DGUV Publikationen

Druckschriften - Unfallverhütungsvorschriften

Sämtliche bei der Unfallkasse Sachsen gültigen Unfallverhütungsvorschriften und für Ihre Branche relevanten Informationen, stellen wir ab sofort im Kompendium Arbeitsschutz der UK Sachsen bereit.

Zum Kompendium Arbeitsschutz

Sie können Unfallverhütungsvorschriften, Merkblätter oder Broschüren außerdem im Online-Katalog unseres Dachverbandes, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) recherchieren.

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Für Sachsen gültige Unfallverhütungsvorschriften

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ist als Dachverband nicht selbst Unfallversicherungsträger, deshalb sind alle Unfallverhütungsvorschriften in der Publikationsdatenbank der DGUV, und nur diese, mit dem Aufdruck MUSTER versehen. Soweit diese für Sachsen gültig sind, stimmen sie inhaltlich völlig überein.

Prüfen Sie deshalb immer zuerst in unserem Verzeichnis oder im Kompendium Arbeitsschutz die Gültigkeit für Sachsen.

Diese Liste enthält alle gegenwärtig im Geltungsbereich der Unfallkasse Sachsen gültigen Unfallverhütungsvorschriften.  

Bestell-Nr. Titel
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
DGUV Vorschrift 4GUV-V A3UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
DGUV Vorschrift 18GUV-V C1UVV Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
DGUV Vorschrift 22GUV-V C5UVV Abwassertechnische Anlagen
DGUV Vorschrift 25 Überfallprävention
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Vorschrift 44GUV-V C27UVV Müllbeseitigung
DGUV Vorschrift 48GUV-V C52UVV Straßenreinigung
DGUV Vorschrift 49GUV-V C53UVV Feuerwehren
DGUV Vorschrift 53GUV-V D6UVV Krane
DGUV Vorschrift 55GUV-V D8UVV Winden-, Hub- und Zuggeräte
DGUV Vorschrift 57GUV-V D9UVV Arbeiten mit Schussapparaten
DGUV Vorschrift 67GUV-V D27.1UVV Flurförderzeuge
DGUV Vorschrift 71GUV-V D29UVV Fahrzeuge
DGUV Vorschrift 81GUV-V S1UVV Schulen
DGUV Vorschrift 82 GUV-V S2UVV Kindertageseinrichtungen

Ab dem 01.05.2014 änderte sich die Systematik des Schriftenwerks. Dies ist notwendig geworden, um Überschneidungen, die sich aus der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern ergeben hatten, zu bereinigen und zu vereinheitlichen.

Kürzel wie BGV/GUV-V, BGR/GUV-R, BGI/GUV-I, BGG/GUV-G oder GUV-SI wird es deshalb in Zukunft nicht mehr geben. Durchgängig werden die Schriften in vier Kategorien eingeteilt werden:

• DGUV Vorschriften

• DGUV Regeln

• DGUV Informationen

• DGUV Grundsätze

Parallel dazu bekommt auch das Nummerierungssystem der Schriften eine neue Ordnung.
Jede Publikation des „Vorschriften und Regelwerks der DGUV“ erhält eine eigene in der Regel sechsstellige Kennzahl, nur die Unfallverhütungsvorschriften werden ein- bis zweistellige Ziffern haben.

Dazu ein Beispiel:
Aus der GUV-SI 8065 "Erste Hilfe in Schulen" wird neu die DGUV Information 202-059.