Extranet

Das Online-Portal der UK Sachsen

Das Extranet ist ein geschütztes Online-Portal, über das Mitgliedsunternehmen in papierloser Form mit der UK Sachsen in Kontakt treten können. Datensicherheit und Datenschutz stehen an erster Stelle. Alle Informationen werden verschlüsselt übertragen.

Zum Extranet der UK Sachsen

Diese Servicedienste können Sie im Extranet nutzen

Über das Extranet können Sie

  • Arbeits- und Wegeunfälle melden von Beschäftigten, Feuerwehrangehörigen, Studierenden und Kindern in Kindertagesstätten
  • Zusätzliche Dokumente und Daten zu den Unfallanzeigen übermitteln (zum Beispiel Unfallschilderungen, Wegeunfallfragebogen)
  • Berufskrankheiten-Verdachtsanzeigen melden
  • Beitragsbescheide des Unternehmens einsehen
  • Adressänderungen oder formlose Mitteilungen senden
  • Haushaltshilfen anmelden (hierfür ist kein personenbezogener Zugang notwendig)
  • Dienstunfälle an EUROSTAT melden (hierfür ist kein personenbezogener Zugang notwendig).

Sie erhalten passwortgeschützten Zugang zum Extranet über unser Antragsformular

Sie sind Mitglied der UK Sachsen und möchten das Extranet nutzen? Dann füllen Sie unser Antragsformular (PDF) aus und senden Sie es unterschrieben an uns zurück. Dann erhalten Sie den Zugang über eine Berechtigung.

Jedes kooperierende Mitglied benennt der UK Sachsen zunächst eine berechtigte Person. Jeder Benutzer erhält einen eigenen, personenbezogenen Zugang.

Berechtigungen flexibel zuweisen – unser Handbuch gibt Hilfestellung

Je nach Unternehmensstruktur und -größe können Sie Unterberechtigungen vergeben und einzelne Serviceleistungen zuordnen. Sie können zum Beispiel jeder Struktureinheit einen separaten Zugang zur Unfallmeldung einräumen und dem Kassenamt nur das Recht zur Einsicht in Beitragsbescheide. Details dazu finden Sie in unserem Handbuch (PDF).

Das Handbuch und die Hinweise in den Eingabefeldern erleichtern das Ausfüllen, selbstverständlich steht auch das Team der Unfallkasse Sachsen für fachliche und technische Fragen bereit.

Dienstunfallstatistik über das Extranet melden (EUROSTAT)

Schon seit einigen Jahren verpflichtet eine Verordnung der Europäischen Union (EU) die Mitgliedsstaaten dazu, jährliche Statistiken über Dienstunfälle von Beamten an die Europäische Kommission (EUROSTAT ) zu liefern. Der UK Sachsen wurde mit § 106 des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz die Aufgabe übertragen, die meldepflichtigen Daten entgegen zu nehmen, aufzubereiten und weiterzuleiten. Dies dient dazu, die sächsischen Behörden bei der Erfüllung ihrer Meldepflicht zu unterstützen.

Das beschriebene Verfahren betrifft ausschließlich die statistische Erfassung zur Erfüllung der EU-Meldepflicht. Dies hat keine Auswirkung auf den Kreis der bei der Unfallkasse versicherten Personen. Zuständig für die Anerkennung und ggf. Entschädigung von Dienstunfällen bleibt der jeweilige Dienstherr.

Warum wurde der Unfallkasse Sachsen die Meldepflicht übertragen?

Die Unfallkasse erfüllt bereits die statistische Meldepflicht für die in unseren Zuständigkeitsbereich fallenden Arbeitsunfälle. Die Aufgabenübertragung erfolgt im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und eines verwaltungsökonomischen Vollzugs, da wir bereits über die technischen und fachlichen Voraussetzungen zur sachgerechten Meldung der statistischen Daten an die zuständigen Stellen verfügen.

Wie ist die Meldung abzugeben?

Die UK Sachsen stellt unter der Adresse extranet.uksachsen.de eine Portallösung für den datenschutzkonformen, technischen Übertragungsweg zur Annahme und Weiterverarbeitung der von den Dienststellen zu meldenden Daten bereit.

Welche Fälle sind zu melden?

Meldepflichtig sind Dienstunfälle aller sächsischen Beamten des Landes, der Kommunen und Landkreise und sonstiger, der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Näheres ist dem Rundschreiben des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen an alle Dienstherren vom 16. Januar 2019 zu entnehmen.

Wer ist verantwortlich für die Meldungen?

Die Pflicht zur Meldung liegt bei der Dienststelle, die über die Anerkennung eines Dienstunfalls entscheidet.

Welche Dienstunfälle werden gemeldet und welche Daten werden erhoben?

Die Erhebung aller Daten erfolgt anonymisiert. Ein Rückschluss auf die verunfallte Person ist daher nicht möglich. Die o. a. Portallösung enthält Informationen und gibt Hilfestellung zum Ausfüllen der Meldung. Bei darüber hinaus gehenden Fragen können Sie uns gern per E-Mail an kontaktieren.

Was geschieht mit den Daten?

Die erforderlichen Daten des Dienstunfalls werden von der zuständigen Stelle über das Portal erfasst und anschließend von unseren Mitarbeitern nach den Vorgaben der EU-Verordnung kodiert und plausibilisiert.
Die Unfallkasse meldet die aufbereiteten Daten an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), welche sie an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales leitet und von dort an die europäische Statistikbehörde EUROSTAT. Die Daten fließen dort in die Statistiken für den gesamten europäischen Arbeitsmarkt ein.

Ansprechpersonen:

Frau Wittig
Tel.: 03521 724-217
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Frau Herrmann
Tel.: 03521 724-204
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