Unfälle im Feuerwehrdienst

Unfallbeispiele im Feuerwehrdienst

Jedes Jahr kommt es allein in Sachsen zu über 700 Unfällen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr und den Berufsfeuerwehren. Die Aufsichtspersonen der Unfallkasse Sachsen ermitteln bei schweren Unfällen und erarbeiten zusammen mit der Feuerwehr Maßnahmen um in Zukunft ähnliche Ereignisse zu vermeiden. Nachfolgend werden aktuelle Unfalluntersuchungen vorgestellt:

Unfallort:

Feuerwehreinsatz an der Bundesstraße
Unfallhergang:
Lichtsatz aus etwa 5 m auf den Kopf gefallen.
Patient hat einen Helm getragen, dabei Brille zerstört.
Lichtsatz hat sich bei Fehlfunktion des Mastes am Einsatzfahrzeug gelöst.
Befund:
Leichte Hautabschürfung unter dem rechten Auge.
Keine Amnesie, keine Bewusstlosigkeit, keine Ausfallerscheinungen. Nur
Kopfschmerzen.

Weitere Details:

Unfalluhrzeit: 04:00 Uhr
Alarmierung: 03:40 Uhr (Technische Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall)
Ende des Einsatzes 05:15 Uhr
Erste Hilfe durch Kollegen (Versorgung der Blutung unterhalb des Auges)
Transport der Verunfallten durch die Ehefrau nach dem Einsatz von Zuhause aus.

Unfallhergang:

Auftrag war das Aufbauen der Beleuchtung zum Ausleuchten der Unfallstelle an einem TSF-W (Baujahr 2001). Der Lichtsatz sowie eine Stehleiter werden aus dem Fahrzeug entnommen; ein Kamerad hält die Leiter; der Andere montiert den Lichtsatz;
Dieser wird lediglich durch eine Feststellschraube festgehalten.

Das Ausfahren des Lichtmastes geschieht pneumatisch mit einer (Luft-) Pumpe per Hand. Das Ausfahren des Teleskopmastes geschieht dabei oft nicht gleichmäßig, sondern ruckartig.
Dabei „schießt“ der Mast nach oben, am oberen Anschlag stoppt der Mast schlagartig; der aufgesteckte Lampensatz springt dabei aus der Verankerung und stürzt nach unten.

Der herabstürzende Lichtsatz traf den Helm des Verunfallten. Der Kamerad aufder Leiter wurde nicht getroffen. Außer leichten Kratzspuren am Visier keine weiteren sichtbaren Schäden am Helm.
Die Brille des Verunfallten wurde durch den Aufprall des Lichtsaatzes zerstört.
Ersatzbrille dabei gehabt – Einsatz weiter gemacht!

Mögliche Unfallursachen:

Klemmschraube nicht richtig fest angezogen? Dadurch kein fester Halt des Beleuchtungssatzes auf der Platte.
Klemmschraube nicht richtig aufgedreht? Dadurch kann der Lichtsatz nicht sicher auf der Platte befestigt werden.
Klemmschrauben am Mast nicht richtig geöffnet? Der Mast kann so nicht leichtgängig ausfahren – sondern tut dies abrupt.
Durch die getragenen Handschuhe kein „Feingefühl“ während des Zuschraubens?

Und nun?
Eine Unfallauswertung in der Freiwilligen Feuerwehr wurde durchgeführt.
Der Lichtmast wird regelmäßig geprüft (es erfolgt eine elektrische Prüfung und Funktionsprüfung; dabei wird der Mast auch gefettet).
Regelmäßige Schulung und Hinweise der Kameraden auf die besonderen Gefahren.

Regelmäßig angezeigte Unfälle - mit zum Teil schweren Verletzungen - im Zusammenhang mit fest installierten oder transportablen Lichtmasten zeigen das Gefahrenpotenzial.

1.  Kurzdarstellung des Unfallhergangs
Am Unfalltag wurden gegen 7 Uhr die Ortswehren R. und O. zum Brandeinsatz alarmiert. Der Einsatzleiter führte die Lageerkundung und Gefährdungsbeurteilung durch. Ein Glutnest im Austragsbereich des Spänesilos wurde mit Sprühstrahl sofort abgelöscht. Beim Öffnen der unteren Tür am Silo wurde Rauchentwicklung beobachtet und deswegen vom Flachdach aus mit C- Schlauch gelöscht. Es wurde eingeschätzt, dass der Brand gelöscht ist; gegen 8.30 Uhr wurde das Silo von Hand durch mehre Trupps unter schwerem Atemschutz beräumt. Gegen 10.30 Uhr wurde eingeschätzt, dass eine Brand- bzw. Rauchbelastung nicht mehr zu erwarten ist. Deswegen wurden von den Einsatzkräften der FF N. zur weiteren Beräumung des Silos kein Atemschutz mehr getragen, lediglich Atemschutzmasken mit Filter gegen die Staubbelastung. Im Verlauf des Einsatzes traten bei der Beräumung des Silos bei mehreren Feuerwehrangehörigen und Polizisten Vergiftungserscheinungen auf (Schwindel, Unwohlsein, Bewusstlosigkeit). Es wurden medizinische Sofortmaßnahmen eingeleitet und der Rettungsdienst alarmiert.

 
2.  Unfallursache
Die im Silo befindliche Holzspäne bzw. der Holzstaub waren nicht vollständig gelöscht. Es fand ein Schwelbrand unter Sauerstoffmangel statt, der zur Bildung von giftigen Gasen führt- hier wahrscheinlich Kohlenstoffmonoxid. Die im späteren Einsatzverlauf verwendeten Atemschutzmasken mit Filtervorsatz sind nicht oder nur sehr begrenzt dazu geeignet Brand- oder Rauchgase ausreichend zu filtern. Es kommt zum Durchschlag giftiger Gase.


3.  Schutzmaßnahmen
Die notwendige Gefährdungsbeurteilung durch den Einsatzleiter dient der Festlegung von Einsatzstrategien, Taktiken und Schutzmaßnahmen. Im Einsatzverlauf ist die Gefährdungsbe-urteilung entsprechend der Situation zu überprüfen und ggf. anzupassen. Der Brandverlauf, die zur Verfügung stehende Technik und der Personalbestand sind insbesondere zu berücksichtigen.

Im Zweifelsfall ist bei der Gefährdungsbeurteilung vom höheren Risiko auszugehen und die Schutzmaßnahmen entsprechend höher anzusetzen.

Bei Risiken einer Rauchgasintoxikation sind von Einsatzkräften umluftunabhängige Atemschutzgeräte zu tragen. Die Gefahrenzone ist zu bestimmen und ggf. zu kennzeichnen.

Atemschutzgeräte mit Filter sind bei der Brandbekämpfung nur sehr begrenzt einsetzbar, z.B. als Fluchtgerät. Die Auswahl von Filtergeräten setzt voraus, dass die Umgebungsatmosphäre mindestens 17 Vol.- % Sauerstoff enthält. Für den Einsatz gegen Kohlenstoffmonoxid sind mindestens 19 Vol.- % Sauerstoff erforderlich. Die höchstzulässige Gaskonzentration liegt bei Gasfiltern für Atemschutzgeräte der Klasse 3 bei maximal 1 Vol.- % (vgl. DGUV R 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten).

Alle Einsatzkräfte der Feuerwehr sind über die Gefahren und das richtige Verhalten bei der Brandbekämpfung zu unterweisen.  

Zusätzlich sind alle Atemschutzgeräteträger theoretisch und praktisch über den richtigen Umgang mit dem Atemschutzgerät zu unterweisen.

Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehren und Rettungsdienste begeben sich während ihrer Einsätze teilweise in große Gefahren. Dies kann z.B. der Innenangriff eines brennenden Gebäudes, die notwendige Aufarbeitung von Sturmholz, wie auch der Einsatz in großer Höhe sein.
Damit die Angehörigen der Feuerwehren und Rettungsdienste in diesen stressigen Situationen richtig reagieren können, sind Ausbildung, regelmäßige Unterweisungen und  Übungen notwendig.
Entgegen der Einsatzsituation, besteht bei Ausbildung und Übung kein zeitlicher Druck;  zudem werden „Übende“ geschult. Während einer Übung können Fehler gemacht werden, denn daraus kann etwas gelernt werden.
Dadurch ergeben sich jedoch erhöhte Anforderungen an die Sicherheit bei Übungsdiensten.  

1.    Kurzdarstellung des Unfallhergangs
Im Juli dieses Jahres kam es zu einem Absturzunfall eines Übenden der Höhen- und Tiefenrettung aus ca. 6 m Höhe. Der Verunfallte hatte im Rahmen einer Rettungsübung an einer Seilbahnanlage die Aufgabe, zwei Personen aus einer Gondel mit einem Abseilgerät abzulassen. Danach sollte er sich selbst abseilen. Dabei nahm ein Kamerad am Boden ein Seilende auf und befestigte das Seil mit einem Karabiner an seinen Gurt. Umgelenkt an dem Drahtseil der Seilbahn, sollte sich nun der Übende am freien Ende selbst ablassen. Eine zusätzliche Sicherung  wurde nicht vorgenommen. Nach einem Test des verwendeten Abseilgerätes (Petzl I’D S)  am Seil auf Funktionsfähigkeit begann sich der Verunfallte selbst abzuseilen. Aus bislang ungeklärter Ursache trat jedoch nicht die erwartete Bremswirkung ein. Lediglich mit seinen Händen versuchte er die Abwärtsbewegung am Seil zu bremsen. Dabei zog er sich Verbrennungen an der rechten Hand zu. Aufgrund der glücklichen „Landung“ auf einer Kanalabdeckung aus Kunststoff wurde der nahezu ungebremste Sturz gemildert und es kam lediglich zu einer Prellung des rechten Fußes.

2.    Unfallursache
Nachdem sich der Übende in das Seil gesetzt hatte, zeigte das Abseilgerätes keine Bremswirkung mehr; weder bei Auslösen der Anti-Panik-Funktion, noch nachdem er den Griff des Abseilgerätes losgelassen hatte, blockierte das Gerät. Warum das Abseilgerät in diesem Fall keine Wirkung zeigte, konnte nicht abschließend geklärt werden. Bei anderen Abseilübungen, auch am selben Tag, funktionierte das Gerät.
Das betroffene Gerät wurde nun zur Überprüfung an die Herstellerfirma gesendet.
Als weitere Unfallursache ist die fehlende redundante Sicherung des Übenden zu nennen, da die Person am Boden lediglich als „Anschlagpunkt“ für das am Förderseil der Seilbahn umgelenkte Seil zum Abseilen des Verunfallten diente.  Eine zweite (redundante) Sicherung, wie es z.B. bei Abseilübungen der Feuerwehren der Fall ist, wurde nicht angebracht.

3.    Schutzmaßnahmen

- Eine Gefährdungsbeurteilung und Realisierung geeigneter sicherheitstechnischer Maßnahmen (z.B. Redundanz - vgl. Punkt 7.2 der DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“) unterblieb. Hiernach sind die Übungen unter vergleichbaren Arbeits- und Einsatzbedingungen mit geeigneter unabhängiger zweiter Sicherung durchzuführen. Dies gilt im Übungsdienst für die „Retter“ wie auch für die „zu Rettenden“. Für jede Ausbildungsmaßnahme und Übung der Höhen- und Tiefenrettung sind gemäß § 3 der DGUV Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ mögliche Gefährdungen zu ermitteln und Schutzmaßnahmen festzulegen. Dies ist zu dokumentieren.
- Die Beachtung einschlägiger Fachempfehlungen der AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren) für die spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen unter- blieb. Im Interesse einer hohen Sicherheit bei Einsätzen, Übungen und Ausbildungsmaßnahmen sind diese Empfehlungen konsequent umzusetzen.
- Nach § 15 der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“, DGUV Vorschrift 49 sind Feuerwehrangehörige im Rahmen der Aus- und Fortbildung über die Gefahren im Feuerwehrdienst sowie über Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu unterweisen. Insbesondere sind Unfallereignisse, deren Ursachsen und Maßnahmen zur Unfallverhütung zu erörtern. Dadurch sollen in der Zukunft ähnliche Unfälle vermieden und die Kameraden für die bestehenden Gefahren sensibilisiert werden.

1.  Kurzdarstellung des Unfallhergangs

Am Unfalltag erfolgte wegen Auslösung einer BMA um 21.12 Uhr der Einsatz. Die Feuerwehrangehörigen Herr L. (Truppführer) und Herr H. (Truppmann) sind unter Atemschutz zur Kellerbrandbekämpfung vorgegangen. Nach etwa 15 Minuten ist bei Herrn L. der Lungenautomat von der Maske abgegangen. Er ist in den rauchfreien Raum zurück und hat den Lungenautomaten wieder angesteckt, danach wieder zurück zur Brandbekämpfung. Nach etwa 20 Minuten wurde der Gruppenführer über den Vorfall in Kenntnis gesetzt; danach war für Herrn L. und Herrn H. Einsatzabbruch.   

2.  Unfallursache

- Fehler beim Anschluss und Kontrollieren des Pressluftatmers

- taktische Fehler

3.  Schutzmaßnahmen

Zur Vermeidung ähnlicher Unfälle im Feuerwehreinsatz ist der Atemschutzunfall auszuwerten und die Feuerwehrangehörigen sind über Gefahren und Schutzmaßnahmen zu unterweisen:

  • Die Einsatzkräfte  legen sorgfältig die PSA an; insbesondere den Pressluftatmer, Anschlussleitungen und Maske. Dabei kontrollieren sich die Einsatzkräfte gegenseitig.
  • Die richtige Positionierung der Wärmebildkamera (umgehängt) ist zu prüfen.
  • Vorkommnisse, Unfälle oder Rauchgasintoxikationen werden unverzüglich dem Einsatzleiter gemeldet. In der Regel wird bei Vorkommnissen der Trupp abgelöst.
  • Der Trupp bleibt im Einsatz unter allen Bedingungen als Einheit bestehen und trennt sich nicht.
  • Die Feuerwehrangehörigen sind über Vorgehensweise und Schutzmaßnahmen beim Brandeinsatz zu unterweisen. Unfallereignisse sind in den Schulungen auszuwerten.
  • Die Feuerwehrangehörigen sind über die Schutzwirkung der PSA und die Leistungsgrenzen zu unterweisen.

 

1.  Kurzdarstellung des Unfallhergangs

Beim Starten des Rüstwagens zeigte sich, dass der Akku (Batterie) leer war. Deswegen wurde von Herrn E. das Erhaltungsladegerät abgeklemmt und das mobile Ladegerät „Bosch W 400S“ angeschlossen und die Zeitschaltuhr auf 2,5 Stunden gestellt. Nach etwa 2 Tagen sollte das mobile Ladegerät wieder vom Fahrzeug getrennt werden- dabei sind beide Batterien schlagartig explodiert. Das mobile Ladegerät war ausgeschaltet. Die Minusklemme (Masse, Erde) entfernt; beim Entfernen der Plusklemme trat die Explosion ein.

2.  Unfallursache

Der Anschlussstecker des Erhaltungsladegerätes am Fahrzeug war defekt; deswegen erfolgte der übliche Ladevorgang nicht. Durch Anschluss des mobilen Ladegerätes sollte eine schnelle und vollständige Aufladung erfolgen. Das mobile Lagegerät „Bosch W 400S“ verfügte nicht über eine selbstständige Abschaltung nach Ladekennlinie. Es wird eingeschätzt, dass eine Überladung der Batterie mit erhöhter Wasserstoffbildung stattgefunden hat.; dabei wurde verstärkt Wasserstoff frei. Beim Abklemmen entstand wahrscheinlich ein Zündfunke, ggf. auch durch elektrostatische Entladung.

3.  Schutzmaßnahmen

Zur Vermeidung ähnlicher Unfälle im Werkstattdienst ist folgendes zu beachten:

  1. Ladegerät: Nach Anschluss des Ladungskabels am Fahrzeug ist am Erhaltungsladungsgerät die Funktion zu überprüfen. Dies erfolgt durch die Kontrolllampe am Gerät. Funktioniert das Gerät nicht, ist eine Reparatur, z.B. Auswechseln des Gerätes oder der Steckverbindung, nötig.
  2. Mobile Ladegerät: Das Gerät „Bosch W 400S“ entspricht nicht mehr dem Stand der Technik; insbesondere die automatische Erkennung des Ladezustandes und die Ausschaltung beim Erreichen der „Gasungsspannung“ fehlt. Es wird empfohlen, das vorhandene Gerät „Bosch 400S“ außer Betrieb zu nehmen und durch ein neues Werkstattladegerät zu ersetzen. Das neue Gerät sollte über einen Überladeschutz mit überwachungsfreier Ladung verfügen.  
  3. Anschluss: Vor dem Anklemmen des mobilen Ladegerätes wird empfohlen, die Verbindung zum Kfz zu trennen, also Kabelklemme lösen und abnehmen.  Das Aufladen sollte nicht über mehrere Batterien erfolgen; jede Batterie sollte einzeln angeschlossen und geladen werden.
  4. PSA: Bei Wartungsarbeiten an der Batterie ist persönliche Schutzausrüstung zu tragen: Augenschutz- Korbbrille oder Gesichtsschutz; nach Beurteilung der Gefährdung eventuell auch Schutzhandschuhe, Schutzschürze und Gummistiefel.
  5. Unterweisung: Feuerwehrangehörige, die mit dem mobilen Ladegerät umgehen, sind anhand der Betriebsanweisung des Herstellers zu unterweisen.

1. Kurzdarstellung des Unfallhergangs

Nach einem Brandeinsatz wurden die verwendeten Atemschutzgeräte im FTZ geprüft und im MZF in einer Transportbox zur Freiwilligen Feuerwehr K. transportiert. Am Abend hatte der später Verunfallte die Atemschutzgeräte ausgepackt und von der Atemluftlasche getrennt. Herr S. kam zufällig um 19.30 Uhr ins Feuerwehrhaus und fand Herrn B. verletzt hinter dem MZF vor. Er rief das Rettungstransportfahrzeug.

2. Unfallursache

Es kann davon ausgegangen werden, dass das Ventil unbeabsichtigt beim Aufziehen der Flaschenschutzhülle teilweise geöffnet wurde. Dadurch kam es zum plötzlichen Abströmen der Druckluft und zum unfallauslösenden Druckstoß. Dies führte zur Verletzung und zur Beschädigung der Atemluftflasche und des Ventils. Die Atemluftflasche war aus CFK und verfügte nicht über eine Abströmsicherung. Die Druckprüfung der Atemluftflasche ergab kein Leck.

3. Schutzmaßnahmen

Atemluftflaschen für die Feuerwehr sollten mit einer Abströmsicherung im Ventileinsatz ausgerüstet sein. Mit einer Abströmsicherung wird der Luftstrom automatisch so kontrolliert, dass eine Bewegung der Flasche verhindert wird. Wir empfehlen die Nachrüstung der Flaschenventile mit eine Abströmsicherung sowie das Durchführen von Arbeiten an gefüllten Flaschen nur dann, wenn diese zum Beispiel  mit einem Verschlussstopfen gesichert sind.