Feuerwehr: Publikationen

Kompendium Arbeitsschutz

Die Wissensplattform für gute Prävention

Unter Kompendium Arbeitsschutz (KompAS) stellen wir Ihnen ab sofort alle relevanten Informationen zu Ihrer Branche aktuell und übersichtlich zur Verfügung. Dazu zählen:

  • Unfallverhütungsvorschriften der DGUV
  • Regeln, Grundsätze und Informationen der DGUV
  • Staatliche Vorschriften und Verordnungen
  • Staatliche Regeln
  • Technische Regeln

 

Zugang

Für den Zugang benötigen Sie die ersten sechs Ziffern Ihrer Mitgliedsnummer bei der UK Sachsen und die Postleitzahl Ihres Hauptunternehmens.
Überbetriebliche sicherheitstechnische und betriebsärztliche Dienste sowie andere interessierte Personengruppen wenden sich für die Nutzung bitte an die zu betreuende Einrichtung.

Zum Kompendium Arbeitsschutz
 

Informationen

Immer wieder erreichen uns Anfragen zur notwendigen Ausbildung im Umgang mit der Motorsäge bei der Feuerwehr. Welche Module sind für den Feuerwehrdienst notwendig? Können Mitarbeiter des Bauhofes mit der Motorsäge im Bereich Feuerwehr arbeiten – und umgekehrt? Wie gehen wir mit Ausbildungen um, welche schon lange zurückliegen? Was ist mit bei der SVLFG durchgeführten Ausbildungen?

Die Antworten dazu finden sich im Regelwerk.

Gemäß § 6 der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ dürfen nur Feuerwehrangehörige für Tätigkeiten eingesetzt werden, für die sie körperlich und geistig geeignet sowie fachlich befähigt sind.

Die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wer für die jeweiligen Aufgaben ausgebildet ist und seine Kenntnisse durch regelmäßige Übungen und erforderlichenfalls durch zusätzliche Aus- und Fortbildung erweitert.

Fachliche Voraussetzungen für den Motorsägeneinsatz

Motorsägen gehören zur Standardausrüstung der Feuerwehren für technische Hilfeleistungen, sind jedoch mit einem hohen Gefahrenpotential verbunden. Voraussetzung für deren Einsatz sind körperlich und fachlich geeignete Motorsägenführer, die die für den Motorsägeneinsatz erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen benutzen.

Die fachliche Eignung umfasst:

  • Kenntnisse über Funktion und Arbeitsweise der Motorsäge
  • praktische Übungen unter Anleitung Fachkundiger
  • Kenntnisse über Unfallgefahren und Sicherheitsbestimmungen

Die fachliche Eignung für die Arbeit mit der Motorsäge muss durch Qualifizierungsmaßnahmen erworben werden oder kann durch die Berufsausbildung, z. B. zum/zur Forstwirt*in oder Landschaftsgärtner*in erlangt werden. Die Ausbildungsinhalte der Feuerwehrangehörigen sollen dabei so ausgewählt werden, dass diese den Einsatzbedingungen gerecht werden. Die DGUV Information 214-059 "Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten" gibt den Verantwortlichen hierzu eine Orientierung - zusätzlich muss dabei im Bereich Feuerwehr auf die besonderen Gefahren bei unter Spannung stehenden Bäumen oder Baumteilen eingegangen werden. Dies kann zum Beispiel durch den Einsatz eines Baumbiegesimulators bei Schulungen erfolgen.

Modul F – Ausbildungsgrundlage für Motorsägenarbeiten in Sachsen

In Zusammenarbeit mit der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen wurde ein spezielles Lehrkonzept zur Ausbildung mit der Motorkettensäge entwickelt und Ausbildungsinhalte und -umfang bestimmt. Dieses Lehrkonzept ist die Grundlage für Ausbildungen auf Landkreis-, Stadt- und Gemeindeebene und kann auf den Seiten der Landesfeuerwehrschule bezogen werden.

Feuerwehrangehörige, welche nach der veralteten GUV-I 8624 - oder vergleichbarer Ausbildungsinhalte – umfassend geschult wurden (Module 1+2), können weiterhin eingesetzt werden. Auch die Teilnahme an Kursen bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) können als Ausbildung anerkannt werden. Dazu findet sich auf den Seiten der DGUV eine Übersicht über die Vergleichbarkeit der einzelnen Module. Auch Lehrgänge welche an anderen Einrichtungen absolviert wurden (z.B. THW) können im Bereich Feuerwehr anerkannt werden. Entscheidend ist, welchen Umfang und welchen Inhalt die Ausbildung hatte. Eine alleinige Ausbildung nach DGUV Information 214-059 Modul A (Grundlagen der Motorsägenarbeit) ist für den Feuerwehrdienst nicht ausreichend.

Grundsätzlich sollen beauftragte Motorsägenführer regelmäßig Umgang mit der Motorkettensäge haben und darüber hinaus regelmäßig an Unterweisungen und Schulungen, z.B. durch Ausbilder im Bereich Motorsägen der Feuerwehr, teilgenommen haben. Nach einem Zeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren sollte eine praktische Wiederholungsschulung erfolgen.

Unter Umständen besitzen die Personen, die „schon seit vielen Jahren“ mit der Motorsäge arbeiten, keine aktuellen Kenntnisse zu notwendigen Schnitt- und/oder Sicherungstechniken. Daraus können sich große Gefährdungen für den Motorsägenführer selbst und die Kameraden im Umfeld bei Einsatzsituationen ergeben.  

Je nach Beurteilung der Gefahrenlage muss nicht zwangsläufig die Motorsäge zum Einsatz kommen. Liegt keine Gefahr der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor, ist ein Absperren der Gefahrenstelle oft ausreichend. Je umfangreicher und gefährlicher sich die Motorsägenarbeiten gestalten, desto eher sind Fachleute mit spezieller Einsatztechnik oder der Einsatz von Vollerntemaschinen zur Unterstützung notwendig.   

Die DGUV Information 205-010 „Sicherheit im Feuerwehrdienst“ nennt die notwendigen Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung bei Arbeiten mit der Motorsäge:

  • Gesichtsschutz,
  • Gehörschutz,
  • Hosen mit Schnittschutzeinlagen oder Beinlinge (Form C; mind. Schnittschutzklasse 1),
  • Handschuhe.

Überbekleidung, welche für den Innenangriff genormt ist sollte nicht genutzt werden. Zum einen stellen Harzablagerungen an derartiger Bekleidung eine Gefahr für den Atemschutzgeräteträger dar, zum anderen ist die körperlich schwere Arbeit mit der MKS unter Überbekleidung aus ergonomischer Sicht als ungünstig zu bewerten. Gleiches trifft auf Handschuhe zu, die für den Innenangriff genormt sind.

Die Unfallkasse Sachsen bietet regelmäßig Seminare zum Umgang mit der Motorsäge an.

DGUV Informationen zur sicheren Waldarbeit:

DGUV Information 205-010 „Sicherheit im Feuerwehrdienst

DGUV Information 214-059 „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“

DGUV Information 214-046 „Sichere Waldarbeiten“

DGUV Information 214-048 „Gewusst wie – Windwurfaufarbeitung“

 

Weitere Informationen:

Stichpunkt Sicherheit der Feuerwehrunfallkassen: Persönliche Schutzausrüstung im Motorkettensägen-Einsatz

SVLFG B47 „Baumbeurteilung“

Diese Information im PDF-Format.

 

Das Thema Hochvolttechnik nimmt mit steigender E-Mobilität immer mehr Fahrt auf – manchmal ist eine solche dann jedoch auch abrupt zu Ende und Rettungskräfte am Einsatzort sehen sich mit einer noch relativ unbekannten Problematik konfrontiert: was kann, was darf, was muss man tun oder eben auch nicht. Viele unterschiedliche Institutionen setzten sich bereits mit diesem Thema aus den verschiedensten Blickwinkeln auseinander, so auch am 23. November 2022. Im Rahmen dieser vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr initiierten Fachveranstaltung wurde ein Schulungsmodul vorgestellt, welches niederschwellig verschiedene Zielgruppen, z.B. Kräfte der Rettungsdienste und Feuerwehren für dieses Thema sensibilisiert.

Die Inhalte der einzelnen Schulungsmodule aus dem Kurs „Unfallhilfe für Rettungskräfte“ wurden mit Experten im Vorfeld fachlich abgestimmt und auch die Unfallkasse Sachsen konnte ihre Fachexpertise hinsichtlich der Belange von Sicherheit und Gesundheitsschutz einbringen.

Die einzelnen Module richten sich an verschiedene Zielgruppen und vermitteln grundlegende Kenntnisse zum Thema Hochvolttechnik sowie branchenspezifische Besonderheiten. Interessierte können die angebotenen Module des Kurses in den nächsten 3 Jahren kostenfrei nutzen.

Trotz gut aufgearbeiteter Inhalte – die Onlinemodule dienen in erster Linie der Information. Sie ersetzen jedoch keinesfalls die Qualifikationsstufen für Arbeiten an HV-Fahrzeugen 1 S bis 3 S gem. DGUV Information 209-093 „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen“.

Weiterführende Informationen zu den verschiedenen Branchen sowie den alktuellen Seminarplan finden Sie auf unserer Internetseite:

Für konkrete Fragen stehen Ihnen die Aufsichtspersonen der Präventionsabteilung entsprechend der jeweiligen Branche gern zur Verfügung.

Diese Information im PDF-Format.

DGUV Publikationen

Um die Erfassung der Exposition von Einsatzkräften bei Feuerwehreinsätzen mit Gefahrstoffen, Brandrauch, anderen Verbrennungsprodukten, -rückständen und damit assoziierten Gefahrstoffen, Biostoffen und andere gefährlichen Substanzen zu vereinfachen, wurden Elemente des gemäß der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 „Atemschutz“ (FwDV 7) zu führenden Atemschutznachweises um Informationen für ein gemäß § 14 der Gefahrstoffverordnung zu führendes Expositionsverzeichnis erweitert und als ausfüll- und speicherbare Arbeitshilfe bereit gestellt (KoAtEx-Dok). Damit ist eine gemeinsame Durchführung des Atemschutznachweises sowie der Dokumentation einer Exposition möglich.

Grundsätzliche Hinweise zur Expositionserfassung und Anwendung dieser Arbeitshilfe finden Sie in diesem erläuternden Dokument (KoAtEx-Dok_Erläuterung zur Arbeitshilfe).

Ebenfalls neu erschienen ist die DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten". Diese dient Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen weiteren Akteuren im Arbeitsschutz als Hilfestellung bei der Auswahl und dem Einsatz von Atemschutzgeräten. Detailliert werden die Themen Einteilung von Atemschutzgeräten, Auswahlprozess, Anpassungsüberprüfung, Benutzung, Gebrauchsdauer, arbeitsmedizinische Vorsorge/Eignungsuntersuchung sowie Funktionsbeschreibung der Atemschutzgeräte behandelt. Die Regel wurde gegenüber der Vorgängerversion aus dem Jahr 2011 umfangreich aktualisiert.

Der Kurzfilm "Einsatzstellenhygiene bei der Feuerwehr – Erreiche das nächste Level" soll auf die unsichtbaren Gefahren beim Feuerwehreinsatz aufmerksam machen: Schadstoffe, die bei mangelnder Hygiene nach Einsätzen über die Haut in den Körper aufgenommen werden und Einsatzkräften somit schaden können. Einsatzkräfte können sich und ihre Nächsten schützen, indem sie die hier dargestellten Regeln befolgen.

Ausführlichere Informationen und Hintergründe bietet die DGUV Information 205-035 "Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr".

Hier geht's zum Kurzfilm zur Einsatzstellenhygiene auf den Seiten der DGUV.

 

Ausrüstung, Geräte und Fahrzeuge innerhalb der Feuerwehr unterliegen Schäden verursachenden Einflüssen und müssen deshalb gemäß § 11 der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ regelmäßig geprüft werden.

Der vollständig überarbeitete, aktualisierte und ergänzte DGUV Grundsatz 305-002 wurde von Experten und Expertinnen des Fachbereichs „Feuerwehren, Hilfeleistungen und Brandschutz“ in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Feuerwehrverband, der Landesfeuerwehrschulen, Feuerwehren und Herstellern erarbeitet und bietet dem Leser umfangreiche Informationen zur Festlegung von Art, Zeitpunkt und Umfang der Prüfungen. Insbesondere dann, wenn Herstellervorgaben fehlen, kann der Grundsatz herangezogen werden. Neu Hinzugekommen ist u.a. ein Kapitel zur Betriebssicherheitsprüfung für Fahrzeuge der Feuerwehr.

DGUV Grundsatz 305-002 "Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr" (PDF) kostenlos herunterladen

Mit der DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren erscheint die überarbeitete Vorschrift für Freiwillige Feuerwehren. Sie ersetzt die alte DGUV Vorschrift 49 (bisher GUV-V C 53).

Die DGUV Vorschrift 49 wurde am 20. Juni 2019 durch die Vertreterversammlung der Unfallkasse Sachsen beschlossen und durch das Sächsische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) genehmigt. Die Veröffentlichung erfolgte am 26.09.2019 über das Sächsische Amtsblatt.

DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren digital über das Kompendium Arbeitsschutz beziehbar.

Zentrale Themen der neu eingeführten Vorschrift sind

  • die Organisation von Sicherheit und Gesundheit, insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen und Strukturen des Ehrenamtes.
  • Die Gefährdungsbeurteilung
  • Anforderungen an den aktiven Dienst sowie Prüfung der Eignung, insbesondere für Tätigkeiten unter Atemschutz und Tauchen

Wichtige Neuerungen auf einen Blick

Als besonderen Service stellen wir Ihnen eine Zusammenfassung (PDF) zur Verfügung. Sie können die DGUV Vorschrift 49 digital über unser Kompendium Arbeitsschutz beziehen.

DGUV Regel 105-049 als Broschüre erhältlich

Die zur Vorschrift zugehörige DGUV Regel 105-049 stellt die UK Sachsen als Broschüre zur Verfügung, diese wird über die Kreisbrandmeister an die einzelnen Feuerwehren verteilt. Kommunale Verwaltungen können die DGUV Regel 105-049 analog zur DGUV Vorschrift 49 über das Kompendium Arbeitsschutz digital beziehen.

Als besonderen Service stellen wir Ihnen eine Zusammenfassung (PDF) zur Verfügung. Sie können die vollständige DGUV Vorschrift 49 digital über das Kompendium Arbeitsschutz beziehen.

Sie können sich Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen, Merkblätter oder Broschüren auch direkt aus der Publikationsdatenbank unseres Dachverbandes DGUV herunterladen.

Zur Publikationsdatenbank der DGUV