Vergabebekanntmachungen
Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) regelt das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge für Lieferungen und Leistungen im Unterschwellenbereich.
An dieser Stelle informieren wir über jeden vergebenen Auftrag nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten ab einem Auftragswert von 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer gemäß § 30 Abs.1 UVgO.
Ansprechpersonen:
Herr Kalke
Tel.: 03521 724-214
Frau Ludwig
Tel.: 03521 724-208