Mitgliedschaft
Die Kosten tragen Arbeitgeber, Länder und Kommunen
Prävention, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten – das sind die wesentlichen Aufgaben der Unfallkasse Sachsen. Die dazu erforderlichen finanziellen Mittel werden fast ausschließlich durch die Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse Sachsen in Form von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung aufgebracht. Die Kosten tragen allein die Arbeitgeber oder in Schule und Verwaltung die Länder und Kommunen. Die Versicherten werden an den Kosten nicht beteiligt, sie zahlen keine Beiträge.
Beitragsermittlung
Die Beiträge werden so bemessen, dass sie zusammen mit anderen Einnahmen der Unfallkasse Sachsen (wie beispielsweise Beitrags- und Säumniszuschlägen, Regresseinnahmen und Zinserträgen) die Ausgaben des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers decken und sicherstellen, dass Betriebsmittel als Schwankungsreserve bereitgehalten werden können. Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel dienen ausschließlich dem dargestellten Verwendungszweck einschließlich der damit verbundenen Verwaltungskosten.