Schulen: Hinweise für Planer und Bauherren

Sie planen einen Neubau oder wollen eine  Schule  sanieren - dann können Sie gern unsere Planungshinweise nutzen.
Sie enthalten zusammengefasst und übersichtlich die Forderungen zu Unfallverhütung,  Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit.

Allgemeine Hinweise für Bauherren und Planer

Über Art, Umfang und Zeitpunkt der Beratungen können Sie sich unter Allgemeine Hinweise für Bauherren und Planer informieren bzw. die Informationsschrift UK Sachsen 02-19 "Planung von Neubauten und Sanierungen im Bildungsbereich"  nutzen.
Ein weitere nützliches Hilfsmittel ist das Informationsportal der DGUV "Sichere Schule".

Planungshinweise für Schulen auf einen Blick

Bauarbeiten bei laufendem Betrieb

Im Idealfall kann die Schule während anstehender Baumaßnahmen in ein anderes Objekt ausgelagert werden. Ist dies nicht möglich, müssen die Baumaßnahmen in enger Abstimmung mit Schulleitung, Bauherren und ausführenden Firmen gut organisiert und geplant werden. Beachten Sie hierbei unsere  UK Sachsen 02-20  Hinweise – Bauarbeiten bei laufendem Betrieb in Schulen und Kindertageseinrichtungen.