven Kindern

    Ziel dieser Maßnahme ist die Vermittlung geeigneter praktischer Methoden und Ansätze der Gewaltprävention mit Schwerpunktbetrachtung aggressiver Verhaltensweisen von Kindern. Es sollen Handlungsempfehlungen aufgezeigt werden, um Gesundheitsgefahren zu minimieren und dadurch Fehlbelastungen der Beschäftigten vorzubeugen.

    Die konkrete inhaltliche Zielstellung stimmt die Einrichtung mit den von der UK Sachsen bestätigten Ausbildenden eigenständig ab.
    Die Antragstellung für die Finanzierung erfolgt mit dem Projektantrag MgM. Der maximale Förderbetrag durch die UK Sachsen beträgt 600 €. Darüber hinaus gehende Kosten müssen durch die Kita bzw. Schule mittels weiterer Fremdfinanzierung getragen werden. 

    Rahmenbedingungen

    • Eine Antragstellung ist alle 2 Jahre möglich.
    • Die Auszahlung des Fördergeldes erfolgt erst nach Zusendung des Verwendungsnachweises (formloser Sachbericht und Rechnungskopie).
    • Im Rahmen der neuen Förderrichtlinie zur Gewaltprävention ist bei unseren Kurzprojekten „MgM“ sowie „KuK“ ein Eigenkapital der Schule  erforderlich, mindestens 50,00€

    Dem Antrag ist das Angebot des Anbieters beizulegen.

    • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ohne Angebot den Antrag nicht bearbeiten können!

    Förderrichtlinie und Projektdokumente

    Aktuelle Förderrichtlinie Gewaltprävention

    Förderrichtlinie Gewaltprävention 01/25 (PDF)

    Unsere Förderrichtlinie zur Gewaltprävention wurde überarbeitet und ist ab 1. Januar 2025 in der neuen Fassung gültig. Projektanträge für 2025 können ab 01.Oktober 2024 eingereicht werden. Die Fördergelder für 2024 sind für alle 3 Projekte bereits ausgeschöpft. Bitte haben Sie Verständnis, dass Anträge, die für 2024 bei uns eingehen, nicht mehr bearbeitet werden.

    Das ist neu für die Projekte "Kommunikations- und Konflikttraining (KUK) sowie "Maßnahmen für ein gesundes Miteinander (MgM):

    • Eine Antragstellung ist alle 2 Jahre möglich.
    • Die Auszahlung des Fördergeldes erfolgt erst nach Zusendung des Verwendungsnachweises (formloser Sachbericht und Rechnungskopie).
    • Im Rahmen der neuen Förderrichtlinie zur Gewaltprävention ist bei unseren Kurzprojekten „MgM“ sowie „KuK“ ein Eigenkapital der Schule erforderlich, mindestens 50,00 €.

    Kommunikations- und Konflikttraining

    Bitte reichen Sie die Anträge unbedingt vollständig zusammen mit dem Angebot des Anbieters ein.
    Sonst können wir Ihre Anträge nicht bearbeiten!

    Antrag Kommunikations- und Konflikttraining - KuK  (PDF)

    Maßnahmen für ein gesundes Miteinander

    Bitte reichen Sie die Anträge unbedingt vollständig zusammen mit dem Angebot des Anbieters ein.
    Sonst können wir Ihre Anträge nicht bearbeiten!

    Antrag Maßnahmen für gesundes Miteinander - MgM (PDF) 

    Weiterführende Informationen:

    Herausforderung Gewalt: Eine Handreichung für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte

    Für Schulleitungen, Lehrkräfte und alle im schulischen Bereich Beschäftigten beantwortet die Broschüre der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes einige der häufigsten Fragen rund um das Thema „Gewalt“ und gibt Hilfestellung für den schulischen Alltag: "Zur Broschüre Herausforderung Gewalt auf polizei-beratung.de"

    Ansprechpersonen:

    fachlich Gewaltprävention

    Frau Tresp
    Tel.: 03521 724-325
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    für Antragstellung Fördergelder

    Frau Lehmann
    Tel.: 03521 724-304
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