Taxi-Fahrauftrag für Schulen und Kindertageseinrichtungen
Unfälle passieren plötzlich und unverhofft, deshalb können wir die Transportaufträge nicht selbst vor Ort erteilen. Die Schulen/Kindertageseinrichtungen sollen nicht für diese Kosten in Vorleistung gehen müssen.
Darum haben wir mit dem Landesverband Sachsen des Taxi- und Mietwagenunternehmen e. V. folgendes Abrechnungsverfahren vereinbart. Die Unfallkasse Sachsen erstattet Ihnen nach Transport des verletzten Schülers/Kindes den Fahrpreis. Wir versichern Ihnen, dass die eingehenden Rechnungen schnellstmöglich bargeldlos beglichen werden.
Ihnen werden keine zusätzlichen Belastungen entstehen. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!
Taxi-Fahrauftrag für Schulen und Kindertageseinrichtungen