Geschäftsführung
Die hauptamtliche Geschäftsführung wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung gewählt. Sie führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte und vertritt die Unfallkasse insoweit gerichtlich und außergerichtlich. Die Geschäftsführung ist unmittelbarer Dienstvorgesetzter des Personals.