Lohnnachweis
Das ist zu melden:
Eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrages, den Unternehmen für den Unfallversicherungsschutz ihrer Beschäftigten jährlich zahlen, ist der Lohnnachweis.
Die Unternehmen melden mit dem Lohnnachweis für jedes abgelaufene Kalenderjahr
- die Höhe der gezahlten Entgelte
- die Anzahl der Beschäftigten
- die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden
Jahreslohnnachweis 2023:
Die Höchstgrenze des nachweispflichtigen Arbeitsentgelts 2023 beträgt für jede angestellte Person 78.960 €.
Als Vollarbeiterrichtwert 2023 gelten für jeden vollbeschäftigten Versicherten 1.500 Stunden pro Jahr. Bei nicht ganzjähriger oder nicht ganztägiger Tätigkeit ist ein entsprechender Anteil anzusetzen.
Lohnnachweis digital
Zum 1. Januar 2017 wurde das neue UV-Meldeverfahren Lohnnachweis digital eingeführt. Das heißt, Sie melden Entgelte nur noch mit dem digitalen Lohnnachweis über Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe sv.net.
Die bislang zu diesem Thema veröffentlichten Informationen können Sie hier nachlesen:
Lohnnachweis digital startet 2019
Ausnahme für Unternehmen des Freistaates Sachsen und sächsische Gemeinden
Die Unternehmen des Freistaates Sachsen sowie die sächsischen Gemeinden bzw. Gemeindeverbände sind von der Abgabe des digitalen Lohnnachweises befreit. Für die Entgeltabrechnung muss einmalig ein Abgleich beim Stammdatendienst durchgeführt werden.
Hierfür brauchen Sie Ihre Zugangsdaten:
- Betriebsnummer der Unfallkasse Sachsen (BBNRUV): 01064065
- Ihre Unternehmensnummer (neu ab 10/22, ersetzt die Mitgliedsnummer)
- PIN
Die Betriebsnummer sowie PIN wurden von den Mitgliedsunternehmen mit Schreiben vom 08.12.2016, die Unternehmensnummer mit Schreiben vom 05.10.2022 zur Verfügung gestellt.
Weiterführende Links:
Ansprechperson:
Frau Herrmann
Tel.: 03521 724-204