Vergabebekanntmachungen

Vergabe von Lieferungen und Leistungen sowie Bauleistungen

An dieser Stelle informieren wir über Vergabebekanntmachungen nach

  • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO),
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • sowie Veräußerungen der UK Sachsen.

Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) regelt das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge für Lieferungen und Leistungen im Unterschwellenbereich. An dieser Stelle informieren wir über jeden vergebenen Auftrag nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten ab einem Auftragswert von 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer gemäß § 30 Abs.1 UVgO.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A informieren wir an dieser Stelle für die Dauer von sechs Monaten über vergebene Aufträge nach Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von über 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer, bzw. Freihändige Vergaben ab einem Auftragswert über 15.000 EUR ohne Umsatzsteuer.