Fahrsicherheitstrainings

Wir unterstützen bei der Durchführung von Fahrsicherheits-trainings
Auf dem Weg zu Arbeit passieren Unfälle. Die Statistik zeigt: einige Berufs- und Altersgruppen sind eher betroffen als andere. Die besonders gefährdeten Gruppen möchten wir bei der Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings unterstützen.
Wir fördern Fahrsicherheitstrainings für berufliche Vielfahrer und junge Menschen unter 25 Jahren
Die Verkehrswelt wandelt sich immer mehr und immer schneller. Beispielsweise erwerben Verkehrsteilnehmende heute früher die Fahrerlaubnis oder neue Fahrzeuge wie Elektrofahrräder finden immer breitere Verbreitung.
Eine interne Auswertung der Verkehrsstatistiken hat zwei wesentliche Punkte ergeben: Das Risiko steigt mit jedem gefahrenen Kilometer. Menschen, die beruflich viel fahren, haben ein höheres Unfallrisiko. Ebenso haben Personen unter 25 Jahren ein höheres Risiko an einem Unfall beteiligt zu sein. Diese Gruppe stellt nur rund 4% aller Fahrerlaubnisinhaber, sind aber an einem Fünftel aller Unfälle beteiligt. Diese beiden Personengruppen möchten wir daher besonders unterstützen.
Die Unfallkasse Sachsen unterstützt je nach Unternehmensgröße eine unterschiedliche Anzahl von Teilnehmenden. Extra gefördert werden immer Personen unter 25 Jahren.
Übernommen werden pro Teilnehmenden Kosten von 150 €, maximal jedoch 50% der entstandenen Kosten pro Person. Eine erneute Förderung kann nach dem Ablauf von einem Kalenderjahr erfolgen, beginnend ab dem Folgejahr der Antragsstellung. Erfolgt die Antragsstellung beispielsweise am 13.07.2025, ist eine erneute Förderung erst im Jahr 2027 möglich.
Maximal förderfähige Teilnehmerzahl pro Unternehmen:
Beschäftigtenzahl | geförderte Teilnehmende | Zusätzliche Versicherte unter 25 |
1-50 | 15 | 5 |
51-100 | 20 | 5 |
101-249 | 25 | 10 |
250-999 | 35 | 10 |
ab 1.000 | 40 | 15 |
Die Fördermittel sind begrenzt und werden erst im Anschluss an die Maßnahme ausgezahlt. Uns ist wichtig, die Fördermittel gleichmäßig zu verteilen und daher achten wir auf eine regionale Verteilung. Der Antrag soll mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme mittels der bereitgestellten Antragsformulare gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt unter Vorlage der Rechnung und des Verwendungsnachweises nach Abschluss der Maßnahme. Geht der Auszahlungsantrag nicht innerhalb von vier Kalenderwochen ein, geben wir die Mittel wieder frei.
| Region | Fördermittel verfügbar | |
| Nord | Landkreis Nordsachsen, Stadt Leipzig | ja |
| West | Landkreis Leipzig, Stadt Chemnitz, Landkreis Mittelsachsen | ja |
| Mitte | Stadt Dresden, Landkreis Meißen | ja |
| Ost | Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz, Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge | ja |
| Süd | Landkreis Erzgebirgskreis, Landkreis Vogtlandkreis, Landkreis Zwickau | ja |
- Antrag geht zu früh / zu spät ein
- Es handelt sich bei der Maßnahme um ein Wirtschaftlichkeits- oder Ökotraining
- Keine Zugehörigkeit zu PG 1 & 2 ersichtlich
- Anbieter ist nicht über DVR qualitätsgesichert
- Frist für Wiederholungsantrag ist noch nicht abgelaufen
Weiterführende Informationen und Links:
Ansprechperson:
Frau Möhler, S.
Tel.: 03521 724-317
verkehrssicherheit@uksachsen.de
