Taxi-Fahrauftrag für Schulen und Kindertageseinrichtungen

Unfälle passieren plötzlich und unverhofft, deshalb können wir die Transportaufträge nicht selbst vor Ort erteilen. Die Schulen/Kindertageseinrichtungen sollen nicht für diese Kosten in Vorleistung gehen müssen.

Darum haben wir mit dem Landesverband Sachsen des Taxi- und Mietwagenunternehmen e. V. folgendes Abrechnungsverfahren vereinbart. Die Unfallkasse Sachsen erstattet Ihnen nach Transport des verletzten Schülers/Kindes den Fahrpreis. Wir versichern Ihnen, dass die eingehenden Rechnungen schnellstmöglich bargeldlos beglichen werden.

Ihnen werden keine zusätzlichen Belastungen entstehen. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!

Taxi-Fahrauftrag für Schulen und Kindertageseinrichtungen

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